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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: for4seasons@gmx.de am 03. Oktober 2016, 23:09:06

Titel: Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: for4seasons@gmx.de am 03. Oktober 2016, 23:09:06
Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich der Unterkunftsregelung bei Reservisten. Am Standort gibt es nicht genug freie Kapazitäten, daher ein Befehl, dass Reservisten extern unterzubringen sind. Der ReFü gab den ganzen Vorgang bisher an das BAPersBW weiter, welches dann eine Unterkunft (Hotel) für mich buchte. Da ich nicht ganz mit der Unterkunft zufrieden bin, meine Frage(n). Ist hier jemand in einer ähnlichen Situation? Ich würde eventuell mich selbst um eine Unterkunft kümmern wollen. Da ich eine Mangel- ATN vorweise und die Aufgaben mich interessieren, werde ich nächstes Jahr eventuell die vollen 10 Monate "Dienstleisten". Von daher werde ich dann doch einige Zeit dort verbringen. Für das aktuelle Budget für das Hotelzimmer könnte ich mir schon eine gut ausgestattes Loft oder ein Haus mieten (Was nicht meine Absicht ist). Weiß jemand wie genau das BAPersBW hier vorgeht, gibt es Regularien, Vorgaben? Bevor ich mit dem ReFü oder BAPersBW in Kontakt trete würde ich gerne schon mal etwas genauer Bescheid wissen.     

Glück auf
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Andi8111 am 04. Oktober 2016, 18:01:58
Das BAPers hat damit nix zu tun. Sowas wird durch das BwDLZ erledigt. Dort gibt es jeweils Sachbearbeiter, die im Reisemanagement sitzen und bei mangelnder Kapazität über bestimmte Titel Hotelzimmer buchen oder Pensionen. Das geht ganz nach der Erfahrung des Sachbearbeiters mit den Angeboten vor Ort. Wenn es damit keine Scherereien gab oder die Leute zufrieden sind, werden bestimmte Angebote wieder gebucht.
Natürlich sollte das alles wirtschaftlich sein und kein Geld herausgeworfen werden.

Aber: Reservedienstleistende stehen an erster Stelle mit den FWDLern, wenn es um die Prioritätsvergabe einer Truppenunterkunft geht.
TG-Empfänger oder Kameraden mit der Genehmigung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft müssten dann vor die Türe gesetzt werden.
Diese Prüfung, inwiefern sowas durchgezogen wird, obliegt dem BwDLZ.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: KlausP am 04. Oktober 2016, 18:06:41
Zitat... Da ich nicht ganz mit der Unterkunft zufrieden bin ...

Haben Sie das gemeldet? Ansonsten werden Sie nehmen mnüssen, was man Ihnen zur Verfügung stellt.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Tommie am 04. Oktober 2016, 19:37:19
Zitat von: Andi8111 am 04. Oktober 2016, 18:01:58TG-Empfänger oder Kameraden mit der Genehmigung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft müssten dann vor die Türe gesetzt werden.

Und ersteres wird niemals passieren! Wenn ein TG-Empfänger in der GU wohnt, hat das seine Gründe und er wird nicht rausfliegen, weil da für drei Monate ein Resi daher kommt! Da wird dann eben der Resi in eine Pension einquartiert!
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Andi8111 am 04. Oktober 2016, 19:39:53
Just geschehen. Der TG-Empfänger kann sich mit 400 Euro eine Wohnung mieten, der Resi wird 6 Monate dort wohnen.
Grund: TG Haushaltsmittel sind vorhanden, Haushaltsmittel für die Unterbringung von Reservisten außerhalb einer GU nicht.
Bummsfalderaaaaaaaaa
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: F_K am 04. Oktober 2016, 19:51:20
.. und für 6 Monate wären die Kosten eines Hotels / einer Pension deutlich teurer.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Tommie am 04. Oktober 2016, 20:22:42
Ach Kinder, erzählt mir doch keinen vom Pferd ;D ! Bevor der erste TG-Empfänger auszieht, werden erst einmal alle Genehmigungen für das wohnen in der GU für Ü25-Soldaten widerrufen! Und auch die ziehen nicht innerhalb von drei Tagen aus!

