Hallo,
ich bin vor kurzem umgezogen. Ein Brief der Bundeswehr, in dem stand dass noch Unterlagen zur Bewerbung fehlen, wurde an meine alte Adresse geschickt.
Diese Unterlagen sollten bis zum 25.09 eingereicht worden sein. Nun möchte ich morgen dort anrufen und die Unterlagen nachreichen.
Was passiert wenn diese Frist ohne Rückmeldung überschritten wird? Muss ich erneut durch das komplette Verfahren der Bewerbung?
Mfg
Das wird man dir ja morgen sagen, wie das das KarrC Bw in deinem Fall auslegt.
ZitatEin Brief der Bundeswehr, in dem stand dass noch Unterlagen zur Bewerbung fehlen, wurde an meine alte Adresse geschickt.
Wessen Schuld ist das denn? Haben Sie dem KC Ihre neue Adresse mitgeteilt? Haben Sie der Post einen Nachsendeauftrag erteilt?
Meine Schuld. Ich bin zurück zu meiner Familie und habe die Post persönlich am alten Wohnort abgeholt. Aufgrund der Entfernung jedoch unregelmäßig. Die Kündigungsfrist läuft noch.
Mal schauen wir das gehandhabt wird.
Update: Frist wurde ohne Probleme verlängert.
Prima; schön wenn das so funktioniert.