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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: fdasf am 14. Oktober 2016, 09:48:52

Titel: Frage zur Besoldung
Beitrag von: fdasf am 14. Oktober 2016, 09:48:52
Folgende Frage:

Wiedereinsteller (25 J., verheiratet, 1 Kind) nach 15 Monate FWD als Obergefreiter.

Obergefreiter hat Besoldungsgruppe A4, welche Stufe würde diesem Wiedereinsteller zugesprochen werden?
Titel: Antw:Frage zur Besoldung
Beitrag von: Ralf am 14. Oktober 2016, 12:33:07
Die 15 Monate werden angerechnet, die Stufe lässt sich mit dieser Info im BBesG unter §27 (3) errechnen.
Titel: Antw:Frage zur Besoldung
Beitrag von: fdasf am 14. Oktober 2016, 13:11:55
Danke, also ist es Stufe 1 und nach 9 Monaten Stufe 2?
Titel: Antw:Frage zur Besoldung
Beitrag von: Ralf am 14. Oktober 2016, 13:29:55
Ja, das sehe ich als wahrscheinlich an.
Titel: Antw:Frage zur Besoldung
Beitrag von: Papierberg am 14. Oktober 2016, 16:18:41
Genau so wird die Stufenfestsetzung lauten
Titel: Antw:Frage zur Besoldung
Beitrag von: Venezia am 14. Oktober 2016, 17:58:22
Frage passt gut zum Thema: Wenn ein HG A4 Stufe 2 zum SG (A5) befördert wird, wird die Erfahrungsstufe wieder auf 1 gesetzt oder kriegt er dann Sold nach A5 Stufe 2?


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Titel: Antw:Frage zur Besoldung
Beitrag von: Getulio am 14. Oktober 2016, 18:13:28
Die Erfahrungsstufe bleibt. Auch das lässt sich zwanglos dem Gesetz entnehmen.
Titel: Antw:Frage zur Besoldung
Beitrag von: Papierberg am 14. Oktober 2016, 18:26:28
Die Erfahrungsstufe spiegelt (etwas vereinfacht gesagt) immer die gesamte besoldungsrechtlich berücksichtigungsfähige Berufserfahrung wider. Es geht dabei also nicht um die jeweilige Erfahrung innerhalb einer Besoldungsgruppe (z.B. A 4, A 7  etc.)