Guten Abend Kameraden,
es gibt eine Frage die mir seit einigen Stunden unter den Nägeln brennt.
Fall: Soldat Y telefoniert mit der angeschlossenen SanStaffel. Da eine kurzfristige Behandlung nicht möglich ist, wird geraten vor dem Wochenende einen zivilen Zahnarzt aufzusuchen. Soldat Y meldet sich am Heimatort zu den regulären Behandlungszeiten bei seinem alten Zahnarzt, bei dem er schon vor der Bw in Behandlung war. Soldat Y meldet sich an und schildert der Arzthelferin seine Beschwerden. Daraufhin geht die Arzthelferin für einige Minuten telefonieren, kommt wieder und sagt das nach Rücksprache mit dem Chef eine Behandlung nicht möglich sei bzw. ich "hier" nicht behandelt werde. Ohne weitere Begründung. Die Praxis behandelt sonst GKV- und Privatpatienten.
Frage: Darf ein ziviler Zahnarzt eine Notfallbehandlung ablehnen? Wenn ja, aus welchen Gründen? Gibt es dazu etwas schwarz auf weiß?
Dadurch das mich mein alter Zahnarzt nicht behandeln wollte, musste ich wiederum 30km fahren. An sich kein großes Ding. Mich würde aber einfach mal interessieren, ob das so statthaft ist? Für ggf. zukünftig anstehende zivile Arztbesuche.
Beschwerde an die Ärztekammer. Hierbei deutlich darauf hinweisen, dass es ein Notfall war.
Dann dürfte der Arzt sich wohl rechtfertigen müssen.
lehne ich mich mit unerlassener Hilfeleistung zu weit aus dem Fenster?
Zitat von: Flexscan am 05. November 2016, 08:20:59
lehne ich mich mit unerlassener Hilfeleistung zu weit aus dem Fenster?
Ja.
Voraussetzung für die Anwendung des Straftatbestandes der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB) sind "Unglücksfällen, eine gemeine Gefahr oder Not", also Situationen, in denen die Tragweite einer Hilfsbedürftigkeit für die Betroffenen bzw. die Allgemeinheit viel weiter reicht.
Auf den ersten Blick könnte das schlichtweg ein Missverständnis gewesen sein. Eine Vermutung ist, dass der Zahnarzt nicht wusste, dass dein Truppenzahnarzt das abgesegnet hat.
Es gibt viele Soldaten, die einfach so zum zivilen Zahnarzt gehen und es im Nachgang Probleme mit der Kostenübernahme gibt.
Evtl. hatte er auch das Problem, dass seine Sprechstunde voll war.
Nein, eine unterlassene Hilfeleistung ist das nicht.
Vielleicht sprichst du nochmal mit dem Zahnarzt und versuchst zu klären, was das Problem war.
Im übrigen ist ein Kassenzahnarzt nicht verpflichtet, einen Patienten ohne gültigen Behandlungsausweis zu behandeln.
Auch der Hinweis, dass der nachgereicht wird, reicht nicht aus.
Gerade in der heutigen Zeit bleiben immer mehr Kollegen auf Ihren Auslagen sitzen...
Und so nebenbei: Es gibt keine lebensbedrohlichen kariösen Notfälle und wenn man das meint, hat man die schon Jahre gepflegt. Ich bin auch immer schier ausgerastet, wenn ein "Notfall" kam, den ich niemals vorher gesehen hatte mit Dresden `45 im Maul und Ansprüchen wie die Queen... Da habe ich auch das ein oder andere Mal die Behandlung abgelehnt und an den Hauszahnarzt verwiesen.
Da kann man sich beschweren, das würde mich wenig jucken.
Zitat von: justice005 am 05. November 2016, 07:42:22
Beschwerde an die Ärztekammer. Hierbei deutlich darauf hinweisen, dass es ein Notfall war.
Dann dürfte der Arzt sich wohl rechtfertigen müssen.
Wie kann man denn bei dem Sachverhalt auf einen Notfall schließen?
Beim Fehlen jeglicher Sachkenntnis ist das kein Problem. ;D
;D
Naja, weil der TE explizit danach gefragt hat, ob ein ziviler Zahnarzt die Notfallbehandlung ablehnen darf. Unabhängig davon, ob es sich real um einen Notfall handelt.
Die richtige Ansprechstelle wäre die jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung. Zurzeit habe ich selbst einen Konflikt mit einem niedergelassenen Augenarzt, der nach erfolgter Terminvergabe, Erläuterung dass ich Berufssoldat bin, Vorlage der Überweisung etc. plötzlich vor Ort die Behandlung abgebrochen hat und sich sogar geweigert hat den Grad der Fehlsichtigkeit zu bescheinigen. Begründung: "Er könne das doch nicht abrechnen und müsse erst juristischen(!) Rat einholen."
Auf anraten meiner Frau (selbst Fachärztin) und des Truppenarztes gehe ich gegen den Typen vor. Einfach nur weil es sich um einen raffgierigen Geier handelt.
Bei manchen Untersuchungen und Behandlungen gibt es tatsächlich Probleme. Einfach weil die im Zivilen nicht über die KK abgerechnet werden können. Das sind Maßnahmen, die im Zivilen unter IGEL-Leistungen fallen, bei der Bundeswehr aber von der UTV gedeckt sind.
