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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Ld1970 am 02. November 2016, 19:10:58

Titel: Krankheitsbedingt wiederholen/ Auswirkungen auf Dienstzeit
Beitrag von: Ld1970 am 02. November 2016, 19:10:58
Nabend allerseits.

Wenn jemand den OAL krankheitsbedingt wiederholen muss, also nicht aus persönlichem Versagen, bleibt die DZ dann trotzdem bei den ursprünglichen 13 Jahren?
Titel: Antw:Krankheitsbedingt wiederholen/ Auswirkungen auf Dienstzeit
Beitrag von: KlausP am 02. November 2016, 19:12:14
Ja.
Titel: Antw:Krankheitsbedingt wiederholen/ Auswirkungen auf Dienstzeit
Beitrag von: Ralf am 02. November 2016, 19:54:06
Wenn es aber dabei zu einer Rückstufung in der StudCrew kommt (und dazu wird es ja kommen, wenn der lange Anwärterlehrgang gemeint ist und nicht ein Wochen-Modul), wird aber eine neue Verpflichtungserklärung +1 Jahr eingefordert.
Dabei ist es unerheblich, was der Grund ist Btw ist ein gesundheitlicher Grund auch in der Person des Soldaten begründet. Aber das ist ohne Relevanz.