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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: dehesse am 17. November 2016, 18:27:36

Titel: Umzugformular
Beitrag von: dehesse am 17. November 2016, 18:27:36
Hallo zusammen,

mal eine Frage, leider wurde mein Gehalt auf ein Konto überwiesen, das aufgelöst wurde. Habe mit meinem HF ein Formular ausgefüllt, wo dies bekannt gemacht wurde. Diesen hat er beim ReFü oder GeZi abgegeben. Das ist nun 9 Diensttage her, leider ist immer noch nichts drauf. Hat dort jemanden Erfahrung wie lange es noch in etwa dauern kann bis es sein weg nimmt oder ist die Zeitspanne schon unnormal?

Bin aktuell in der GA, SAZ8

Kg, dehesse


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Beitrag von: Papierberg am 17. November 2016, 18:36:23
Haben Sie bisher lediglich eine sogenannte Abschlagszahlung (d.h. Teilzahlung) bis zur endgültigen Festsetzung und Aufnahme der Zahlung der Dienstbezüge durch das Bundesverwaltungsamt erhalten?
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Beitrag von: KlausP am 17. November 2016, 18:43:21
Wenn Sie nicht rechtzeitig Ihre Änderung der Bankverbindung gemeldet haben, liegt der Fehler aber nicht beim Dienstherrn.
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Beitrag von: dehesse am 17. November 2016, 19:10:29
Zitat von: Papierberg am 17. November 2016, 18:36:23
Haben Sie bisher lediglich eine sogenannte Abschlagszahlung (d.h. Teilzahlung) bis zur endgültigen Festsetzung und Aufnahme der Zahlung der Dienstbezüge durch das Bundesverwaltungsamt erhalten?

Richtig, lediglich die Abschlagszahlung.  Danach wurde das Konto aufgelöst und ein anderes eröffnet / ohne es frühzeitig mitzuteilen. Der Betrag wurde dann von der Bank zurückgewiesen. Der Fehler liegt selbstverständlich bei mir.


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Beitrag von: Papierberg am 17. November 2016, 20:43:26
Die geänderte (neue) Bankverbindung muss der Bezüge zahlenden Stelle (BVA) schnellstmöglich mitgeteilt werden. Bis eine gültige Bankverbindung in das Zahlungssystem eingepflegt ist, bleibt aus meiner Sicht nur eine Verlängerung der Abschlagszahlung. Bitten Sie Ihren Personalfeldwebel (Information des BVA, Datenpflege) und ihren Rechnungsführer (Abschlagszahlungen) um Unterstützung. Sprechen Sie dort persönlich vor.
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Beitrag von: F_K am 17. November 2016, 20:53:03
... es wird nur unbar gezahlt.
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Beitrag von: jochenschweisser am 18. November 2016, 14:13:23
Zitat von: F_K am 17. November 2016, 20:53:03
... es wird nur unbar gezahlt.
Ist das so? "Damals" in meiner FWDL Zeit sind mir meine wöchentlichen Fahrtkosten zur Kaserne bzw. nach Hause auch mal bar ausgezahlt worden von der netten Dame der Zahlstelle. War allerdings 2006.
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Beitrag von: F_K am 18. November 2016, 14:16:13
Ja - es gibt keine Zahlstellen (mit Bargeld) mehr.
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Beitrag von: KlausP am 18. November 2016, 14:22:03
Zitat von: jochenschweisser am 18. November 2016, 14:13:23
Zitat von: F_K am 17. November 2016, 20:53:03
... es wird nur unbar gezahlt.
Ist das so? "Damals" in meiner FWDL Zeit sind mir meine wöchentlichen Fahrtkosten zur Kaserne bzw. nach Hause auch mal bar ausgezahlt worden von der netten Dame der Zahlstelle. War allerdings 2006.

Na ja, das hat aber bei der Abschlagszahlung in diesem Fall hier wenig Bedeutung. Er hat ja ein (neues) Konto, also kann man ihm den Abschlag auch darauf überweisen.

Man soll ja ein Konto auch erst dann auflösen, wenn dieerste Zahlung auf dem neuen Konto eingegangen ist.
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Beitrag von: jochenschweisser am 18. November 2016, 15:39:07
Zitat von: F_K am 18. November 2016, 14:16:13
Ja - es gibt keine Zahlstellen (mit Bargeld) mehr.
Das wusste ich nicht, ich bitte um eine harte aber gerechte Strafe

Zitat von: KlausP am 18. November 2016, 14:22:03
Zitat von: jochenschweisser am 18. November 2016, 14:13:23
Zitat von: F_K am 17. November 2016, 20:53:03
... es wird nur unbar gezahlt.
Ist das so? "Damals" in meiner FWDL Zeit sind mir meine wöchentlichen Fahrtkosten zur Kaserne bzw. nach Hause auch mal bar ausgezahlt worden von der netten Dame der Zahlstelle. War allerdings 2006.

Na ja, das hat aber bei der Abschlagszahlung in diesem Fall hier wenig Bedeutung. Er hat ja ein (neues) Konto, also kann man ihm den Abschlag auch darauf überweisen.

Man soll ja ein Konto auch erst dann auflösen, wenn dieerste Zahlung auf dem neuen Konto eingegangen ist.

Es war nur ein Beispiel in Bezug auf die Aussage, dass nur unbar gezahlt wird.
Wir hatten "damals" 1 mir bekannten frisch ernannten Z4, der seinen Abschlag bar erhalten hat. Aber durch Wegfall der Zahlstellen geht das ja nun nicht mehr :)

Titel: Antw:Umzugformular
Beitrag von: Papierberg am 18. November 2016, 20:21:47
Es geht hier in der Tat nicht um die Art der Auszahlung, sondern um das Bewirken weiterer (vorläufiger) Zahlungen auf eine gültige Bankverbindung. Ansonsten wäre die erste Abschlagszahlung auch nicht in die Grütze, sondern bar über den Zahlstellentisch gegangen.
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Beitrag von: KlausP am 18. November 2016, 20:30:44
Die hat ja funktioniert, seine Bankverbindung hat er erst danach geändert.
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Beitrag von: Papierberg am 18. November 2016, 21:20:05
Sie haben recht. Streiche: erste, setze: letzte.
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Beitrag von: dehesse am 18. November 2016, 22:01:08
Update: Habe heute meine Bezügeabrechnung erhalten und somit nun einen Ansprechpartner. Dort werde ich mal Anfragen wie lange die Auszahung noch so brauchen wird ..

KG, dehesse