Und die € 400,-- kommen doch sehr auf den Standort an, z. B. in München gibt es dafür exakt NICHTS! Muss wohl eher ein Kuhdorf sein, wo es für 400 Hupen die TG-Wohnung gibt ...
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Andi8111 am 04. Oktober 2016, 20:54:50
Und weil Tommie die Bundeswehr erfunden hat, glaubt er nie etwas, das andere berichten. Amen!

Es ist aber so. Gibt eben dort keine Ü25er mit Genehmigung.
TG-Empfänger gabs aber zuhauf, da Kommandostandort; also viele mit Stehzeit bis zu zwei Jahren, also nehmen wenige die UKV.

So wurde es mit zumindest durch das BwDLZ gesagt, dass abgesprochen werden muss, wann der Kamerad auszieht. Es wurde gefragt bei 10 Leuten, wer bereit ist, ein halbes Jahr in eine Pension zu ziehen oder ein Zimmer anzumieten und es hat sich jemand gefunden.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Tommie am 04. Oktober 2016, 21:08:19
Aha, "es hat sich jemand gefunden" klingt aber anders als "vor die Türe gesetzt werden" ;) !

Und ich möchte mal erleben, wenn dort einige TG-Empfänger leben und plötzlich kommt einer vom BwDLZ und sagt einem ganz nassforsch "Herr ... , am Montag ziehen Sie aus!"

Ach ja, ich glaube gerne, dass man in einem solchen Falle fragt, ob jemand auf freiwilliger Basis ... etc., aber ich glaube nicht dass da jemand raus geworfen wird!
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Andi8111 am 04. Oktober 2016, 21:15:37
Wie definierst du rauswerfen und freiwillige Basis?

"Bitte sprechen Sie sich ab, einer von Ihnen muss zum 01.01.2017 ausziehen. Wenn sich niemand findet, wird gelost."
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Tommie am 04. Oktober 2016, 21:17:42
Z. B. so definiere ich "freiwillige Basis" ;) :

Zitat von: Andi8111 am 04. Oktober 2016, 20:54:50Es wurde gefragt bei 10 Leuten, wer bereit ist, ein halbes Jahr in eine Pension zu ziehen oder ein Zimmer anzumieten und es hat sich jemand gefunden.

Und den Rauswurf durch das BwDLZ habe ich schon in meinem letzten Posting definiert ...
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Papierberg am 04. Oktober 2016, 23:30:20
Was die Anmietung einer Unterkunft betrifft, weil diese amtlich unentgeltlich nicht zur Verfügung steht, ist es in der Tat so, dass Personen mit Verpflichtung zum Wohnen in der GU einen Rechtsanspruch auf deren Bereitstellung haben. Dies bedeutet formal sehr wohl, dass TG-Empfänger auf den freien Wohnungsmarkt zu verweisen sind, wenn nicht ausreichend Unterkunft für Verpflichtete in der Liegenschaft verfügbar ist. Es gibt auch aktuell viele Fälle, wo genau das passiert, selbstverständlich mit angemessener Räumungsfrist.
Ob die Bereitstellung einer angemieteten, für den Reservisten amtlich unentgeltlichen, Unterkunft für eine einzelne Person wirklich notwendig war und wirtschaftlich vertretbar ist, lässt sich von Außen nicht beurteilen, oftmals beruhen solche Vorgänge (Anmietungen) aber auf Planungsfehlern, Unkenntnis, ggf. auch Gleichgültigkeit oder überzogenem Anspruchsdenken. Wobei ich ausdrücklich betonen möchte, dass die hier nicht bekannten Hintergründe eine Wertung nicht zulassen.
Der TE hat Anspruch auf eine saubere Unterkunft einfacher Art mit Sanitäreinrichtungen, die seinem Bedürfnis nach Schutz vor Witterungsbedingungen und Privatsphäre gerecht wird. Verpflegung kann vermutlich in der Liegenschaft bereitgestellt werden.

Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Getulio am 04. Oktober 2016, 23:39:20
Zitat von: Papierberg am 04. Oktober 2016, 23:30:20
Was die Anmietung einer Unterkunft betrifft, weil diese amtlich unentgeltlich nicht zur Verfügung steht, ist es in der Tat so, dass Personen mit Verpflichtung zum Wohnen in der GU einen Rechtsanspruch auf deren Bereitstellung haben.

Das ist zwar formal richtig, allerdings läuft das insoweit ein Stück leer, als sich die Verpflichtung zum Wohnen in der GU bei Bedarf mit einem Federstrich aus der Welt schaffen lässt, hatten wir vor geraumer Zeit hier ausführlich geklärt.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: schlammtreiber am 05. Oktober 2016, 08:30:21
Zitat von: Tommie am 04. Oktober 2016, 20:22:42
Und die € 400,-- kommen doch sehr auf den Standort an, z. B. in München gibt es dafür exakt NICHTS!

Och, ein Zimmer in einer Studenten-WG wäre vielleicht drin...
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Papierberg am 05. Oktober 2016, 17:18:06
Die Sätze für das Trennungsübernachtungsgeld zur Anmietung einer Unterkunft werden dienstortbezogen halbjährlich  aktualisiert und unter Berücksichtigung der Wohnungsmarktlage neu festgesetzt. Selbstverständlich liegt der Wert für München weit über 400,-€ ...
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Papierberg am 05. Oktober 2016, 17:32:16
@Getulio

Selbstverständlich kann man die entsprechende Verpflichtung zum Wohnen in der GU aufheben, wird man bei einem Reservisten, der nicht täglich in die eigene Wohnung zurückkehrt, aber hoffentlich unterlassen. Da ein Reservist keine Dienstbezüge (sondern überwiegend Sachbezüge) erhält und auch nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis der Trennungsgeldempfänger gehört, stellt sich die Frage der Unterbringung dann unter Fürsorgegesichtspunkten umso deutlicher. Außerdem würde dann auch die Möglichkeit entfallen, Unterkunft zu Lasten des Bundes extern anzumieten und diese dem Reservisten als amtlich unetngeltlich bereitzustellen.
Im Übrigen ist der einzige Grund, warum die Bundeswehr noch über Gemeinschaftsunterkunft verfügt derjenige, dass Personen unterzubringen sind, die aufgrund einer Verpflichtung zum Wohnen in der GU einen Rechtsanspruch auf deren Bereitstellung haben. Trennungsgeldempfänger kommen deshalb nur nachrangig und im Rahmen verfügbarer Kapazitäten zum Zug.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Andi8111 am 05. Oktober 2016, 17:34:21
Danke.
Danke.
Danke.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Getulio am 05. Oktober 2016, 18:19:31
Zitat von: Papierberg am 05. Oktober 2016, 17:32:16
@Getulio

Selbstverständlich kann man die entsprechende Verpflichtung zum Wohnen in der GU aufheben, wird man bei einem Reservisten, der nicht täglich in die eigene Wohnung zurückkehrt, aber hoffentlich unterlassen.

Richtig, davon würde ich auch ausgehen. Mein Ansatzpunkt wären da eher heimatnah verwendete U25-Jährige, die dann zugunsten anderer Gruppen weichen müssten.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Opa_Hagen am 20. März 2017, 09:31:46
Moin moin,

ich hole das nochmal hoch, da ich aktuell Fragen dazu habe:

Ab Mai bin ich für 6 Monate als RDL herangezogen worden. Ich habe vorsichtshalber schonmal beim Spiess angerufen und nach einer Unterkunft gefragt. Antwort: wir haben
keine, und wenn, dann in 4 Mann Stube (mit Mannschaftsdienstgraden zusammen).
Nunja, ich bin etwas jenseits der 50, Obermaat, und habe da schon gewisse Ansprüche an Privatsphäre. Muss ja keine Stube 2000 sein, so weltfremd bin ich auch nicht, möchte
aber auch nicht unbedingt mit OSG´s, die meine Kinder sein könnten, auf einer Stube wohnen.
Meine Wohnung liegt 90km vom Standort entfernt, jeden Tag pendeln wäre auch "suboptimal".

