Hallo Kollegen,
Frage: SaZ 9 macht eine Umschulung. Sein DZE ist am 31.12.2016. Umschulung geht noch bis Feb. 2018
Wie sehen die Übergangsgebührnisse aus? Ab den 01.01.2017 90% oder 75% + Umschulungsgehalt?
So wie ich es weiß, sind es 90%, da er ja an einer Bildungsmaßnahme in Vollzeit ist.
Danke schon mal ;)
Schönen Tag noch.
Grüße
Zitat von: PantherV am 17. November 2016, 10:41:56
So wie ich es weiß, sind es 90%, da er ja an einer Bildungsmaßnahme in Vollzeit ist.
Würde ich genau so sehen, dass wenn ein Gehalt aus der Umschulung bezogen wird, dieses angerechnet wird.
Zumindest war es bei mir so.
Ich habe mal ne Telefonnummer von den Amt gefunden.
Als da es eine BFD-Maßnahme ist sind es 90% bis zum ende der Maßnahme.
Danke ;)
Wenn Sie es genau wissen wollen, lesen Sie
§ 11 Abs. 3 Soldatenversorgungsgesetz. Nach dieser Regelung erhalten Sie bei einer Berufsförderungsmaßnahme (Fachausbildung) in Vollzeitform Übergangsgebührnisse und einen Bildungszuschuss in Höhe von jeweils 50% der Dienstbezüge des letzten Monats. Einkünfte aus der geförderten Maßnahme in Vollzeitform werden auf den Bildungszuschuss angerechnet.