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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Hexibell am 10. November 2016, 17:32:15

Titel: Tauglichkeit / Sehstärkenkorrektur mittels ICL-Verfahren
Beitrag von: Hexibell am 10. November 2016, 17:32:15
Hallo liebe Community und insbesondere Foren-Ärzte,

Ich stehe nun vor der Qual der Wahl:
Da ich eine Sehschwäche habe würde ich mir diese gerne korrigieren lassen.
Nun stehen nach der Beratung mit dem Augenarzt diverse Verfahren im Raum und mich würde interessieren ob mit der Korrektur mittels ICL-Verfahren (also das einsetzen einer künstlichen Linse hinter die Hornhaut/Pupille) noch diensttauglich wäre.
Über Laserkorrekturen mittels Lasik oder PRK habe ich einiges gefunden. Allerdings nichts über ICL.
Da ich versuche vor so einem Eingriff jedes Für und Wider zu erörtern, damit ich als Patient die für mich richtig Wahl treffe, hoffe ich diesbezüglich auf eure Hilfe.

Vielen Dank schon vorab für weitere Informationen.
Titel: Antw:Tauglichkeit / Sehstärkenkorrektur mittels ICL-Verfahren
Beitrag von: Andi8111 am 10. November 2016, 17:54:12
Wäre schön zu wissen, wie die Sehstärke mit Brille ist.
Alles andere ist zweitrangig.
Titel: Antw:Tauglichkeit / Sehstärkenkorrektur mittels ICL-Verfahren
Beitrag von: KlausP am 10. November 2016, 17:57:11
Zitat... mich würde interessieren ob mit der Korrektur mittels ICL-Verfahren ... noch diensttauglich wäre. ...

Sind Sie Soldat? Dann beantwortet Ihnen Ihr Truppenarzt diese Frage.
Titel: Antw:Tauglichkeit / Sehstärkenkorrektur mittels ICL-Verfahren
Beitrag von: Gbj-Jo am 11. November 2016, 21:50:53
ICL führt zur Untauglichkeit, Lasern ist bis zu -5,0 und -3,0 Möglich mit einer Hornhautverkrümmung (da kenn ich die max Werte nicht mehr Auswendig), hängt aber auch noch von mehr Faktoren hab, ob Lasern möglich ist entscheited dann der Augenarzt.

Lasern führt aber ebenfalls zu einer 12 Monatigen Untauglichkeit und Sie müssen einen extra Augentest ablegen.

(Infos vom Truppenarzt der Bundeswehr, per Telefon, aber ein Ausführlicheres Gespräch hatte ich mit einem Arzt der Bundespolizei)
Titel: Antw:Tauglichkeit / Sehstärkenkorrektur mittels ICL-Verfahren
Beitrag von: IwelKniwel am 12. November 2016, 06:49:32
@Andi - das stimmt so nicht - Die 46/1 hilft hier ungemein (es gibt neben der GZ 22 noch viele andere "Augenziffern)

@Gb - das stimmt so nicht - auch hier hilft die 46/1 (III/21)

zunächst in man nach geltender Vorschriftenlage erstmal für 6 Monate mit einer GZ V belegt. Danach je nach Befund.

Aber man sollte tunlichst die Wahl des Operationsverfahrens nicht von der 46/1 anhängig machen. Das könnte zu einer VI/14 führen (o;
Titel: Antw:Tauglichkeit / Sehstärkenkorrektur mittels ICL-Verfahren
Beitrag von: Andi8111 am 12. November 2016, 09:55:43
Was habe ich gesagt? Die Sehschärfe mit Korrektur sechs Monate nach dem Eingriff.
Der Rest ist egal.
Die Anlage 3.2 zurZdV 46/1 ist außer Kraft gesetzt im übrigen...
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Beitrag von: IwelKniwel am 13. November 2016, 06:17:57
Der Rest ist nicht egal: dämmerungssehen, blendempfindlichkeit. Halos, etc.

