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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: LimaBravo am 25. November 2016, 22:59:18

Titel: Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: LimaBravo am 25. November 2016, 22:59:18
Guten Abend Kameraden!

Ich gebe mein Bestes, folgendes Thema so verständlich wie möglich darzustellen. Und hoffe einfach auf ein paar Ratschläge, vllt auch nur ein paar aufmunternde Worte. Sucht es euch aus  :)

Ich habe eine 6 Monate alte Tochter mit meinem noch Ehe-Mann - wir lernten uns in der gemeinsamen Einheit kennen. Derzeit befinde ich mich noch bis Ende Juli in Elternzeit. Mein Mann und ich hatten, als wir noch zusammen waren, eine Versetzung gestellt aufgrund der Betreuung der gemeinsamen Tochter. Ich möchte nämlich nach der Elternzeit wieder in Vollzeit dienen und flexibel an Übungen, (Nacht-)Schießen teilnehmen sowie Überstunden schieben können. Daher sollte es zu meiner Familie gehen, damit der Zwerg nur bis Mittags in der KiTa ist, danach bei den Großeltern. So ist Abends kein Stress gegeben bzw. ich kann spontan länger bleiben.

Zudem wollte ich aus folgenden Gründen versetzt werden:

OP Vorgespräch in Ulm. Nasenmuscheln sollten verkleinert werden, da ständig Probleme mit "Nase zu", vorallem beim Sport. Fahrzeug besetzt mit 4 Personen, Fahrer ein guter Kamerad und privat auch guter Freund, daneben Kp Chef, Hinten Staffelführer und TE-Führer: StffFhr "Wo ist denn die XX"? TEFhr "In Ulm, die soll irgendwie an der Nase operiert werden." StffFhr "Na die soll sich mal nicht die Nase operieren lassen, sondern Ihren fetten Arsch verkleinern und die kleinen Titten vergrößern lassen." KpChef zu Fahrer "Was hier im Fahrzeug gesprochen wird, bleibt im Fahrzeug." ... Natürlich hat er mir das erzählt. Und an meiner Figur gibt es nichts auszusetzen. Size Zero hat nun mal nichts in der Bw verloren.  >:(

Zur Meldung der Schwangerschaft, haben dies direkt gemeldet, nachdem wir es beim Facharzt erfahren haben.
Aussage TE-Führer meines Mannes (und zu der Zeit auch mein TE-Führer, da Staffeln vorübergehend zusammen geführt) "Für mich sind Sie nicht schwanger. Sie sind erst in der siebten Woche und können das Kind noch bis zur zwölften Woche verlieren. Die Schwangerschaft bescheinigt Ihnen sowieso kein Arzt. Sie kommen also mit auf den Übungsplatz nächste Woche - als mein Nahsicherer oder Funker."
Aussage KpChef kurz darauf (zur Info, wir wohnten in einer WG mit einem weiteren Kameraden, gleiche Einheit) "Na dann können Sie das Kind ja zum Stillen Ihrem Mitbewohner geben, der hat ja sowieso größere Brüste als Sie."

Während der Schwangerschaft, 7. Monat circa. Privat in der Kaserne. Parke vor der Halle um Mann abzuholen. Steige aus dem Auto, werde von 2 Kameraden mit Eisbällen beworfen, konnte ausweichen. Stehe vor der Tür, Kamerad 1 "Du bist aber Fett" Kamerad 2 "Soll der taillierende Gürtel den fetten Bauch eigentlich noch betonen?" Zeugen standen dabei.
Weitere Aussagen fielen wie "Pummelfee" "Darf ich mit dir Bowling spielen? Du bist natürlich die Kugel"
etc. pp.

Zur Geburt wollte der Urlaub des Mannes nicht genehmigt werden, da eine Woche (die dritte) in einen Übungsplatzaufenthalt fielen. Es kam nur "was fällt Ihnen eigentlich ein Urlaub zu nehmen" Durch die starken Verletzungen benötigte ich leider sehr viel Hilfe, selbst in die Wanne steigen ging nur mit Stütze. War völlig egal. Den Urlaub zu bekommen war ein richtiger Kampf.

VP riet, Brief an den Wehrbeauftragten zu Schreiben, da Besuch von Standortpsychologen sowie Pfarrer beim Chef nicht fruchteten... Wurde dann auch gemacht. Ermittlungen wurden nun abgeschlossen. Wir waren auch nicht die Einzigen, die den Wehrbeauftragten kontaktierten.

