Nabend allerseits.
Wenn jemand den OAL krankheitsbedingt wiederholen muss, also nicht aus persönlichem Versagen, bleibt die DZ dann trotzdem bei den ursprünglichen 13 Jahren?
Ja.
Wenn es aber dabei zu einer Rückstufung in der StudCrew kommt (und dazu wird es ja kommen, wenn der lange Anwärterlehrgang gemeint ist und nicht ein Wochen-Modul), wird aber eine neue Verpflichtungserklärung +1 Jahr eingefordert.
Dabei ist es unerheblich, was der Grund ist Btw ist ein gesundheitlicher Grund auch in der Person des Soldaten begründet. Aber das ist ohne Relevanz.