Hallo.
Also folgendes Problem...
Vor meiner Ausbildung hab ich von der Bundeswehr den Einberufungsbefehl bekommen. Dann hab ich aber mein Ausbildungsvertrag hingeschickt und die Bundeswehr meinte dann, das ich direkt nach der Ausbildung zum Grundwehrdienst muss. Die Ausbildung endet dieses Jahr. Doch mein Arbeitgeber hat mir direkt nach der Ausbildung einen Festen Job zugesagt! Aber nur wenn ich kein Grundwehrdienst oder Zivildienst machen muss. Nun will ich es irgendwie hinbekommen das ich beides nicht machen muss. ich hab mal gehört das wenn man eine bestimmte Zeit im sozialen Beruf gearbeitet hat, kein Zivildienst mehr machen muss. Ich lern Altenpfleger...!
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Gruß Petty
lol..also wenn du dich um en dienst drückn willst wirst du hier wohl keine Freunde bzw Hilfe finden..Da kann ja deder kommen, ich hätte mit den 9 Moanten auch was sinnvolleres anfangen können und wahrscheindlich für den Staat nützlicher sein können (Steuern)..aber man kanns nicht ändern, also erwarte dir hier keine Antwort....gegen Drückeberger haben die meisten hier was...
Solange du T2 hast musst du Wehrdienst/Zivildienst leisten! Und das ist gut so! Dann kannst du ja bei deinem Chef Zivildienst machen, wenn du Altenpfleger lernst.^^
Edit: Wieso sollten Drückeberger auch in einem Bundeswehrforum mit Kusshand empfangen werden?
Es ist jeder Mann's verdammte Pflicht, dem Staat 9 Monate zu dienen. Wenn jemand den Dienst an der Waffe nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, dann hat er die Pflicht Kriegsdienstersatzdienst zu leisten!
@peppieno: dein Idealismus in allen Ehren, aber mittlerweile leistet nur noch ungefähr die Hälfte eines Jahrgangs Wehr/Zivildienst...
@Petty: Ein Kumpel von mir hatte dasselbe Problem, sein Arbeitgeber hat sich dann beim KWEA für ihn "eingesetzt".
Ergebnis: er muss jetzt weder Zivi noch Wehrdienst leisten und hat seinen Arbeitsplatz (sein Arbeitsgeber ist allerdings auch der größte Enerigekonzern in Deutschland).
Zitat von: Chuckie85 am 13. März 2006, 21:35:31
@peppieno: dein Idealismus in allen Ehren, aber mittlerweile leistet nur noch ungefähr die Hälfte eines Jahrgangs Wehr/Zivildienst...
Wer keinen Einberufungsbescheid bekommt oder ausgemustert wurde, der hat glück. Aber sobald man den Einberufungsbescheid bekommt, ist es einem jeden seine Pflicht, entweder Wehrdienst oder wenn das Gewissen es nicht zulässt, Wehrersatzdienst also Zivildienst zu leisten. Oder halt wenn die Ausübung des Berufes es nicht zulässt, eines der beiden Dienste zu leisten. Z.B im 5-Mann Familienbetrieb, wenn der Sohn unentbehrlich ist. Ich finde auch das es Verweigeren zu einfach gemacht wird, aber ohne Zivildienst leistene würde das halbe Sozialsystem zusammenbrechen ;D
Stimmt, hier gibt es keine Tipps, wie man sich vor dem Wehr- oder Zivildienst drücken kann. Alles, was damit zusammen hängt, kann man im Internet in den jeweiligen Gesetzeswerken nachschlagen.
Daher Dicht.