Hallo ich bin hier total neu und hab eine wahrscheinlich ausgefallene Frage. Ich war 12 Jahre bei der BW. Im 10. Dienstjahr habe ich geheiratet und hab dann während der Ehe natürlich meine Übergangsgebührnisse und die Einmalzahlung bekommen. Jetzt ist unsere Ehe am Ende und es geht um den leidigen Zugewinn. Meine Nochfrau und deren Anwältin stehen auf dem Standpunkt daß das alles Zugewinn ist. Hat jemand Erfahrung wie das vor Gericht gehandhabt wird. Wird die Abfindung dem Zugewinn voll zugeschlagen oder nur teilweise? Wäre nett wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
War jetzt nicht so
schwer.
Also solche Fragen sollten Sie Ihrem Anwalt stellen.