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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: GeTBiT am 24. November 2016, 11:12:26

Titel: Epileptischer Anfall als Ausschlusskriterium?
Beitrag von: GeTBiT am 24. November 2016, 11:12:26
Hey Leute,
ich habe in 1 Monat meine Eignungsfeststellung bei der Bundeswehr als SaZ (H600/H700).
Im Oktober 2015 hatte ich mein ersten Grand-mal Anfall bzw. Epileptischen Anfall und wollte Fragen ob dies ein Ausschlusskriterium ist?
In dem Bericht vom Krankhaus steht drin, dass bei mir alles im Normalen Bereich liegt und nix festgestellt wurde was auf Epilepsie deutet.
Musste während des Krankenhausaufenthalts keine Medikamente einnehmen und danach auch nicht.

PS: Habe nach 3 Monaten beim Neurologen ein Kontroll EEG gemacht und in dem Bericht steht drin, dass es sich um ein einmaligen generalisierten Krampfanfall handelt.

Mit freundlichen Grüßen,
Robin
Titel: Antw:Epileptischer Anfall als Ausschlusskriterium?
Beitrag von: Spotter15 am 24. November 2016, 11:34:25
Wenn du den Bericht von dem Neurologen vorzeigst, der bestätigt, dass es einmalig war, dann glaube ich dass es nicht als Auschlusskriterium genommen werden kann. Kann dahingehend aber keine Garantie geben, wäre nur meine Vermutung jetzt.
Titel: Antw:Epileptischer Anfall als Ausschlusskriterium?
Beitrag von: GeTBiT am 24. November 2016, 14:51:41
Hallo Spotter,
erstmal vielen dank für deine Schnelle Antwort. :)

Habe mich auch nochmal erkundigt und habe folgendes gefunden.
Für Zeitsoldaten gilt:
III77- 1. Einmaliger Gelegenheitsanfall, mehr als 12 Monate zurückliegend ohne zerebrale Krampfbereitschaft im aktuellen EEG
         2. Zerebrale Anfälle bis zum Vorschulalter (auch Fieberkrämpfe) ohne neurologische Ausfälle und ohne jegliche pathologische EEG-Veränderungen in der Folgezeit und aktuell.

Was bedeutet das genau?
Was ist III77?
Titel: Antw:Epileptischer Anfall als Ausschlusskriterium?
Beitrag von: SGBunny am 24. November 2016, 14:57:35
Gesundheitsnummer (GNr) 77, Gradation III (römisch 3).
Die GNr. 77 steht für "Zerebrale Anfälle", die Gradation bezeichnet die "Schwere".
Eine Kombination aus beiden sorgt dann für entsprechende generelle Tauglichkeitsgrade bzw. Ausschlüsse für bestimmte Verwendungen.

Mehr Details/Auswirkungen kenne ich aber auch nicht, sind aber genug Medizinier hier unterwegs die sich bestimmt melden werden.
Titel: Antw:Epileptischer Anfall als Ausschlusskriterium?
Beitrag von: GeTBiT am 24. November 2016, 16:25:42
Hey SGBunny,
auch dir ein großes Dankeschön für die schnelle Antwort.

Habe mir mal folgenden Link angeschhaut:
http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-77.pdf

Wenn ich jetzt z.B. in Gruppe 3 hineinfallen würde, heißt es dann das ich mit meinem einmaligen Grand-mal Anfall, keine Probleme bei der Ärztlichen Untersuchung bekommen werde?

LG,
Robin 
Titel: Antw:Epileptischer Anfall als Ausschlusskriterium?
Beitrag von: KlausP am 24. November 2016, 16:32:46
Nur als Hinweis, weil gerade kein Mediziner im Forum zu sein scheint: Haben Sie schon die Forensuche bemüht? Das Thema "Epilepsie" gab es schon mehrfach, vielleicht hilft Ihnen das ja schon weiter.
Titel: Antw:Epileptischer Anfall als Ausschlusskriterium?
Beitrag von: GeTBiT am 24. November 2016, 16:53:38
Hallo Klaus,
jop habe ich als erstes gemacht bevor ich den Thread hier geschrieben habe ;)

Leider treffen die 16 Epilepsie Themen nicht wirklich auf mich zu, weil ich mit 22 Jahren (bin jetzt 23) den ersten Grand-mal Anfall hatte und keine Medikamente zu mir genommen habe. Zusätzlich wurde im Krankenhaus und bei der Nachkontrolle nix besonderes diagnostiziert bzw. auf dem Schreiben steht das alles im Normalen Bereich liegt.

Zitat aus der Ärztliche Nachkontrolle:
Zusammenfassend handelte es sich um einen einmaligen generalisierten Krampfanfall. Hinweise für eine Epilepsie bestehen nicht.


LG,
Robin
Titel: Antw:Epileptischer Anfall als Ausschlusskriterium?
Beitrag von: ulli76 am 24. November 2016, 17:26:06
Du kannst damit tauglich sein, wirst aber sehr viele Ausschlüsse haben.

Gab es einen Auslöser für den Anfall?
Titel: Antw:Epileptischer Anfall als Ausschlusskriterium?
Beitrag von: GeTBiT am 24. November 2016, 18:07:45
Hallo ulli,
Was meinst du den mit Ausschlüsse? Kannst du mir beispielsweise welche aufzählen?

Leider konnten die Ärzte es mir nicht sagen vorher der Grand-mal Anfall kam. Hatte zu dem Zeitpunkt viel Stress auf der Arbeit und Privat aber denke mal nicht, dass das der Auslöser war, weil ich danach noch mehr Stress hatte. Die Arbeit macht sich leider nicht von alleine.  :P

LG,
Robin
Titel: Antw:Epileptischer Anfall als Ausschlusskriterium?
Beitrag von: ulli76 am 24. November 2016, 19:40:51
Das musst du in der ZDV 46/1 nachlesen. Da gibt es eine Liste, welche Verwendungen man mit welcher Gesundheitsziffer nicht machen kann
Titel: Antw:Epileptischer Anfall als Ausschlusskriterium?
Beitrag von: GeTBiT am 24. November 2016, 20:06:19
Ulli dankeschön für den guten Rat :)

Habe unter ZDV 46/1  Anlage 3.1 folgende Aussage gefunden.

Fieberkrämpfe und andere Anfälle im Vorschulalter werden − wie auch die ,,Gelegenheitsanfälle" − nach Ablauf
von 12 Monaten nach Gradation III eingestuft. Im aktuell durchgeführten EEG dürfen sich keine Anzeichen von
Krampfbereitschaft finden.

In meinem Fall wird es dann der Gelegenheitsanfall sein.

LG,
Robin
Titel: Antw:Epileptischer Anfall als Ausschlusskriterium?
Beitrag von: ulli76 am 24. November 2016, 23:11:30
ja, wahrscheinlich.
Für SaZ gilt allerdings die Anlage 3.2 (in dem Fall sind die Bestimmungen aber gleich)