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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: PantherV am 17. November 2016, 10:41:56

Titel: Übergangsgebührnisse bei SaZ
Beitrag von: PantherV am 17. November 2016, 10:41:56
Hallo Kollegen,

Frage: SaZ 9 macht eine Umschulung. Sein DZE ist am 31.12.2016. Umschulung geht noch bis Feb. 2018

Wie sehen die Übergangsgebührnisse aus? Ab den 01.01.2017 90% oder 75% + Umschulungsgehalt?

So wie ich es weiß, sind es 90%, da er ja an einer Bildungsmaßnahme in Vollzeit ist.

Danke schon mal ;)

Schönen Tag noch.

Grüße
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse bei SaZ
Beitrag von: BulleMölders am 17. November 2016, 10:47:55
Zitat von: PantherV am 17. November 2016, 10:41:56
So wie ich es weiß, sind es 90%, da er ja an einer Bildungsmaßnahme in Vollzeit ist.

Würde ich genau so sehen, dass wenn ein Gehalt aus der Umschulung bezogen wird, dieses angerechnet wird.

Zumindest war es bei mir so.
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse bei SaZ
Beitrag von: PantherV am 17. November 2016, 11:45:06
Ich habe mal ne Telefonnummer von den Amt gefunden.

Als da es eine BFD-Maßnahme ist sind es 90% bis zum ende der Maßnahme.

Danke ;)
Titel: Antw:Übergangsgebührnisse bei SaZ
Beitrag von: Papierberg am 17. November 2016, 19:00:38
Wenn Sie es genau wissen wollen, lesen Sie § 11 Abs. 3 Soldatenversorgungsgesetz. Nach dieser Regelung erhalten Sie bei einer Berufsförderungsmaßnahme (Fachausbildung) in Vollzeitform Übergangsgebührnisse und einen Bildungszuschuss in Höhe von jeweils 50% der Dienstbezüge des letzten Monats. Einkünfte aus der geförderten Maßnahme in Vollzeitform werden auf den Bildungszuschuss angerechnet.