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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Papa1844 am 20. Oktober 2016, 15:41:03

Titel: Wiederholung der Grundausbildung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Papa1844 am 20. Oktober 2016, 15:41:03
Hallo,

ich bewerbe mich als Wiedereinsteller für die Bundeswehr. Ich habe 15 Monate FWDL beim Heer gemacht. Jetzt bewerbe ich mich wieder beim Heer. Seit meinem DZE sind 8 Jahre vergangen.

Nun meine Fragen:

Da ich alleinerziehend bin wäre es für mich sehr von Vorteil, wenn ich zumindest am Abend für wenige Stunden nach Hause könnte, um meinen Eltern, welche die Betreuung der Kids in der Zeit übernehmen würden, ein wenig zur Seite stehen zu können.
Titel: Antw:Wiederholung der Grundausbildung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Jens79 am 20. Oktober 2016, 15:42:33
Und Sie wohnen auch an einem Standort, der eine GA durchführt?
Titel: Antw:Wiederholung der Grundausbildung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Papa1844 am 20. Oktober 2016, 15:45:50
Ich wohne in der Nähe von Bad Salzungen, da das als Wunsch-Standort angegeben ist, und der Karriereberater aufgrund der unbesetzten Dienstposten dieser Kaserne auch ziemlich sicher ist, dass dort meine Stammeinheit liegen wird, gehe ich davon aus, dass dort auch meine AGA sein wird, sofern ich wiederholen muss.
Titel: Antw:Wiederholung der Grundausbildung als Wiedereinsteller
Beitrag von: F_K am 20. Oktober 2016, 15:46:21
Na, dann:

- Da es eine Einzelfallentscheidung ist, ist die Angabe einer Wahrscheinlichkeit vollkommen sinnlos.
- Die Arbeitszeiten werden um 41 h die Woche liegen.
Titel: Antw:Wiederholung der Grundausbildung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Tommie am 20. Oktober 2016, 15:46:33
Wenn Sie jeden Abend nach Hause müssen, ist die Bundeswehr nichts für Sie! Sie werden die Grundausbildung mit Sicherheit nicht "um die Ecke" machen können, Sie werden Lehrgänge besuchen, bei denen Sie nicht "mal eben so" nach hause fahren können, Sie werden eventuell in einen Einsatz gehen, etc. ...


Fazit: Wer nicht mobil ist, sollte von einer Bewerbung bei der Bundeswehr absehen!

Die GA werden Sie sehr wahrscheinlich wiederholen müssen, weil Dinge wie EEH-A und neuSAK für Sie böhmische Dörfer sind, weil Sie noch nie eine ELUSA besucht haben, etc. ...
Titel: Antw:Wiederholung der Grundausbildung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Papa1844 am 20. Oktober 2016, 15:49:47
Vielen Dank zunächst für die reichlichen Antworten. Ich probiere mal kurz die genannten Punkte zu beantworten:

- Die Arbeitszeiten werden um 41 h die Woche liegen.
Tatsächliche 41h pro Woche oder gerechnet mit dem späteren Freizeitausgleich?

Wenn Sie jeden Abend nach Hause müssen, ist die Bundeswehr nichts für Sie!
Nicht jeden Abend, das ist gar nicht das Problem. Eine ganze Woche jedoch wäre nicht so schön.

Sie werden die Grundausbildung mit Sicherheit nicht "um die Ecke" machen können
Weshalb, wenn meine spätere Stammeinheit um die Ecke liegt und auch eine AusbUstgKp hat?

Sie werden Lehrgänge besuchen
Da ich als Mannschafter eingestellt werden sollte sich das in Grenzen halten.

Sie werden eventuell in einen Einsatz gehen
In diesem Punkt bin ich konform, das wäre in der Tat etwas, was dann gut geplant werden muss.
Titel: Antw:Wiederholung der Grundausbildung als Wiedereinsteller
Beitrag von: KlausP am 20. Oktober 2016, 15:50:28
Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie die GA wiederholen, ist bei fast 100 Prozent, es sei denn, der Einolaner beim KC kann Ihnen einen Dienstposten an Ihrem Wunschstandort anbieten, der ohne eine solche Forderung ausgeschrieben ist. Auch für Grundausbildungseinheiten gilt die Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) mit 41 Wochenstunden, was aber nicht ausschließt, dass diese auch überschritten werden können, mit entsprechenden Ausgleich.

Zitat von: Papa1844 am 20. Oktober 2016, 15:45:50
Ich wohne in der Nähe von Bad Salzungen, da das als Wunsch-Standort angegeben ist, und der Karriereberater aufgrund der unbesetzten Dienstposten dieser Kaserne auch ziemlich sicher ist, dass dort meine Stammeinheit liegen wird, gehe ich davon aus, dass dort auch meine AGA sein wird, sofern ich wiederholen muss.

Die Dienstposten, die er Ihnen bei Ihrem letzten Besuch als unbesetzt nennen konnte, müssen nach der Eignungsfeststellung nicht mehr frei sein. Das kann erst der Einplaner sagen.
Titel: Antw:Wiederholung der Grundausbildung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Tommie am 20. Oktober 2016, 15:52:50
Alleine im letzten Jahr (2015) waren die Grenadiere aus Bad Salzungen mehrere Wochen im GÜZ gewesen um sich auf Einsätze vorzubereiten! Und nun? Glauben Sie im Ernst, da fährt man jeden Abend heim? Wenn sich Ihre Verfügbarkeit auf Bad Salzungen und die nähere Umgebung beschränkt, sollten Sie sich in der dortigen "Heimatwehr" bewerben, die Bundeswehr ist jedenfalls nichts für Sie!
Titel: Antw:Wiederholung der Grundausbildung als Wiedereinsteller
Beitrag von: KlausP am 20. Oktober 2016, 15:57:02
Zitat...  Sie werden die Grundausbildung mit Sicherheit nicht "um die Ecke" machen können
Weshalb, wenn meine spätere Stammeinheit um die Ecke liegt und auch eine AusbUstgKp hat?
...

Weil die AusbUstgKp'n nicht unbedingt jeden Rekruten ausbilden, der auch anschließend in diesen Truppenteil Dienst leisten wird. Es kann durchaus sein, dass Sie in Viereck bei 411 Ihre GA haben und gleichzeitig in Bad Salzungen jemand für Viereck ausgebildet wird.