Chef stimmt Versetzung nur mit Ersatz zu, Kommandeur ebenfalls. Da ich mittlerweile alleinerziehend bin, habe ich mir das heute mal durchkalkuliert. Nach Abzug aller Ausgaben bleiben 290 Euro für Essen, Sprit, Arztkosten Kind, Hygieneartikel, Freizeit über. Wohngeld nicht berechtigt, da über der Grenze. Kann an dem Standort dann natürlich nicht in Vollzeit dienen, nur 25h/Woche. KiTa hat auch nur bis 14:00 offen. Alles weitere würde eh den finanziellen Rahmen sprengen.

Ich hab jetzt richtig bammel, dass ich in diese Einheit zurück muss. Zu - entschuldigt - scheiß Vorgesetzten und Kameraden (natürlich nicht alle, bin mit einigen auch super gut befreundet) mit wenig finanziellen Mitteln und nicht zu vergessen meinem bis dahin ExMann.

Schönen Abend & schönes Wochenende

- wenn etwas nicht verstanden wurde, ruhig nachfragen. Nicht, dass ich hier etwas zusammenhangslos geschrieben habe. -


Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: Ondre am 25. November 2016, 23:10:59
Sie sollten definitiv Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen da der Kindsvater der Unterhaltspflicht nachkommen muss. Haben Sie schon eine Eingangsbestätigung von Versetzungsantrag aus Köln erhalten?

Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: LimaBravo am 25. November 2016, 23:16:17
In der Berechnung ist der Kindesunterhalt bereits mit dabei. Das ist ja das Schlimme ....
Von Köln kam noch kein Statement, da mein Antrag 3 Monate herum lag!!!! Er wurde übersehen, vergessen, ausgeblendet. Wie auch immer. Stellungnahme Kommandeur kam heute per Mail an mich. Nach Unterzeichnung meinerseits kann sich der Spieß dafür einsetzen (habe mit ihm telefoniert). In Köln lag ja nichts, da konnte er auch mit keinem drüber sprechen. Habe nur Angst, dass es einfach nicht klappt. Denke, das ist verständlich.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: funker07 am 25. November 2016, 23:55:38
Hui, das ist bei euch ja ein Niveau wie in einem schlechten Film.
Da ist der Wehrbeauftragte mit Sicherheit ein richtiger Ansprechpartner. Direkte Abhilfe kann der aber nicht schaffen. Dafür wäre eine Beschwerde beim Kdr wohl passender.

Vielleicht kannst du versetzt werden, weil die Zustände mit den "Kameraden" für dich nicht tragbar sind.
Alleinerziehend zu sein ist allerdings nicht generell ein Härtefall, der eine Versetzung (scheinbar entgegen dem dienstlichen Bedarf) begründet.


Zitat von: LimaBravo am 25. November 2016, 22:59:18
Und an meiner Figur gibt es nichts auszusetzen. Size Zero hat nun mal nichts in der Bw verloren.  >:(
Du fühlst dich (zu Recht) wegen deiner Figur gemobbt, willst aber anderen nur auf Grund ihrer Figur die Eignung für die Bundeswehr absprechen?
Dass da was nicht passt, merkst du hoffentlich selbst.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: LimaBravo am 26. November 2016, 08:45:07
Mit dem Kommandeur hatte ich bereits ein Gespräch, trotzdem nur gegen Ersatz.

Das war nicht auf die schlanken Frauen bezogen. Mit Size Zero meine ich runter gehungert auf ungesunden BMI etc. Der Herr der solche Aussagen tätigte, meinte, dass das eine Frau sein soll. Am besten mit großen Brüsten. Und da man da nicht unbedingt Leistungsfähigkeit ist, sollte klar sein. Ich müsste bei meiner Größe ja dann 45 Kilo wiegen um diesem Ideal zu entsprechen - ich rede da vom Extremen.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: LimaBravo am 26. November 2016, 08:49:15
Und eine Kameradin sprach davon, dass es einen Erlass vom 07.01.16 geben soll in dem steht, dass auch alleinerziehende ein Härtefall sein soll. Das wurde ihr zumindest letzte Woche beim Sozialdienst gesagt. Hat da Jemand etwas zu? Ich kann nämlich nichts finden.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: FoxtrotUniform am 26. November 2016, 09:06:00
Sozialdienst kontaktieren  (die kommen ggf. auch nach Hause) und eine Wehrbeschwerde einlegen, sofern noch nicht passiert. Falls im DBwV gibt es dort auch kompetente Juristen, die gerne zu den dienstlichen Angelegenheiten beraten. Und ganz wichtig: Alle Absprachen schriftlich bestätigen lassen!
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: Papierberg am 26. November 2016, 09:57:52
Ich bin wirklich kein großer Freund davon, sich mit jeder Angelegenheit gleich an das Ministerium zu wenden, was inzwischen viel zu häufig geschieht. Wenn Ihr Fall aufgrund der Eingabe an den WBDtBT dort noch nicht bekannt ist, wäre meine Empfehlung aber hier, sich aufgrund der Herabwürdigung als Frau/Schwangere zur Wehr zu setzen (Wehrbeschwerden) und die Bedürfnisse als Alleinerziehende an die Beauftragte der Ministerin für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst heranzutragen. Offensichtlich führt das kameradschaftliche Verhalten in Ihrer Einheit (ich vermeide bewusst den Begriff des Mobbings) dazu, dass Ihre Personalangelenheit verschleppt wird bzw. bewusst nicht bearbeitet wird.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: LwPersFw am 26. November 2016, 12:23:32
Zitat von: LimaBravo am 26. November 2016, 08:49:15
Und eine Kameradin sprach davon, dass es einen Erlass vom 07.01.16 geben soll in dem steht, dass auch alleinerziehende ein Härtefall sein soll. Das wurde ihr zumindest letzte Woche beim Sozialdienst gesagt. Hat da Jemand etwas zu? Ich kann nämlich nichts finden.

