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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: dwarf12 am 21. Oktober 2016, 16:07:21

Titel: IGF Leistungen für Beurteilung erfüllt oder nicht ?
Beitrag von: dwarf12 am 21. Oktober 2016, 16:07:21
Hallo Kameraden,
Folgender Sachverhalt und damit verbundene Fragen:

Ich Diene in einem unserer Bundeswehr Krankenhäuser, die allg. Erbrachten IGF Leistungen sind eher unterer Durchschnitt. Ich selbst bin einer der Soldaten die jährlich ihre Leistungen erbringen. So auch letztes Jahr, als meine normal geplante Beurteilung anstand. Soweit so gut. Jetzt bin ich dieses Jahr im Prinzip schon durch mit den Leistungen und für much standen nur noch teile des DSA sowie das Kleider schwimmen offen.

Für diese hatte ich laut meiner Definition des Beurteilungs Zeitraums ja auch noch bis ende des jahres zeit. Ich bin ja eigentlich nicht schon wieder in diesem jahr mit einer Beurteilung dran.

Jetzt war ich anfang oktober 2 wochen im urlaub, komme letzte woche Dienstag wieder zum Dienst, erfahre mittags, das ich zur Beurteilung anstehe und durfte mir meinen Entwurf abholen.

Das Chef Gespräch war Donnerstag geplant wurde jedoch seinerseits verschoben.

Das habe ich allerdings erst mittwoch mittag erfahren.

Zu diesem Zeitpunkt hatte ich jedoch schon die fehlenden sachen nach dienst nachgeholt und eingereicht. Meine IGF Leistungen sind also konform erbracht.

Meine Frage ist nun:

Zählt das für2016? Oder wird der chef sagen "kreuz bei nicht erfüllt" weil nicht im beurteilungszeutraum erbracht? Zählt also der zeitraum von der letzten beurteilung 6.10.15 bis 30.9.16 ? Oder das Kalenderjahr? Oder der Zeitraum der letzten Beurteilung 6.10.15 bis Gespräch und Unterschrift diese beurteilung, was dann der 25.10.16 wäre?


Ps. Tut mir leid für die schlechte Übersicht, ich tippe am Handy und hab hier eine suboptimale Formatierung:). Hoffe es ist verständlich geworden.
Titel: Antw:IGF Leistungen für Beurteilung erfüllt oder nicht ?
Beitrag von: MiraC am 21. Oktober 2016, 16:46:54
IMHO muss das IGF im Kalenderjahr erbracht werden. So steht es in der Weisung.
Ob du sie im Dienst oder sehr löblich außer Dienst erbringst ist Dir überlassen.
Titel: Antw:IGF Leistungen für Beurteilung erfüllt oder nicht ?
Beitrag von: KlausP am 21. Oktober 2016, 16:48:54
Zitat... Oder wird der chef sagen "kreuz bei nicht erfüllt"  ...

Steht das nicht im Entwurf?
Titel: Antw:IGF Leistungen für Beurteilung erfüllt oder nicht ?
Beitrag von: dwarf12 am 21. Oktober 2016, 17:04:33
Vielen dank für eure Antworten.

Im entwurf sind sie nicht erbracht, zu dem Zeitpunkt waren sie dies auch nicht. Der Entwurf ist datiert auf den 30.9

Ich habe die fehlenden Leistungen sofort nach erhalt des Entwurfes erbrachtl, aber laut datum war dies ja erst der 18.10.

Vorher hatte ich urlaub und wusste auch nicht das ich zu einer Beurteilung anstehe, da ich meine letzte 2015 erhalten habe.

Ich stolpere halt über den Satz in der Beurteilung: 1.6 ....im beurteilungszeitraum...  Und unter b) sind dann ja wieder nur strikt die jahreszahlen aufgezählt.


Ich möchte om Gespräch eine situation vermeiden in der mein chef sagt "igf nicht bis 30.9 erfüllt gehabt, kreuz ergo bei nicht erfüllt".
Titel: Antw:IGF Leistungen für Beurteilung erfüllt oder nicht ?
Beitrag von: KlausP am 21. Oktober 2016, 17:25:42
Dann schreiben Sie ihre Sicht der Dinge genau so wie hier dargelegt in Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf. Wenn der Chef das dann trotzdem unverändert in die Beurteilung übernimmt, schreiben Sie eine Gegendarstellung..
Titel: Antw:IGF Leistungen für Beurteilung erfüllt oder nicht ?
Beitrag von: ulli76 am 21. Oktober 2016, 17:26:58
Oh Himmel- jetzt warte es doch einfach ab was der Chef sagt. Dafür gibt es doch das Gespräch.
Titel: Antw:IGF Leistungen für Beurteilung erfüllt oder nicht ?
Beitrag von: dwarf12 am 21. Oktober 2016, 17:33:05
Natürlich warte ich auf das Gespräch, vorallem weil ich denke das man miteinander reden kann, ich denke mir nur das man das ganze anhand von fakten sauber durch spielen kann und dann etwas mehr klahrheit herrscht. :).
Titel: Antw:IGF Leistungen für Beurteilung erfüllt oder nicht ?
Beitrag von: DeltaEcho am 21. Oktober 2016, 18:10:37
Es ist eh vollkommen egal was in der BU steht. Wichtig wird es wenn zum Beispiel die BS Konferenz anliegt und die Daten aus SAP gezogen werden.
Grundlage für diese Daten ist aber nicht die Beurteilung, sondern der Übertrag aus der IGF Datenbank in SAP.
Titel: Antw:IGF Leistungen für Beurteilung erfüllt oder nicht ?
Beitrag von: dwarf12 am 21. Oktober 2016, 19:23:41
Das ist aufjedenfall eine sehr hilfreiche aussage, denn das wäre wohl wirklich eine der beiden Beurteilungen mit der ich es das erste mal mit dem BS versuchen würde. Was wird meinem chef eigentlich im sap angezeigt wenn er sich die igf daten dann am Dienstag aufruft. Einfach nur ob bestanden oder nicht? Oder von vornherein gleich eine komplette Einsicht mit den Datums angaben etc? Ich frage deshalb weil es je nachdem ja evtl auch garnicht zu der oben beschrieben situation kommt und ich mich erklären müsste
Titel: Antw:IGF Leistungen für Beurteilung erfüllt oder nicht ?
Beitrag von: Ralf am 21. Oktober 2016, 19:28:08
Es ist völlig normal, dass IGF Leistungen im Beurteilungsjahr noch nicht komplett erbracht sein können. Das kommt hunderfach vor, weil ja auch bis Ende des Jahres Zeit ist.
Als ob dein Chef in SAP schaut. Er lässt sich vom Ausbildungspassbeauftragten eine Übersicht der Leistungen geben.
Und in der Vorsortierliste wird der Datenbestand dargestellt, der am Anfang des Folgejahres in SAP überspielt wird.
Titel: Antw:IGF Leistungen für Beurteilung erfüllt oder nicht ?
Beitrag von: ulli76 am 21. Oktober 2016, 19:54:41
Sag dem Chef einfach, dass du inzwischen alle Leistungen abgelegt hast und dass er das ändern möge. Fertig. Vor der Unterschrift nochmal prüfen ob wirklich alle Kreuze an der richtigen Stelle und gut ist.

Wie kann man sich um so ein Killefitz nur so einen Kopf machen.