Habe ich (durch Vorschriften belegbare) Ansprüche auf eine Einzelstube? Wie seht ihr das? Hinnehmen weil "isso"?

Gruss


Hagen
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: ulli76 am 20. März 2017, 09:38:20
Du hast definitiv keinen Anspruch auf eine Einzelstube. Kein Soldat hat diesen Anspruch.

Nach Möglichkeit ist zwar dienstgradgruppengleiche Unterbringung anzustreben und man versucht die TE-Führer nicht gerade mit den ihnen unterstellten Soldaten auf eine Stube zu stecken, aber wenn es nicht geht ist die Unterbringung eins OMt zusammen mit Mannschaftern in einer 4-Mann-Stube völlig adäquat.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: PNK am 20. März 2017, 09:53:29
Stichwort: Attraktivitätssteigerung für Reservisten.

Im Ernst, Stube 2000 ist ja alles schön und recht. Aber wenn man schon die "alten Säcke" reinholt und dann auf 4-Mannstube steckt mit allen Komforts der Grundausbildung der 70er Jahre und einem dann die Zuhausewohnenden erzählen: isso, kriegt man schon manchmal Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Aufwands. Man verlangt ja keinen 5-Sternekomfort.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: F_K am 20. März 2017, 09:57:02
@ PNK:

Kannst Du Dein Statement inhaltlich etwas erläutern?

Der "Aufwand" ist bei "geringerer" Unterbringung doch niedriger, und der BW geht es vordringlich um Nutzen - der Zweck ist nicht die bestdenkbare Unterbringung.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: schlammtreiber am 20. März 2017, 09:57:20
Zitat von: Opa_Hagen am 20. März 2017, 09:31:46
möchte
aber auch nicht unbedingt mit OSG´s, die meine Kinder sein könnten, auf einer Stube wohnen.

Hatte ich quasi schon, wenn auch nur für ein paar Wochen (RDL).
Gemischte Unterbringung Aktive + Reservisten. Einige der aktiven Kameraden waren nur 1-2 Jahre älter als meine Tochter. Mein Stubenkamerad hat während meiner Grundausbildung noch Windeln getragen, damals war er 2-3 Monate alt.

War kein Problem.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: 200/3 am 20. März 2017, 09:59:44
Der Spieß wird sich auch keine Stube aus den Rippen schnitzen können. Wenn keine Kapazitäten für Einzelbuden vorhanden sind, dann sind die halt nicht vorhanden. Bis Mai wird da auch nicht mal eben noch ein Block aus dem Boden gestampft.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: PNK am 20. März 2017, 10:16:24
Zitat von: F_K am 20. März 2017, 09:57:02
@ PNK:

Kannst Du Dein Statement inhaltlich etwas erläutern?

Der "Aufwand" ist bei "geringerer" Unterbringung doch niedriger, und der BW geht es vordringlich um Nutzen - der Zweck ist nicht die bestdenkbare Unterbringung.

Naja, wenn es nur um Nutzen ginge, könnte man ja immer 2 Leute irgendwo auf dem Gelände in der Dackelgarage unterbringen. Lernen sie sogar nochwas für harte Zeiten...

Ich meinte eben, dass man schon ein bisschen schauen sollte, eine Balance zu finden. Solange man die Verpflichtung hat, sollte man auch sicherstellen, dass die Verpflichtung sozialadäquat erfüllt wird. Für einen Resi-Feldwebel mit 50+ im Viererzimmer mit den Mannschaften ist schon etwas grenzwertig für längere Zeit. Und die Gemeinschaftsduschen dann auch noch geschlechterneutral...

Wenn es die Buden nicht gibt, klar, was soll man machen...zaubern geht nicht.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: F_K am 20. März 2017, 10:20:28
@ PNK:

Ein Obermaat hat den gleichen "paygrade" wie OStGefr auch - da bleibt als Unterschied "nur" das Alter, das im Zeitalter von AGG keine Rolle spielen sollte. (Ja, AGG gilt nicht für Soldaten, schon klar, hopefully you get the Point).

Zu den Sanitäreinrichtungen wurde noch nichts geschrieben.

