Hallo,
die Eignung ist ja bekanntlich 2 Jahre gültig (bis auf Teile davon)
Wird das so gerechnet:
Beispiel:
Test im Mai 2015 -> Eignung gültig bis Mai 2017
Oder verliert die Eignung schon mit dem 1.1.17 Ihre Gültigkeit?
ZitatOder verliert die Eignung schon mit dem 1.1.17 Ihre Gültigkeit?
Dann wären es ja keine zwei Zahre. ::)
Und das KarrC Bw kann auch entscheiden, dass vorher eine Wiederholung stattfindet, wenn es meint, dass neue Erkenntnisse vorliegen. Muss es aber nicht.
Plötzlich sind es jetzt 2 Jahre Sperre? :-[
Nö. Nicht plötzlich. Und es kann abweichen, aber das habe ich ja schon geschrieben.