Moin Kameraden,
in letzter Zeit schwirrt der Begriff "Teilzeitreservist" vermehrt durch den Äther, im Intranet und auch in der letzten "Reserve Aktuell" sprach Admiral Krebs: "Auch über ein Teilzeit-Reservistenmodell wird nachgedacht"
Hat da jemand von euch nähere Informationen?
Gruss aus Bärlin
Hagen
Dazu müsste das Soldatengesetz geändert werden. Das ist ein langer Weg. In den entrechenden Themenfelder der Personalstrategie findet sich da m.W.n. nach nichts. Aber nachgedacht wird natürlich über vieles.
Der erste Schritt wurde doch bereits mit dem "Besonderen Reservewehrdienstverhältnis" gemacht.
Rein sachlich:
- Die Anzahl von Soldaten in Teilzeit ist "überschaubar", einen "großen Bedarf" für Res in Teilzeit sehe ich nicht.
- Es wären komplexe Fragen zu beantworten: Im "echten" Leben auch Teilzeit, mit gleicher Stundenzahl oder unterschiedlich?
- Ich übe oft dann, wenn der TrT "übt", und dann reden wir nicht von "Teilzeit", sondern eher 24x7.
Zitat von: ZMZler am 26. Oktober 2016, 10:31:12
Der erste Schritt wurde doch bereits mit dem "Besonderen Reservewehrdienstverhältnis" gemacht.
Nein. Das Reservewehrdienstverhältnis ist ein besonderes Wehrdienstverhältnis (Gesetz über die Rechtstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr Abschnitt 2) auf ehrenamtlicher Basis, in das gegenwärtig nur die Leiterinnen und Leiter der Bezirks- und Kreisverbindungskommandos, deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie die Beauftragten Sanitätsstabsoffiziere für die zivil-militärische Zusammenarbeit im Gesundheitswesen berufen werden können. Das Reservewehrdienstverhältnis beginnt mit der Ernennung.
§4 ResG sagt dazu:
ZitatReservistinnen und Reservisten, die sich freiwillig verpflichtet haben, ehrenamtlich eine Funktion in der
Reserveorganisation der Bundeswehr wahrzunehmen, können längstens bis zum Ablauf des Monats, in dem sie
das 65. Lebensjahr vollenden, in ein Wehrdienstverhältnis nach diesem Gesetz (Reservewehrdienstverhältnis)
berufen werden. Die Regelungen des Soldatengesetzes und des Wehrpflichtgesetzes zur Begründung anderer
Wehrdienstverhältnisse bleiben im Übrigen unberührt, soweit sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts
anderes ergibt.
Und § 5 (1) dazu:
ZitatFür die Berufung in ein Reservewehrdienstverhältnis gelten die Vorschriften über die Berufung in das
Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit entsprechend. Die Ernennungsurkunde
enthält anstelle der Wörter ,,in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit" oder ,,in das Dienstverhältnis eines
Soldaten auf Zeit" die Wörter ,,in ein Reservewehrdienstverhältnis" sowie die Angabe der Berufungsdauer.
Hier wird also explizit unterschieden zwischen einem Res und einem SaZ Dienstverhältnis. Damit zählen sie nicht als SaZ oder BS.
Also das wäre mal echt sinnvoll. Gerade in Stäben kann ich mir das sehr gut vorstellen. Besonders im Bezug auf CIR wäre das sicherlich zu bedenken.