Hallo,
ich studiere derzeit im 9. Semester Jura und würde dieses planmäßig im Frühjahr 2018 nach etwa 11 Semestern mit dem ersten Staatsexamen beenden. Ich habe jedoch durch ein Praktikum im letzten Jahr und viele Gespräche mit im Berufsleben stehenden Juristen festgestellt, dass ich doch lieber etwas anderes machen würde.
Eine Option wäre ein Medizin- oder Pharmaziestudium bei der Bundeswehr. Dazu habe ich einige Fragen, die hier vielleicht beantwortet werden können.
1. Macht es überhaupt noch Sinn, sich in meinem Alter mit derzeit 24 Jahren für eine Offizierslaufbahn zu bewerben?
2. Wenn mein Alter unbedenklich ist, wäre es klug mich schon für einen Dienstbeginn im nächsten Jahr und somit als Studienabbrecher zu bewerben?
3. Wenn die Antwort auf 2. nein lautet, würde es dann Sinn machen mich 2018 mit einem abgeschlossenen Studium für die Offizierslaufbahn im Sanitätsdienst, welche dann mit einem nochmaligen Studium einhergehen würde, zu bewerben?
Vielen Dank im Voraus.
Zitat von: Timbo92 am 18. Oktober 2016, 11:52:04
Hallo,
1. Macht es überhaupt noch Sinn, sich in meinem Alter mit derzeit 24 Jahren für eine Offizierslaufbahn zu bewerben?
Das müssen Sie doch für sich selbst entscheiden ;)
Zitat von: Timbo92 am 18. Oktober 2016, 11:52:04
3. Wenn die Antwort auf 2. nein lautet, würde es dann Sinn machen mich 2018 mit einem abgeschlossenen Studium für die Offizierslaufbahn im Sanitätsdienst, welche dann mit einem nochmaligen Studium einhergehen würde, zu bewerben?
Meinen Sie jetzt die Sanitätsoffizierlaufbahn (Med, ZM, Pharmazie, Vetmed) oder die Offizierlaufbahn im Sanitätsdienst?
Das ist nämlich ein großer Unterschied ;)
1.) Du wärst nicht der erste, der in diesem Alter einsteigt. Bis 29 ist das möglich.
2.) Das musst du für dich selbst entscheiden. Du bist bei der Eignungsfeststellung im Interview und stehst Rede und Antwort über deine Beweggründe.
3.) Selbst wenn du ein abgeschlossenes Jra-Studium hast, würdest du im untersten DGrad einsteigen, wenn du nicht studiennah verwendet wirst.
Ob du allerdings die Eignung und auch einen Studienplatz für SanOA bekommst, wird sich zeigen. Es bewerben sich recht viele dafür und nur wenige schaffen das.
Zitat von: Timbo92 am 18. Oktober 2016, 11:52:04
Hallo,
[...]
2. Wenn mein Alter unbedenklich ist, wäre es klug mich schon für einen Dienstbeginn im nächsten Jahr und somit als Studienabbrecher zu bewerben?
[...]
Vielen Dank im Voraus.
Das ist eine sehr schwierige Frage, die Du wahrscheinlich aus Deinem Fachbereich her am Besten beantworten kannst:
1.) Was ist der Jura-Abschluß mit dem ersten Staatsexamen auf dem Markt wert?
2.) Welche beruflichen Perspektiven stehen damit offen? Welche Möglichkeiten stehen nur ab mit dem zweiten Staatsexamen zur Verfügung?
und vor allem:
3.) Möchtest Du eineinhalb Jahre weiterhin lernen und hast die Motivation dafür, wenn Du später den Abschluß eh nicht beruflich nutzen möchtest.
Nur am Rande: Vieles des Erlernten kannst Du ja sowieso mitnehmen wie das Gefühl für Sprache, Sachverhalte und die analytische Arbeit beim "Auseinandernehmen" von Sachverhalten und dem Strukturieren/Umformulieren in den juristischen Kontext.
Ganz persönlich würde ich an Deiner Stelle
möglichst bald das Bewerbungsverfahren starten. Denn dann weißt Du, ob Dein Berufswunsch bei der Bundeswehr erfüllbar wäre oder ob Du andere/weitere Optionen im öffentlichen Dienst verfolgen möchtest. Denke auch an die zivilen Einstiegsmöglichkeiten.
Ergänzend kann ich vielleicht noch weiter substantiieren: Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus gibt es sehr viele Menschen, die ihren Berufswunsch später noch einmal verändern mussten. Dies liegt nicht an einer eigenen Fehleinschätzung, sondern an der nicht vollständigen Informationslage in der Berufsorientierungsphase. Die meisten Informationen sind mehr oder weniger eingefärbt und in vielen Fällen stehen auch Interessen dahinter. Eine neutrale Studien- oder Berufsberatung ist selten.