ZitatWenn es die Buden nicht gibt, klar, was soll man machen...zaubern geht nicht.

Ja.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: IchParshippeJetzt am 20. März 2017, 10:31:42
Vielleicht sollte man mal seine eigenen Ansprüche etwas herunterschrauben?! Als Hptm war ich auch in so manchen Einsätzen mit UoP/UmP im Container ( wochenweise im Ktgt Wechsel ). Sehe da nichts schlimmes dran, einfach mit den Kameraden reden, wenn irgendwas nicht passt.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Opa_Hagen am 20. März 2017, 10:32:45
Liebe Kameraden,

um es ganz klar zum Ausdruck zu bringen: es geht mir nicht um Mimimi oder Taschentuch. Ich hab doch auch kein Problem
auf Übung, mal 14 Tage mit den Jungs auf einer Hütte zu hausen. Jetzt erst gehabt. Aber über Monate möchte das wohl kein
lebensälterer Kamerad, auch wenn er gleichen "paygrades" ist. Es sei denn, er hat seinen dritten Frühling und möchte gern
jeden Abend die Tassen hoch leben:)
Was ist, wenn gar keine Unterkunft zur Verfügung steht? Fahrkostenerstattung jeden Tag?

Gruss

Hagen
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: F_K am 20. März 2017, 10:36:32
Wie oben schon geschrieben - Du hast einen Rechtsanspruch auf Unterkunft.

Wenn nicht "dienstlich geliefert", dann halt Hotel / Pension.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Opa_Hagen am 20. März 2017, 10:49:28
Zitat von: IchParshippeJetzt am 20. März 2017, 10:31:42
Vielleicht sollte man mal seine eigenen Ansprüche etwas herunterschrauben?!

Vielleicht will ich ja die Jungs vor mir beschützen und ihnen mein Mitgewohne nicht zumuten? ;)) 0645 Dienstbeginn heisst bei den meisten Mannschaftern, 0630 aufstehen....
Und ich stehe um 0515 auf, duschen gehen und dann in aller Ruhe frühstücken. Also quasi mitten in der Nacht. Da sind Konflikte einfach vorprogrammiert, schonmal, weil die
Jungs sich ja auch aufeinander eingependelt haben und jeder "Neue" ja als Störenfried angesehen wird. In eine Gemeinschaft altgedienter OSG´s, die sich jahrelang kennen,
als neuer Mitbewohner einzutauchen bringt von Hause aus Probleme. Und das ist kein Einsatz, und ich werd auch nicht darauf pochen, dass ein Ü25 Kamerad seine Bude räumt.
Lieber fahre ich jeden Tag.

Gruss


Hagen
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: wolverine am 20. März 2017, 11:06:40
Der Reservist hat Anspruch auf Unterkunft; das kann durchaus Gemeinschaftsunterkunft sein. Ist keine Unterkunft vorhanden, muss eine angemietet werden. Im Kostenvergleich kann hier auch die tägliche Heimfahrt als Fahrtkostenerstattung gewährt werden.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Opa_Hagen am 20. März 2017, 11:23:07
Ist doch alles richtig, was bisher gesagt wurde. Kameradschaft, Einsicht in die Notwendigkeit, sich nix aus den Rippen schneiden können...
Aber bspw. steht ja auch in den Anwendungshinweisen der  A 2211/4 immer wieder : "Lebensalter" ist zu berücksichtigen ... ist also ein
Fakt, der nicht nur von mir thematisiert wird.

Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: ulli76 am 20. März 2017, 11:49:49
Ja, ist zu berücksichtigen, wenn man die Möglichkeit hat.
Ich wunder mich allerdings auch gerade über deine Einstellung gegenüber den Mannschafterkameraden und deine Anspruchshaltung.