... ein "Notfall" beim Zahnarzt gibt es wohl kaum, auch Augenarzttermine sind selten Notfälle.
Da der TE hier keine Erklärung nachliefern, war es wohl kein Notfall.
Ein nicht behandelter Notfall führt zum Tod oder schwerwiegender Gesundheitsstörungen - und 30 km damit fahren geht kaum ...
@F_K: Mal abgesehen von der Definition eines Notfalls, gibt es aber auch medizinische Fälle (auch bei Zähnen), deren Behandlung eben nicht ein paar Tage aufgeschoben werden sollte. Und dies eben nicht nur im Interesse des Soldaten, sondern wohl auch im Interesse des Dienstherrn.
MkG
Zebra
Als Beispiel...Ausführungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin...
u.a.
"Klar ist, dass in Notfällen oder in akuten Schmerzfällen eine Verpflichtung zur Behandlungsübernahme besteht. Was aber ist in anderen Fällen?"
https://www.kzv-berlin.de/praxis/recht/behandlungspflicht.html
Zum Punkt fehlende Gesundheitskarte...
z.B. § 13 Abs. 7 Bundesmantelvertrag-Ärzte in der Fassung vom 01.10.2016
,,Der Vertragsarzt ist berechtigt, die Behandlung eines Versicherten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, abzulehnen, wenn dieser nicht vor der Behandlung die elektronische Gesundheitskarte vorlegt.
Dies gilt nicht bei akuter Behandlungsbedürftigkeit sowie für die nicht persönliche Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch den Versicherten.
Der Vertragsarzt darf die Behandlung eines Versicherten im Übrigen nur in begründeten Fällen ablehnen."
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.
Bei dieser "Notfallbehandlung" handelte es sich um einen entzündeten Zahn, der über Nacht plötzlich so starke Schmerzen verursachte, das das Kauen kaum noch möglich war.
Mir wurde vom TrArzt allerdings gesagt, das ich dem zivilen Zahnarzt explizit darauf hinweisen soll, das dies eine Notfallbehandlung sei.
Für mich wie gesagt auch kein Drama nun 30km mehr oder weniger zu fahren, aber etwas verdutzt war ich doch schon, als ich abgelehnt wurde. Ich möchte diesbezüglich nun auch kein großes Fass aufmachen. Mich hat einfach mal interessiert, wie so die Erfahrungen sind und ob sowas überhaupt "rechtlich möglich" ist.
Ich stelle fest, das ich nicht der einzige bin, dem das widerfahren ist. Auch stelle ich fest, das ein Arzt in akuten Schmerz- oder Notfällen die Behandlung offensichtlich (eigentlich) erstmal nicht ablehnen darf (das Wartezimmer war nicht voll -1 Person- und es war noch genügend Zeit bis zum "Feierabend").
Ob es nun sinnvoll ist auf eine Behandlung zu bestehen, wenn man, aus welchen Gründen auch immer abgelehnt wird, vermag jeder für sich selbst entscheiden. Ich fahre dann (soweit möglich) die 30km mehr.
Nur weil nur ein Patient im Wartezimmer saß, heisst das nicht, das der Zahnarzt bis zum Feierabend nur diesen einen Patienten hatte.
Wie gesagt- es gibt mehrere Möglichkeiten, warum er die Behandlung abgelehnt hat. Nachfragen kann das Problem evtl. lösen.
Eine Entzündung ist etwas, das zeitnah behandelt werden muss. Ein Notfall im engeren Sinne ist es aber nicht. Es war ja möglich, einen anderen Zahnarzt aufzusuchen.
Mir stellen sich da noch andere Fragen...
Eine Entzündung (wobei das ja nur umgangssprachlich gemeint sein kann) stellt schon einen relativen Notfall dar, aber in der Regel ist es nicht der erste Schmerz, den man spürt.
Und: Warum gab es denn am StO keinen Bundeswehrzahnarzt? So wie ich das mitbekommen habe, hat ja der TrArzt überwiesen (ohne Überweisung), wo wurde denn der TrZahnarzt konsultiert? Selbst, wenn es in manchen Kasernen keine mehr gibt, so ist ein andere Zahnarzt der BW bekannt, den man aufzusuchen hat.
Ich würde mir da nicht so ins Hemd machen. Das hört sich für mich so an wie: Ich habe es verpasst, rechtzeitig zu gehen, dann musste wegen meinen Befindlichkeiten alles von jetzt auf gleich in die Wege geleitet werden und der erstbeste Kollege, der mich abweist, dem kack ich aufn Tisch...
Die hatten nur kein Bock auf die komplizierte Abrechnung
Die istgenauso kompliziert wie bei Kassenpatienten seitdem die BW eine eigene IK Nummer hat...
...zum Glück. Bei mir besteht übrigens in sofern ein Sonderfall, dass der Arzt die Begutachtung wegen der angeführten Gründe abgelehnt hat nachdem ich bereits die Terminzusage hatte und vor Ort war (und der Kerl ohnehin ein Halsabschneider ist