Hallo,
ich plane meine zivile Laufbahn im medizinischen Teil. Meine Frage ist, ob man mit Asthma von der Bundeswehr ausgeschlossen wird, auch wenn es nur so leicht ist, dass man bloß im Frühling Allergien hat?
Außerdem würde ich gerne wissen, was im Falle einer Schwangerschaft passiert, wenn man sich für 17 Jahre verpflichtet.
Im zivilen Arbeits-(also als Angestellte(r)) oder Dienstverhältnis (also als Beamter/Beamtin) verpflichtet man sich überhaupt nicht für eine bestimmte Zeit (also wie Sie meinen auf 17 Jahre). Als Angestellte(r) hat man einen Arbeitsvertrag wie bei jedem zivilen Arbeitgeber auch, als Beamter geht man ein unbefristetes Dienstverhältnis ein.
Und im Falle einer Schwangerschaft gilt selbstverständlich das Mutterschutzgesetz und anschließend besteht- falls gewünscht die Möglichkeit, das Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Die Bundeswehr ist kein rechtsfreier Raum. ;D
Und wie sieht es mit dem Asthma aus ?
Es geht im Übrigen hier um ein Medizinstudium, deswegen kam ich auf die Verpflichtung.
Kannst Du bitte kurz erläutern, welche Laufbahn / Ausbildung Du planst?
17 Jahre Verpflichtung und Medizinstudium hört sich sehr nach SanOA / Soldat an.
Wie ist denn die Abinote?
Zitat von: Johannablz am 20. November 2016, 10:58:32
Und wie sieht es mit dem Asthma aus ?
Es geht im Übrigen hier um ein Medizinstudium, deswegen kam ich auf die Verpflichtung.
Sie haben nach "Zivillaufbahn" (siehe auch der Titel des Threads) gefragt und da gibt es kein Medizinstudium bei der Bundeswehr. Selbst SanOA studieren Medizin nicht bei der Bundeswehr sondern an zivilen Universitäten.
So ist es, für eine Karriere als Mediziner in einem zivilen Beschäftigungsverhältnis (Beamter/Arbeitnehmer) ist die Approbation mitzubringen. Was das Asthma betrifft, so wird - verienfacht dargestellt - vor der Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit geprüft, ob aufgrund des Krankheitsbildes und des zu erwartenden Verlaufs nach dem Stand der Wissenschaft vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit oder sehr häufigen Fehlzeiten vor der Ruhestandsgrenze auszugehen ist. Wenn ja, dann liegen die Voraussetzungen für eine Einstellung nicht vor, den dann darf auch kein Beamtenverhältnis auf Probe begründet werden.