Der Dienstherr hat dir eine Unterkunft zu stellen. Es ist eine Untekunft vorhanden. Es ist offenbar keine bessere Unterkunft vorhanden in die du einziehen könntest. Also wo ist jetzt das Problem?
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: wolverine am 20. März 2017, 12:28:19
Zitat von: Opa_Hagen am 20. März 2017, 11:23:07
Ist doch alles richtig, was bisher gesagt wurde. Kameradschaft, Einsicht in die Notwendigkeit, sich nix aus den Rippen schneiden können...
Wenn das alles so klar und bekannt ist, was ist denn dann die Frage? ??? Nehmen Sie Kontakt mit dem Spieß auf und reden Sie mit Ihm! Wenn er einsieht, dass Ihr Anliegen berechtigt ist, wird er - sofern rechtlich zulässig möglich - für Sie Hotelunterbringung oder tägliche Heimfahrt beantragen. Wenn Sie ihn aber nicht überzeugen, ist doch alles andere müßig. Einen rechtlichen Anspruch gibt es nun einmal nicht und anscheinend wissen Sie das ja auch.
Letztlich bliebe noch die Möglichkeit, die Reserveübung abzusagen, wenn einem die Parameter nicht zusagen. Gezwungen ist ja keiner mehr.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Tasty am 20. März 2017, 13:10:52
Ich weiß, ich werde mit meiner Meinung wieder anecken, aber mich würde es angesichts des Umgangs mit und der Kommentare über die (überaus verständliche) Erwartungshaltung lebensälterer RDL nicht wundern, wenn ebendiese demnächst sagen "Liebe Bundeswehr, so groß kann die Personalnot anscheinend gar nicht sein, ihr kommt offensichtlich ganz gut ohne RDL aus, macht euern Kram doch in Zukunft alleine". Und Recht hätten sie.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: F_K am 20. März 2017, 13:16:17
Lieber Tasty,

aus Deinem Kommentar wird erneut deutlich, das Du kein Soldat bist.

Womit hat wer Recht?

Der Res hat Recht mit der Erwartungshaltung auf ein 4 Sterne Hotel?
Der Personalmangel (und Gebäudemangel) existiert gar nicht?
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Opa_Hagen am 20. März 2017, 13:57:21
Zitat von: F_K am 20. März 2017, 13:16:17
Lieber Tasty,

aus Deinem Kommentar wird erneut deutlich, das Du kein Soldat bist.

Womit hat wer Recht?

Der Res hat Recht mit der Erwartungshaltung auf ein 4 Sterne Hotel?
Der Personalmangel (und Gebäudemangel) existiert gar nicht?

Lieber F_K,

ich habe an keiner Stelle Erwartungshaltung an 4 Sterne Hotel geäussert, im Gegentum, ich habe gesagt : "nichtmal Stube 2000", und auch das schon ironisch gemeint. Und ich habe auch Verständnis geäussert hinsichtlich der allgemein bekannten Tatsachen und auch, dass ich aufgrund meiner Lebensgewohnheiten (hier: früh aufstehen / Frühstück) wahrscheinlich die Kameraden nerve, keinen Ü25 aus seiner Bude schmeissen will und deswegen lieber fahre. Muss dass hier immer so umgedreht werden? Ich habe lediglich noch einmal auf das Lebensalter, auf das auch in Vorschriften Bezug genommen wird, hingewiesen. Was, zum Teufel nochmal, ist daran verwerflich? Gehen Sie als DV, auch in diesem Ton, mit den Ihnen anvertrauten Soldaten so um?

Gruss


Hagen
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Tasty am 20. März 2017, 14:03:27
Zitat von: F_K am 20. März 2017, 13:16:17
Womit hat wer Recht?
Mit seiner Erwartungshaltung auf eine angemessene und zeitgemäße Unterbringung.

ZitatDer Res hat Recht mit der Erwartungshaltung auf ein 4 Sterne Hotel?
Bitte zitiere die Stelle, an der von 4* Hotel die Rede war.
Der TO hat diese Unterstellung in seiner Antwort von 13:16 Uhr übrigens selbst vons ich gewiesen.
Insofern: Bleib sachlich. 
Zurechtweisungen von vorschriftenhörigen, weltfremden Naivlingen braucht kein Mensch!
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: F_K am 20. März 2017, 14:05:57
Lieber Opa_Hagen,

ich "sprach" mit Tasty, dies ist durch die Anrede erkennbar.

