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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: sepa am 23. November 2016, 14:48:04

Titel: Frage zur Gültigkeit Eignungsverfahren KC der Bundeswehr
Beitrag von: sepa am 23. November 2016, 14:48:04
Hallo,

die Eignung ist ja bekanntlich 2 Jahre gültig (bis auf Teile davon)

Wird das so gerechnet:

Beispiel:
Test im Mai 2015 -> Eignung gültig bis Mai 2017
Oder verliert die Eignung schon mit dem 1.1.17 Ihre Gültigkeit?

Titel: Antw:Frage zur Gültigkeit Eignungsverfahren KC der Bundeswehr
Beitrag von: KlausP am 23. November 2016, 14:54:33
ZitatOder verliert die Eignung schon mit dem 1.1.17 Ihre Gültigkeit?

Dann wären es ja keine zwei Zahre.  ::)
Titel: Antw:Frage zur Gültigkeit Eignungsverfahren KC der Bundeswehr
Beitrag von: Ralf am 23. November 2016, 17:46:49
Und das KarrC Bw kann auch entscheiden, dass vorher eine Wiederholung stattfindet, wenn es meint, dass neue Erkenntnisse vorliegen. Muss es aber nicht.
Titel: Antw:Frage zur Gültigkeit Eignungsverfahren KC der Bundeswehr
Beitrag von: Blob am 23. November 2016, 17:58:25
Plötzlich sind es jetzt 2 Jahre Sperre? :-[
Titel: Antw:Frage zur Gültigkeit Eignungsverfahren KC der Bundeswehr
Beitrag von: Ralf am 23. November 2016, 18:09:59
Nö. Nicht plötzlich. Und es kann abweichen, aber das habe ich ja schon geschrieben.