Deshalb mein Tipp: Möglichst sofort die Chancen ausloten und Deinen neuen Berufswunsch zu verwirklichen suchen.
Erlaube mir am Rande noch einen Hinweis auf Geld, Arbeitszufriedenheit und die Tätigkeit beim Staat: Im Lauf der Zeit erscheint die Sinnhaftigkeit meiner Tätigkeit mehr und mehr an Bedeutung zu gewinnen. Ob Du dann im Endeffekt mit 0,NN % Wahrscheinlichkeit Spitzenanwalt mit Riesen-Einkommen bist oder etwas Anderes machst, ist von der mit dem Geld verbundenen Lebensqualität her unbedeutend.
Dieser Artikel ist einer der besseren, da gerade bei Betrachtung von volkswirtschaftlichen Zusammenhängen sehr viel Unsachliches geschrieben wird:
http://www.zeit.de/wirtschaft/2010-09/studie-reichtum-glueckQuelle: Online-Angebot der Zeit
Höre also auf das, was Du wirklich machen möchtest. Prüfe die Optionen und exmatrikuliere Dich nicht zu früh.
Viel Glück!
Edit:
Schreibfehler auf Wunsch behoben. Die Korrekturfunktion ist wegen häufigen Missbrauchs deaktiviert.
Ich frage (mal wieder):
- Abiturnote?
- Sportlichkeit?
- Noten im Studium?
- Warum benötigt man 4,5 Jahre um festzustellen, dass einem dies Tätigkeitsfeld eher nicht liegt?
- Wie wird sichergestellt, dass dies nicht nochmal passiert?
Mein Rat in Kenntnis verschiedener ungeplanter Berufswege:
Schließen Sie Ihre juristische Ausbildung ab und zwar bis zur Befähigung für das Richteramt. Danach können Sie sich jenseits der klassischen Juristentätigkeiten einen Weg suchen, der Ihren Interessen entspricht. Sie werden schnell merken, dass die praktische Berufswelt oftmals viele Schnittstellen zwischen mehreren klassischen Ausbildungsgängen bietet, beispielsweise auch zwischen Medizin und Rechtswissenschaften.
Allerdings hat es sich mit einem Juraabschluss mit einem zivilen Medizinstudium in Deutschland zu 99% erledigt.
Ich schließe mich an. Sie sollten zumindest das erste Examen abschließen, wenn nicht mehr als 4 Jahre Ihres Lebens völlig überffüssig gewesen sein sollten. Außerdem hat man dann zumindest schonmal ein kleines Standbein. Besser wäre es, auch das Referendariat abzuschließen. Als Jurist, der auch alles andere als wissenschaftlich motiviert ist, kann ich auch sagen, dass bei mir die Juristerei auch erst NACH der Uni angefangen hat, Spaß zu machen.
Wenn Sie sich für die Bundeswehr interessieren, gibt es dort auch für Juristen mehrere Möglichkeiten. Zum einen als Offizier (Stabsoffizier Recht), der als Major eingestellt wird und dann sowohl juristische als auch militärische Führungsverwendungen durchläuft.
Zum anderen auch als ziviler Angehöriger der Rechtspflege der Bundeswehr, also als Rechtsberater/Wehrdisziplinaranwalt in den höheren Kommandobehörden, Rechtslehrer an den ganzen Truppenschulen etc.
Und zu guter Letzt noch die ganzen Juristen in der Wehrverwaltung, die sich um Verträge, Prozessführung usw. kümmern.
Eine Seite mit sehr guten Informationen ist diese hier:
http://www.speckmann-datenspeicher.de/wehrrecht/WR-Rechtspflege.htmlWenn aber die Juristerei wirklich so gar nichts für Sie ist und Sie lieber Medizin studieren wollen, dann werden Sie sich im Einstellungsverfahren die Frage schon gefallen lassen müssen, warum man das erst nach 9 Semestern merkt. Gerade bei den Sanitätsoffizieren merken auch erstaunlich viele kurz nach der Approbation, dass die Bundeswehr nichts für Sie ist und dann werden Mittel und Wege gesucht, wieder raus zu kommen. Daher wird der Psychologe ein besonderes Augenmerk auf Sie legen.
Zitat von: ulli76 am 21. Oktober 2016, 17:39:11
Allerdings hat es sich mit einem Juraabschluss mit einem zivilen Medizinstudium in Deutschland zu 99% erledigt.
Ich habe zwar selbst nicht die Absicht, auf Medizin umzusatteln, aber: Warum das? Es gibt doch meines Wissens selbst Rentner, die sich noch am Medizinstudium versuchen.