Es gibt nicht nur die gz22. Und was ausgesetzt ist interessiert nicht. Oder stellen wir jetzt die gz Vergabe ein....
Komm mit deinem Spruch dem Beurteilungen Facharzt, dann wirst du staunen.
Titel: Antw:Tauglichkeit / Sehstärkenkorrektur mittels ICL-Verfahren
Beitrag von: Gbj-Jo am 13. November 2016, 12:57:55
Dann Frage ich mich warum mir der Truppenarzt gesagt hat dass ich bei der Bundeswehr (wollte mich für Offizierlaufbahn berwerben und Gleichzeitig für den gehobenen Dienst der Bpol) und bei der Bpol 12 Monate für Untauglich bin wenn ich eine Lasik/Lasek durchführen lasse und eine ICL führt generell zur Untauglichkeit. Und dieses Gespräch/Telefonat fand letztes Jahr im November statt.
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Beitrag von: IwelKniwel am 13. November 2016, 13:43:23
Das Frage ich mich auch.
Dafür gibt es die Augenheilkunde und hier im speziellen die konsiliargruppe.
Aber Abgrenzung der eigenen Kompetenzen und Fachkenntnisse ist nicht jedermanns Stärke....
Titel: Antw:Tauglichkeit / Sehstärkenkorrektur mittels ICL-Verfahren
Beitrag von: IwelKniwel am 13. November 2016, 13:46:11
Vlt. nochmal lesen: 46/1 - hierzu gibt es aktuell keine Alternative. Icl ist ein dreier....  Steht so drin. Fünfer regelhaft 6 Monate nach refraktiver massnahme. Also sollte sich die Frage nicht stellen. Und auch die Antwort des trarztes korrekt ausfallen.
Titel: Antw:Tauglichkeit / Sehstärkenkorrektur mittels ICL-Verfahren
Beitrag von: Andi8111 am 13. November 2016, 19:32:34
Mein Gott.... Er hat eine Fehlsichtigkeit. Davon hat man nicht automatisch eine erhöhte Blendempfindlichkeit oder einen Verlust des Dämmerungssehens oder der Farbsichtigkeit. Durch den geplanten Eingriff wird nur die Refraktion verändert um Emmetropie zu erreichen.
Der Rest ist, sofern nicht jetzt schon mau, EGAL! Weil es in diesem Fall offenbar NUR um die Refraktionsfehler geht. Deshalb: Egal.
Titel: Antw:Tauglichkeit / Sehstärkenkorrektur mittels ICL-Verfahren
Beitrag von: IwelKniwel am 14. November 2016, 03:25:49
Aha....  Ein Augenarzt hat gesprochen. Da sagt die Studienlage und die die gelebte Realität was anderes. Aber bitte. Soll er machen und sich nachher nicht wundern, wenn der Augenarzt das anders bewertet. Dann heisst es wieder.... " mein trarzt hat aber gesagt....

Selbstverständlich ist der trarzt derjenige der die gz vergibt, viel spass dann aber wenn er es gegen die fachärztliche Empfehlung tut...
Titel: Antw:Tauglichkeit / Sehstärkenkorrektur mittels ICL-Verfahren
Beitrag von: Andi8111 am 14. November 2016, 08:46:35
Der Truppenarzt vergibt die GZ?? Gelächter. Die vergibt ein SanStOffz Augenarzt bei der Nachbegutachtung bzw im Rahmen der Musterung bzw. Annahme auf Anfrage durch den Musterungsarzt.

Sie sind wohl Mediziner, was? Können das richtig dolle einschätzen, hatten sicher auch schon so an die 250 Begutachtungen für MKF II, in denen die Sehfähigkeit eine Rolle gespielt hat und so 1500 Einstellungen, bei denen die Sehfähigkeit eine Rolle gespielt hat und können hier sicherlich supergut einschätzen, wann ein Pferd und ein Zebra gallopiert?

Und nun mal zur Sache: Alle Verfahren KÖNNEN eine erhöhte Blendempfindlichkeit auslösen. Alle auch eine reduzierte Nachtsicht. Und daher: Nachbegutachtung frühestens 6 Monate nach dem Eingriff.

Deswegen habe ich gefragt, wie die Sehschwäche korrigiert ist, darauf kam ja keine Anwort. Ich hätte dann geraten, die Brille als komplikationslosestes Mittel zu nutzen ;)
Titel: Antw:Tauglichkeit / Sehstärkenkorrektur mittels ICL-Verfahren
Beitrag von: ulli76 am 14. November 2016, 10:02:55
Tatsächlich vergibt offiziell der Truppenarzt die GZ auf Empfehlung des Facharztes. Dass der Truppenarzt auch in eindeutigen Fällen, die GZ ohne Facharztbefund nicht vergeben darf und er nicht viel Spielraum hat, was eine Abweichung von der Facharztempfehlung angeht, ist ein anderes Problem.
Titel: Antw:Tauglichkeit / Sehstärkenkorrektur mittels ICL-Verfahren
Beitrag von: IwelKniwel am 19. November 2016, 11:18:16
@Andi: meinten sie 250 mkf Begutachtung bisher insgesamt oder im Monat oder Quartal?
Titel: Antw:Tauglichkeit / Sehstärkenkorrektur mittels ICL-Verfahren
Beitrag von: Andi8111 am 19. November 2016, 11:52:00
Wechselnd im Quartal. Je nach Umfang der Neueinstellungen, Zuversetzungen, Auflagenänderungen oder Überprüfungen bei ü50/55/60.