Hallo Freunde :)
Nur interessenhalber weil sich unter kameraden die Götter streiten:
Hat ein frisch ernannter Berufssoldat eine "Probezeit"?
mkG
Nein. Warum sollte er auch?
Ach so, Frage vergessen: Was meinen Sie mit "frisch ernannt"?
Fallbeispiel: Ein HptFw wird vor der Front zum Berufssoldaten ernannt und bekommt seine urkunde; Danach zum persFw und unterschreibt den Empfang seiner BS-unterlagen. Damit ist ja alles erledigt und der Soldat ist BS. Einige sind der Meinung das man dann aber noch 5 Jahre "Probezeit" hat in der der Dienstherr noch seine Entscheidung revidieren kann und eben diesen Soldaten den BS-Status wieder aberkennt.. Ich bin der Meinung; Wer zum BS ernannt wird ist BS und nicht "zur Probe".. Oder sehe ich das falsch?
Mit Annahme der Urkunde ist der Statuswechsel vollzogen.
Und der Dienstherr hatte doch auch ausreichend Zeit für seine Entscheidung. :-\
Genau das hatte ich mir auch gedacht... Dann ist das "5 Jahre Probezeit"-gequatsche also nur Unfug ;)
Ich bin vor kurzem HptFw und kurz darauf BS geworden. Mir ist nichts von einer Probezeit bekannt. Sowas hätte man mir ja eröffnen müssen.
Die 5 Jahre kommen mir irgendwie bekannt vor.
Ist es nicht so, dass man frühestens nach 5 Jahren nach Diensteintritt einen Antrag auf BS stellen kann (mit ein paar Ausnahmen)? Vielleicht ist das damit gemeint?
Das hat aber nicht mit "Probezeit" zu tun.
hm ne das mit dem Antrag stellen kann man quasi IMMER, sobald man z.B. als Feldwebel seine erste Beurteilung hat. Man steinige mich wenn ich falsch liege :D
Das wird jetzt nicht lange dauern ;)
MkG und Horrido
Kommt schon ;D :
Zitat aus der GAIP BAPersBw Abt IV - KeNr 50-01-00 für das Auswahljahr 2017:
Zitat"3.1 Teilnahmevoraussetzungen
Für das Auswahlverfahren sind ausschließlich Unteroffiziere mit Portepée teilnahmeberechtigt,
- die bis zum 30. Juni (Stichtag) des Auswahljahres das 24. Lebensjahr vollenden (§ 21 SLV),
- die einer AVR/einer WKLw bzw. einer VwdgR angehören, die in dieser GAIP für das jeweilige Auswahljahr zur Antragstellung aufgerufen ist,
- für die mindestens zwei planmäßige Beurteilungen als Unteroffizier mit Portepée bis zum Vorlagetermin der Antragsstellung(3) vorzulegen waren und
- deren Dienstzeitende als SaZ nicht vor dem 30. Juni (Stichtag) des Auswahljahres liegt.
Teilnahmeberechtigte Unteroffiziere mit Portepée werden in das Auswahlverfahren einbezogen, wenn sie die Umwandlung des Dienstverhältnisses beantragt oder einem entsprechenden Vorschlag der Disziplinarvorgesetzten zugestimmt haben.
(3) Dazu gehören auch Sonderbeurteilungen, die eine planmäßige Beurteilung ersetzen, Anlassbeurteilungen sowie nachträglich erstellte Beurteilungen. "
Und das war nicht willenlos auf ihn eingeprügelt, sondern mit Quelle und so ... ;) !
Check :D Nehme ich wortlos so hin :D :D :D
Zitat von: Tom1978 am 09. November 2016, 13:26:59
Fallbeispiel: Ein HptFw wird vor der Front zum Berufssoldaten ernannt und bekommt seine urkunde; Danach zum persFw und unterschreibt den Empfang seiner BS-unterlagen. Damit ist ja alles erledigt und der Soldat ist BS. Einige sind der Meinung das man dann aber noch 5 Jahre "Probezeit" hat in der der Dienstherr noch seine Entscheidung revidieren kann und eben diesen Soldaten den BS-Status wieder aberkennt.. Ich bin der Meinung; Wer zum BS ernannt wird ist BS und nicht "zur Probe".. Oder sehe ich das falsch?
Das ist völliger Quatsch und Sie haben recht.
Für die Ernennung zum Offizier -bei milFD ja einhergehend mit dem Statuswechsel - gibt es einen entsprechenden Passus, falls sich innerhalb der ersten drei (???) Jahr herausstellt , dass er sich nicht zum Offizier eignet. Das hat aber wie geschildert nix mit dem BS zu tun.
Zitat von: FoxtrotUniform am 09. November 2016, 19:29:25
Für die Ernennung zum Offizier -bei milFD ja einhergehend mit dem Statuswechsel - gibt es einen entsprechenden Passus, falls sich innerhalb der ersten drei (???) Jahr herausstellt , dass er sich nicht zum Offizier eignet. Das hat aber wie geschildert nix mit dem BS zu tun.
Was soll das denn sein? Die Quelle würde mich nun interessieren.
Paragraph 46 (8) SG Satz 1
Achso.
Ich hatte das i.Z.m. deiner Bemerkung
ZitatDas hat aber wie geschildert nix mit dem BS zu tun.
nicht verstanden.
Die Entlassung ist bis zum vollendeten dritten Jahr als Offizier und bis zum vollendeten zehnten Dienstjahr möglich. Diese zeitliche Eingrenzung soll dem Soldaten ab einem bestimmten Zeitpunkt die Sicherheit vor einer Entlassung im Ermessenswege geben. Die zeitliche Begrenzung geht über die Vierjahresfrist des § 55 Abs. 4 hinaus, da an einen Berufsoffizier besondere Anforderungen zu stellen sind. Die Vorschrift gilt nur für Offiziere
im Dienstverhältnis eines Berufssoldaten; allerdings ist es unerheblich, wann er zum Berufssoldaten ernannt wurde. Er muss nicht die Jahre als Offizier als Berufssoldat verbracht haben.
Sorry, auf dem Handy bin ich regelmäßig sparsam mit Absätzen und Ausführungen.
In der Praxis hab ich das übrigens noch nie erlebt, was natürlich nicht heißt dass es nicht vorkommt.