Folgende Frage:
Wiedereinsteller (25 J., verheiratet, 1 Kind) nach 15 Monate FWD als Obergefreiter.
Obergefreiter hat Besoldungsgruppe A4, welche Stufe würde diesem Wiedereinsteller zugesprochen werden?
Die 15 Monate werden angerechnet, die Stufe lässt sich mit dieser Info im BBesG unter §27 (3) errechnen.
Danke, also ist es Stufe 1 und nach 9 Monaten Stufe 2?
Ja, das sehe ich als wahrscheinlich an.
Genau so wird die Stufenfestsetzung lauten
Frage passt gut zum Thema: Wenn ein HG A4 Stufe 2 zum SG (A5) befördert wird, wird die Erfahrungsstufe wieder auf 1 gesetzt oder kriegt er dann Sold nach A5 Stufe 2?
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Die Erfahrungsstufe bleibt. Auch das lässt sich zwanglos dem Gesetz entnehmen.
Die Erfahrungsstufe spiegelt (etwas vereinfacht gesagt) immer die gesamte besoldungsrechtlich berücksichtigungsfähige Berufserfahrung wider. Es geht dabei also nicht um die jeweilige Erfahrung innerhalb einer Besoldungsgruppe (z.B. A 4, A 7 etc.)