Ich bin derzeit Zivilist, und auch als Soldat derzeit kein DV - however, als ich dies gewesen bin, ist mein "Ton" nie negativ beurteilt worden.

Auf einem Lehrgang (4 Wochen) habe ich als Hptm ein sehr kleine Zwei Mann Stube in Einzelbelegung erhalten, später kam ein HptFw dazu -  zwei OFR hatten eine 8 Mann Bude "alleine".
"Mehr" war halt nicht verfügbar.

ISSO.

Der Ratschlag wurde schon gegeben - KpFw und BwDlz kontaktieren
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: ulli76 am 20. März 2017, 14:09:40
Er hat Recht auf eine Unterkunft. Nicht mehr und nicht weniger. Die Unterkunft kann derr Dienstherr offenbar stellen und als OMt ist eine 4-Mann-Stube mit OSGs durchaus angemessen.

Alles andere kommt erst danach. Also wenn mehrere "bessere" Unterkünfte zur Verfügung stehen, DANN ist das Alter zu berücksichtigen. Die stehen aber offenbar nicht zur Verfügung. Der Standortälteste wird wohl kaum bis Mai einen neuen Block bauen, nur damit ein 50-jähriger OMT für ein paar Monate eine ihm genehme Unterkunft mit mehr Privatsphärer hat.

Und eine Hotel/Pensionsunterbringung steht ihm so lange nicht zu, wie es eben eine angemessen Unterkunft gibt.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: F_K am 20. März 2017, 14:11:33
@ Tasty:

Erwartungshaltungen sind die Basis von Enttäuschungen.

Die (gesetzlichen) Vorgaben regeln den Anspruch - und dies ist dargestellt worden.

Ja, "zeitgemäß" mag das nicht sein - und mit dem Aufwuchs wird es noch schwieriger.

Dies hat nichts mit "Vorschriftenhörig" zu tun - sondern einfach mit Tatsachen "in Beton", also den (nicht) vorhandenen Gebäuden.

Wie oft hast Du schon in wie vielen Kasernen übernachtet?
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: wolverine am 20. März 2017, 14:42:49
Ich sehe immer noch nicht, was jetzt hier die Frage ist oder was man raten soll?! ???
Zitat von: Tasty am 20. März 2017, 13:10:52
..., wenn ebendiese demnächst sagen "Liebe Bundeswehr, so groß kann die Personalnot anscheinend gar nicht sein, ihr kommt offensichtlich ganz gut ohne RDL aus, macht euern Kram doch in Zukunft alleine".
Wie gesagt: RDL sind freiwillig! Keiner wird zu irgendetwas gezwungen! Wem das zu mühselig oder auch nur einzelne Übungen wegen der Rahmenbedingungen nicht passen, muss nicht.
Ich wohne sowohl privat, als auch auf Dienstreisen, weit besser, als während meiner Reserveübung. Das kann ich machen, muss aber nicht. Wenn ich es mache, finde ich mich damit ab.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Tasty am 20. März 2017, 14:49:52
Zitat von: F_K am 20. März 2017, 14:11:33
@ Tasty:
Erwartungshaltungen sind die Basis von Enttäuschungen.
Ohne Erwartungshaltung keine Veränderung.

ZitatJa, "zeitgemäß" mag das nicht sein - und mit dem Aufwuchs wird es noch schwieriger.
Genau das sagte ich. Und es wird nicht besser dadurch, dass man auf der einen Seite werbewirksam von Attraktivität faselt und sich auf der anderen Seite am vergilbten Papier von Vorschriften aus den 70ern festklammert.[/quote]

ZitatWie oft hast Du schon in wie vielen Kasernen übernachtet?
Die Nächte zu zählen ginge weit ins vierstellige, und nach grobem Überschlag waren es rund 19 Kasernen (inkl. Lehrgängen und Übungsplätzen)
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: miguhamburg1 am 20. März 2017, 14:54:48
Es ist doch völlig müßig, sich mit einem Nutzer hier zu "duellieren", der deutliche Anzeichen von Querulantentum zeigt und offenkundig nur völlig oberflächliche Kenntnisse der Bundeswehr hat.

