Hallo,
in der "Information zur Trennungsgeldverordnung" steht folgendes:
ZitatSie haben Anspruch auf Trennungsgeld, wenn aufgrund einer dienstlich veranlassten
Maßnahme ( z.B. Versetzung, Abordnung, etc. ) ein Ortswechsel notwendig wird.
Die Kaserne liegt rd. 40km von meiner Wohnung entfernt. Kann ich damit Trennungsgeld empfangen? Es fand ja schließlich keine Maßnahme wie z.B. Versetzung oder Abordnung statt, sondern bereits beim Einplaner war mir klar dass 40km Fahrtweg fällig werden.
Des Weiteren bauen wir derzeit das Obergeschoss bei meinen Schwiegereltern aus und werden wohl Ende nächstes Jahr umziehen. Das sind dann immer noch 35 km. Muss ich dann die Wohnung anerkennen lassen und kriege ich dann für die neue Wohnung TG?
Haben Sie aktuell eine anerkannte Wohnung? Was steht auf Ihrer letzten Personalmaßnahme drauf? Wurden Sie neu eingestellt mit Zusage der UKV (sog. Rucksackumzug)?
Fragen über Fragen, ohne die man Ihre Fragen oben nicht beantworten kann!
Zitat von: Tommie am 17. Oktober 2016, 12:05:41
Haben Sie aktuell eine anerkannte Wohnung? Was steht auf Ihrer letzten Personalmaßnahme drauf? Wurden Sie neu eingestellt mit Zusage der UKV (sog. Rucksackumzug)?
Fragen über Fragen, ohne die man Ihre Fragen oben nicht beantworten kann!
Bin noch nicht im Dienst. Habe lediglich die Stelle beim Einplaner mit dem exakten Dienstort bekommen. Ob die Wohnung anerkannt ist, kann ich im Moment gar nicht sagen. Mietvertrag sollte ich zumindest der Bewerbung beiliegen.
Wenn die Wohnung anerkannt wird (und darauf musst du jetzt achten und das vor Dienstantritt klarmachen), dann ist die Einstellung auch so eine Personalmaßnahme, die mit Kommandierung, Versetzung etc. gleichzusetzen ist.
Wichtig ist auch, dass im Rahmen der Einstellung die Nichtzusage der UKV erteilt wird.
Zitat von: Ralf am 17. Oktober 2016, 12:16:13
Wenn die Wohnung anerkannt wird (und darauf musst du jetzt achten und das vor Dienstantritt klarmachen), dann ist die Einstellung auch so eine Personalmaßnahme, die mit Kommandierung, Versetzung etc. gleichzusetzen ist.
Wichtig ist auch, dass im Rahmen der Einstellung die Nichtzusage der UKV erteilt wird.
Jetzt kommen doch die wertvollen Tipps! Mit wem spreche ich bzgl. der Anerkennung, bevor der Dienstantritt dann durch ist?
Wie kann ich daraufhin wirken, dass die Nichtzusage der UKV erteilt wird?
Mit deinem Einplaner, also das KarrC Bw, denn das ist für dich zuständig. Wenn die Wohnung anerkannt ist, wird automatisch die Nichtzusage erstellt. Bekommst du jetzt erst die Anerkennung, musst/ solltest du dann gleichzeitig die Änderung der UKV beantragen. Wie ist sie denn derzeit? Schau doch mal in deine Unterlagen.
Bin im Moment in der Firma, hab daher keinen Zugriff auf die Unterlagen, werde das aber nachher prüfen.
Kann ich denn auch selbst entscheiden zwischen TG oder UKV? UKV wird ja auch bezahlt wenn letztendlich kein Umzug stattfindet?! Oder ist das nicht vorgesehen? und wie lässt sich die höhe der UKV berechnen?
ZitatUKV wird ja auch bezahlt wenn letztendlich kein Umzug stattfindet?!
Hö?
Der Umzug wird bezahlt, wenn er stattfindet (wenn man die UKV zugesagt bekommen hat).
Habe es eben in einem anderen Thread (SuFu) gefunden - jetzt ist es natürlich nicht mehr Auffindbar. Da schrieb jemand, dass die UKV bezahlt wird, auch wenn der Umzug nicht stattfindet. Dann bleibt bei mir ja nur TG.
Die UKV ist eine Aufwandserstattung, sie kann also folglich auch nur für einen Aufwand (Umzug) bezahlt werden.
Ob das nun der ganze Hausstand ist oder nur der Rucksackumzug ist egal.
Trennungsgeld ist auch eine Aufwandserstattung.
Alles klar, dann war die Information schlichtweg falsch. Wie hoch ist denn das Trennungsgeld bzw. wie berechnet es sich?
Der Suchbegriff nennt sich "Trennungsgeldverordnung" - sowohl im Forum als auch im Internet.
z.b das hier
[gelöscht durch Administrator]
Zitat von: København am 17. Oktober 2016, 12:57:35
Habe es eben in einem anderen Thread (SuFu) gefunden - jetzt ist es natürlich nicht mehr Auffindbar. Da schrieb jemand, dass die UKV bezahlt wird, auch wenn der Umzug nicht stattfindet. Dann bleibt bei mir ja nur TG.
Evtl. war das auch eine Einstellung ohne eigenen Hausstand. Dann wird pauschal der sog. "Rucksackumzug" vergütet. Bei einer wirklich UKV müssen aber natürlich auch die Rechnungen nachgewiesen werden und man geht in Vorleistung.
Es gibt auch die Möglichkeit den Umzug selbst durchzuführen, z. B. mit einem LKW von einer Autovermietung und ein paar freunden, und dies hinterher zu Pauschalsätzen abzurechnen, die nach Familienstand und Größe der alten Wohnung berechnet werden!