Guten Tag,
ich bin im moment etwas am grübeln ob man als Mannschafter so einiges an Material auf`s Auge gedrückt bekommen darf.
Gibt es Vorschriften oder Befehle darüber ab wann man im SAP als verantwortlicher für Material sein darf?
Ein beispiel:
HG Dosenkohl hat einen CE Führerschein und in der TE befinden sich einige Fahrzeuge. Um die Verantwortung auf zu teilen bekommt der HG das gesamte Fahrzeug übergeben.
Also er bekommt es nicht per MAL ausgegeben sondern wird im SAP als verantwortlicher geführt.
Bitte bei antworten die Quellen angeben ;)
Vielen Dank im Voraus
per Befehl muss man sogar Menschen töten - und auch die Übergabe von Material durchführen.
... unglaublich, aber wahr.
der MKF trägt doch im Fahrzeugbegleitbuch die Übernahme des KFz laut Anlagenblätter ein
- und hat damit schon automatisch die Materialverantwortung für das übernommene Fahrzeug - inclusiv der Fahrzeugausstattung und sämtlicher Sätze die auf dem KFz gebucht sind
und bei FKü oder Inst LKw sind da gleich ne Menge Sachen zu überprüfen und zum Übernehmen
wieso es dann noch im SAP gebucht wird erschließt sich mir jetzt nicht - da das Material ja dort auf einer Teileinheit aufgelistet wird
Nein, nur der TEFhr wird in SAP als "Verantwortlicher" geführt, alles andere beanstandet §78.
S4 und TVB/MatBef sollten die Quelle kennen. Zudem wurde diese Frage vor einigen Monaten hier im Forum mit Quelle
beantwortet.
So kenne ich das auch. Das Material wird auf die Teileinheit "gebucht" und der TEFhr kann es an den MatWart/Kraftfahrer/whatever per MatAusgabeliste oder Begleitheft weiter übergeben.
Das geht auch in SAP nicht anders; das System lässt nur TEZE zu.
Wenn SAP nur TE/Z zulässt, kann ich doch aber jedem Soldaten, der aus einem Dienstposten, sitzt Material zubuchen?
Ich habe das Thema gefunden und das auch durchgelesen aber da stehen keine Quellen oder dergleichen.
Meine Frage ist ja einfach. Darf wenn ein SAP Ausdruck gemacht wird z.b. von dem Waffenkammer Material ein Mannschaften als Verantwortlicher drin stehen?
Es ist ja klar dass das Material in Lagerorten gebucht wird aber der Name der auf dieser Liste steht ist ja ausschlaggebend.
Und wie schon erwähnt bitte nicht einfach ja oder nein schreiben mit eigener vermutlich richtigen Antwort sondern auch mit Quellen wo es nachvollziehbar ist.
Wenn es eine SAP genierte MAL ist, dann ja. Wenn es um den Materialbestandsnachweis geht, also den urkundlichen Nachweis, dann nicht. Quelle habe ich nicht parat. Lassen sie sich von ihrem TEFhr die Quelle geben.
Schau doch mal in die A2-1032/0-0-1 sowie A2-1000/0-0-13. Ich sehe keinen Konflikt, sofern ich die Darstellung von dir richtig verstanden habe. Bin aber unterwegs, sodass ich nicht selbst mal kurz nachlesen kann.