Man muss als Nutzer auch nicht alle Zuschriften bzw. deren Formulierungen auf die Goldwaage legen. Natürlich darf jeder Aktive und Reservist mit individuell unterschiedlichen Erwartungen an seinen (Reserve) Dienst herangehen. Angefangen von den Inhalte, der Führung, wie an die Rehmenbedingungen. Das ist doch völlig klar.

Dagegen sollte man allerdings immer setzen, welche Ansprüche man geltend machen kann, weil es eine Grundlage dafür gibt. Und dann muss - und kann man als Reservist! - doch entscheiden, ob das Gesamtpaket passt. Und wer dabei einen bestimmten Standard für seine dienstliche bereitgestellte Unterkunft anlegt und dies - wie es von Opa_Hagen angedeutet wurde - als so entscheidungsrelevant ansieht, der mag dies tun und auf die Ableistung einer Reserveübung verzichten.

Die rechtlichen, einen Unterkunftsanspruch begründende Tatsachen wurden hier ja ausgiebig benannt.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: IchParshippeJetzt am 20. März 2017, 14:57:02
Opa Hagen, lass sie sich doch nicht aufgrund des Alters o. DG´s ihrer zukünftigen Stubenkameraden verunsichern. Pauschalisieren sie nicht die Verhaltensweisen und gehen Sie offen an die Sache ran. Die Zeit der feierwütigen Msch und feucht fröhlichen Abenden sind mit der Aussetzung der Wehrpflicht weitestgehend verschwunden. Der Großteil besteht aus normalen Menschen, die teilweise auch schon eigene Kinder haben und aus der "Feierphase" längst rausgewachsen sind. Eben erwachsene und langjährige Soldaten und keine 18 jährigen GWDL´ler.

Gehen Sie offen an die Sache ran und probieren Sie es einfach aus. Wenn es dann einfach nicht funktioniert können Sie immer noch reagieren.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: Exberliner am 21. März 2017, 20:22:52
Ich bin - grob - ü40+ und vollkommen neu in der BW. ASSA 1 auf Stube 2000. Kürzlich beim Schießen an einem Standort 4 Mann-Stube mit 3 Mann belegt.

Bericht? Gern.

S2000
Das Bad teilen, unter erwachsenen Leuten geht. Keine Frage. Aber selbst das benötigt Absprache. Aufstehen, Frühstücken gehen / ja-nein / Überschnitt im Bad vermeiden. Duschen geht vor "Stuhl"  :-)  Aber selbst das ist eine Einschränkung - keine Frage. Ein B&B  in der Nähe wäre mir auch lieber. Dennoch gehörte es dazu und würde mich auch etwas länger nicht umbringen.

Stube mit 3.
Immerhin gleich alt. Aber hier schon deutliche Unterschiede mit und ohne Schnittmengen. Da ich auf nichts kameradschaftliches in punkto Persönliches eingehe, sage ich nur dass schon allein Einschlaf- und Aufstehzeiten sehr verschieden waren. Das waren 3 Nächte... für Monate könnte ich mir das nicht vorstellen.

Allerdings, wenn ich nun mehrmals 5 Tage dienen würde und am WE zu Haus wäre, sollte es kein Problem sein wenn die Stube mit ähnlichen Gewohnheitstieren belegt wäre. Das Alter ist da nicht vorrangig.

Ich jedenfalls gehe an alles ran ohne mir einen Zacken aus der Krone zu brechen. Als Ungedienter erfahre ich eben zZ auch viele neue Eindrücke.
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: gezimuckl_res am 22. März 2017, 16:41:15
Zitat von: Opa_Hagen am 20. März 2017, 09:31:46
Ab Mai bin ich für 6 Monate als RDL herangezogen worden.

Wie kommt man als Mannschafter zu 6 Monaten RDL? Gehst du in den Auslandseinsatz?

Ciao
gezimuckl_res
Titel: Antw:Unterkunftsregelung bei Reservisten.
Beitrag von: F_K am 22. März 2017, 16:45:04
Opa_Hagen ist "StUffz", also kein Mannschafter - und der Personalmangel macht es möglich.