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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Kolze am 25. November 2016, 18:22:45

Titel: Trageerlaubnis Patch beantragen
Beitrag von: Kolze am 25. November 2016, 18:22:45
Guten Tag,

wir sind ein kleiner Haufen Schießausbilder in unserer Einheit und sind stolz darauf was wir dieses Jahr geleistet haben. Wir haben für unsere Schießen viel Lob geerntet und haben uns in der Gruppe eigene Patches angefertigt, welche wir am liebsten auch im Dienst tragen möchten. Leider haben wir bei der Anfrage der Erlaubnis von unserem Ltr ein Verbot erhalten welches wir nicht einfach so hinnehmen möchten. Dieses Patch hat weder anstößige, rechtsradikale oder irgendwelche anderen Schriftzüge / Grafiken/ etc.!
Dieses Patch soll letztendlich zeigen das wir auf unsere Ausbilder stolz sind, dort eine Gemeinschaft besteht und die Jungs Freunde an dem haben was sie dort machen.
Uns wird immer der große Zusammenhalt gepredigt, aber sowas wird dann direkt verboten!
Natürlich hat der Ltr eine Entscheidung zu treffen und wir müssen diese akzeptieren, jedoch kenne ich es aus anderen Einheiten auch so das fast jeder Zug sein eigenes Patch hat!
Hat jemand Tipps wie man einen Ltr davon überzeugen kann, das die Jungs Ihre Patches tragen dürfen?!?!?

Ps: Einheiten die uns vorgesetzt sind, kommen lieber zu uns zum Schießen als das sie zu ihren eigenen Vorhaben gehen. Ich denke das sagt schon viel über die Qualität der Ausbildung aus!

Vielen Dank
Titel: Antw:Trageerlaubnis Patch beantragen
Beitrag von: 12345678 am 25. November 2016, 19:03:53
Mit Patch dürfte hier ein internes Verbandsabzeichen gemeint sein. Die für die Genehmigung solcher Abzeichen massgeblichen Regelungen finden sich in der A2-2630/0-0-5, Ziff. 532 ff. Grundvoraussetzung für die Genehmigung eines solchen Abzeichens ist hiernach, dass es sich auf eine Organisationsform bezieht, die mindestens die organisatorische Größe einer Einheit hat (vgl. Ziff 532). D. h. das Tragen eines Abzeichens für eine Gruppe von Schießausbildern innerhalb einer Einheit ist demnach wohl nicht genehmigungsfähig, selbst wenn sämtliche anderen Voraussetzungen erfüllt wären.
Titel: Antw:Trageerlaubnis Patch beantragen
Beitrag von: justice005 am 25. November 2016, 19:18:09
Und weil so ein Unsinn leider viel zu oft toleriert wird, ergibt sich dann der Irrglaube, dass sowas völlig normal und erlaubt sei.

Und wenn dann ein Vorgesetzter tatsächlich mal auf die Vorschriften achtet, dann ist er der Buhmann und Spielverderber.

Es gibt gute Gründe, warum sich nicht jeder mit Phantasieabzeichen schmücken darf.
Titel: Antw:Trageerlaubnis Patch beantragen
Beitrag von: F_K am 25. November 2016, 21:29:28
Uniform!
Titel: Antw:Trageerlaubnis Patch beantragen
Beitrag von: DefSkidrow am 26. November 2016, 07:05:03
Sehe ich auch so.... bei uns laufen so viele mit Schwachsinn rum. 5to auf dem Namensband und was weiß ich

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Trageerlaubnis Patch beantragen
Beitrag von: Papierberg am 26. November 2016, 10:02:03
Außerdem hat solch eine Zugehörigkeitsmarke immer auch eine Abgrenzung gegenüber allen übrigen Angehörigen einer Einheit zur Folge. Tragen Sie privat was Sie wollen, aber gestalten Sie keine Fantasieuniformen.
Titel: Antw:Trageerlaubnis Patch beantragen
Beitrag von: Schnolle am 26. November 2016, 22:48:22
Anscheinend kennt man Ihre Gruppe auch ohne Patch. Seien Sie also stolz auf Ihre Leistungen(Und nicht auf Ihren Anzug ) und machen Sie weiter so. Dann brauchen Sie kein Patch. In dem Sie auch die Entscheidung Ihres Vorgesetzten akzeptieren, zeigen Sie auch, dass Sie auch auf anderen soldatische Feldern glänzen als "nur" beim Schießen.