Ja, aber es gibt Sonderregelungen für Zweitstudienbewebern in zulassungsbeschränkten Studiengängen. Man bekommt die erforderlichen Punkte kaum zusammen, wenn man vorher Jura studiert hat. Es ist eh insgesamt sehr schwierig. Mit Forschung kann man es z.B. begründen, oder damit, dass man mit dem ersten Studium keinen Job finden. Aber das muss man halt alles belegen.
Okay, verstanden, danke!
Eine weitere Idee & Anregung:
Gibt es denn noch die Möglichkeit, das Studium für ein-zwei Unterbrechungssemester ("Urlaubssemester") zu unterbrechen?
Dann würde sich das Hineinschnuppern in die Bundeswehr als freiwillig Wehrdienstleistender bewähren. Sie könnten sehen, ob dieser Arbeitgeber etwas für Sie ist und Sie länger dort bleiben
möchten. Und aus dem freiwilligen Wehrdienst heraus sich für die Offizierslaufbahn bewerben.
Wenn nicht, dann können Sie in der Zeit Lebenserfahrung sammeln und zudem die (Geld-)Speicher auffüllen, um die manchmal unverschämt teuren Zusatzkurse/kommerziellen Repetitorien bezahlen zu können.
Hoffe das hilft weiter.
Man sollte aber der Fairness halber erwähnen, dass die überwiegende Anzahl der Jurastudenten, die das Studium unterbrochen haben, weil sie sich zwischendurch auf pekuniären Gründen "prostituieren" mussten, heute glückliche Taxiunternehmer sind ;D !
Mein Rat: Lassen Sie den Scheiß :D !
Zitat von: Gerd am 24. Oktober 2016, 14:14:47
Wenn nicht, dann können Sie in der Zeit Lebenserfahrung sammeln und zudem die (Geld-)Speicher auffüllen, um die manchmal unverschämt teuren Zusatzkurse/kommerziellen Repetitorien bezahlen zu können.
Wenn man ganz clever ist, dann spart man sich die Kohle für Rep & Co. einfach ganz. Das geht, auch wenn jeder Repetitor natürlich anderes erzählt.
Oder stellt sie dem BFD in Rechnung ...
Zitat von: Getulio am 24. Oktober 2016, 19:40:51
Zitat von: Gerd am 24. Oktober 2016, 14:14:47
Wenn nicht, dann können Sie in der Zeit Lebenserfahrung sammeln und zudem die (Geld-)Speicher auffüllen, um die manchmal unverschämt teuren Zusatzkurse/kommerziellen Repetitorien bezahlen zu können.
Wenn man ganz clever ist, dann spart man sich die Kohle für Rep & Co. einfach ganz. Das geht, auch wenn jeder Repetitor natürlich anderes erzählt.
Lieber Getulio,
das mit dem Unterbrechungs-/Urlaubssemester soll eine Idee für den Beitragsbaumeröffner sein den neuen Berufswunsch und insbesondere die Umgebung bzw. Mentalität der Bundeswehr anschauen zu können. Dann bleibt die Rückkehrmöglichkeit in das Studium zumindest teilweise erhalten, wenn man vom "Netzwerk" der Gleichsemestrigen absieht, die ja dann schon ein Jahr weitergezogen sind.
Da der Freiwillige Wehrdienst ja bezahlt wird und in der Kaserne auch eine Unterkunftsmöglichkeit besteht bietet sich das neben dem Hereinschnuppern wirklich und zusätzlich zum Geld verdienen & sparen an. Das Faß der Zusatzausgaben/Repetitorien wollte und darf ich hier nicht wirklich aufmachen.
Ich wollte es nur erwähnt haben. Denn es kann ja durchaus zur Wahrnehmung des Fragestellers gehören, dass er Jura eben nur mit Zusatzkursen erfolgreich abschließen könnte. Da ich nicht detailliert im Thema bin kann ich nur Anregungen geben.
Zitat von: Gerd am 25. Oktober 2016, 13:41:53
Denn es kann ja durchaus zur Wahrnehmung des Fragestellers gehören, dass er Jura eben nur mit Zusatzkursen erfolgreich abschließen könnte.
Und weil ich vom Fach bin, wollte ich nicht unerwähnt lassen, dass man auch ohne Repetitor Examen machen kann, sogar mit Prädikat.
Darüber hinaus ist meine Meinung, dass man sich mit FWD in Urlaubssemestern den Lebenslauf kräftig versaut. Aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
Und es ist einfach so unfassbar schwierig, nach einer längeren Auszeit wieder in den Stoff reinzukommen. Das ging mir selbst nach fachnahen Praktika regelmäßig so.