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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: vita1992 am 04. Oktober 2016, 17:35:42

Titel: Einberufungsbescheid??
Beitrag von: vita1992 am 04. Oktober 2016, 17:35:42
Hallo,

nachdem ich im Karrierecenter die Zusage für die Feldwebellaufbahn erhalten habe und auch beim Einplaner direkt eine Stelle bekommen habe, wurde ich nun etwas verunsichert.
ich habe damals einen Brief erhalten mit dem Betreff: Einberufung zu einer Eignungsübung wo drin steht wann und wo ich Antreten muss (in meinem Fall Altenstadt) und wo auch nachher meine Anschlussverwendung ist.
Nun hab ich gehört dass das noch nicht 100% sicher ist sondern ich noch auf einen Brief warten muss welcher dann ein Einberufungsbefehl sei?
Ist das so korrekt? Muss ich wirklich noch auf diesen Befehl warten?

Weil ich meinen ganzen Unterlagen steht auch schon drinnen was ich mitnehmen muss zwecks Bargeld, Klamotten, etc...
Titel: Antw:Einberufungsbescheid??
Beitrag von: Sanitoeter am 04. Oktober 2016, 17:39:18
Hi ich denke du brauchst dir keine Sorgen machen, das was du da Bekommen hast ist dass auf was ich noch warte.  Einberufung zur Eignungsübung heißt das glaube ich weil du mit höherem Dienstgrad eingestelt wurdest. Die Eignungsübung selber stellt dabei sowas wie die Bundeswehrvariante einer Probezeit dar.
Titel: Antw:Einberufungsbescheid??
Beitrag von: dunstig am 04. Oktober 2016, 17:40:02
Keine Sorge, das ist sicher. Es kann nur noch sein, dass die zukünftige Einheit nochmal ein kleines Begrüßungsschreiben zusätzlich schickt.
Titel: Antw:Einberufungsbescheid??
Beitrag von: KlausP am 04. Oktober 2016, 17:46:22
Zitat... ich noch auf einen Brief warten muss welcher dann ein Einberufungsbefehl sei? ...

Es gibt bei der Bundeswehr keinen Einberufungsbefehl, das nennt sich Einberufungsbescheid und den haben Sie ja. Ich glaube, Eignungsübende sind sowieso die Einzigen, die sowas noch bekommen, alle Anderen erhalten eine "Aufforderung zum Dienstantritt".
Titel: Antw:Einberufungsbescheid??
Beitrag von: vita1992 am 04. Oktober 2016, 18:14:22
Alles klar perfekt, dann bin ich beruhigt, hier noch mal das Schreiben was ich erhalten habe:

Titel: Antw:Einberufungsbescheid??
Beitrag von: dunstig am 04. Oktober 2016, 18:24:52
Immer clever, dienstliche Dokumente, die den Klarnamen, die genaue Verwendung und Einheit und den Dienstgrad zeigen, in einem öffentlichen Internetforum zu posten. ::)
Titel: Antw:Einberufungsbescheid??
Beitrag von: KlausP am 04. Oktober 2016, 18:29:07
Zitat von: dunstig am 04. Oktober 2016, 18:24:52
Immer clever, dienstliche Dokumente, die den Klarnamen, die genaue Verwendung und Einheit und den Dienstgrad zeigen, in einem öffentlichen Internetforum zu posten. ::)

Deshalb habe ich mir das sicherheitshalber gar nicht erst angesehen, sonst müsste ich die nächste Zeit im VS-Raum nächtigen.  ;D
Titel: Antw:Einberufungsbescheid??
Beitrag von: Flexscan am 04. Oktober 2016, 18:35:01
habs mal gelöscht.
Titel: Antw:Einberufungsbescheid??
Beitrag von: vita1992 am 04. Oktober 2016, 18:36:36
Zitat von: Flexscan am 04. Oktober 2016, 18:35:01
habs mal gelöscht.

Viel Dank :)

war nicht  sicher ob die Meldung eingegangen ist.     :-\