Dann Fragen Sie beim Sozialdienst nach.
Dort sollte man ja die Vorschrift, den Erlass, ... benennen können


Wenn sich die Vorwürfe gegen die Vorgesetzten und Angehörigen im Rahmen der Ermittlungen des WBdBT bestätigt haben...

...fertigen Sie ein Schreiben, indem Sie die Gründe für Ihren Versetzungsantrag präzisieren, indem Sie nunmehr auf Grund der bestätigten Vorwürfe erklären, nicht mehr in dieser Dienstelle Dienst leisten zu können. Erklären Sie, dass Sie im Rahmen einer Spannungsversetzung bereit sind, an dem von Ihnen benannten neuen Dienstort Dienst zu leisten.
Bitten Sie den Sozialdienst, hierzu eine Stellungnahme zu verfassen.


Wenn die Vorwürfe nicht bestätigt wurden, wird es schwer...
solange die Vorgesetzten an der Ersatzgestellung festhalten.

Denn Alleinerziehende gibt es viele...
Auch diese müssen den Dienstbetrieb "händeln"...
Im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
haben die Vorgesetzten heutzutage viele Möglichkeiten
den Dienst individuell zu gestalten, um dies zu unterstützen...

Auch wird man ggf. die Frage stellen, warum Sie mit den
finanziellen Mitteln (von denen viele Alleinerziehende im Zivilen
nur träumen können) nicht klar kommen:
ca. 2100 € netto Gehalt + ca. 400 € Kindesunterhalt + 192 € Kindergeld (ab 01.01.17) = ca. 2692 €...

Hinzu kommt ... der Vater hat auch nach der Trennung nicht nur ein Sorgerecht, sondern auch eine Sorgepflicht für sein Kind.

Das heißt ... nicht Sie allein stehen für die Kindesbetreuung
zur Verfügung, sondern auch der Vater.

Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: LimaBravo am 26. November 2016, 14:33:53
Wenn ich soviel im Monat hätte wäre ich ja froh und hätte keine Bedenken....
Arbeit möglich von 08:15 bis 13:45 macht ca 1350 netto plus kige 190 plus Unterhalt 271 Euro.
Komme auf insgesamt ca 1850
Wohnung im Schnitt mit Strom und Telefon 600, fixkosten (Auto, Versicherungen, pkv Kind, handy) 600 euro kita von 8-14 279 Euro, essen 55,50.

Bleiben 291 über für Essen, Sprit, Freizeit, artzrechnungen kind etc
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: LwPersFw am 26. November 2016, 15:47:58
Sie müssen sich besser vorbereiten um ggf. Argumente gegenüber dem BAPersBw vorbringen zu können...

z.B. Thema Unterhalt und Kita

Kitakosten sind nicht im normalen Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle enthalten.

Grundsätzlich wird der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle bemessen. Mit diesem Betrag ist der "normale" Bedarf des Kindes gedeckt, also vor allem Wohnung, Kleidung, Essen, Taschengeld, evt. ein Hobby etc.

Daneben gibt es aber noch sogenannten Mehr- und Sonderbedarf. Zur Frage der Kosten der Kinderbetreuung in einer Tagesstätte, einem Hort, dem Kindergarten etc. ist im Mai 2009 ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs ergangen.

D.h. Sie können nicht argumentieren, dass Sie allein für die Kita-Kosten aufkommen müssen.

Da der Vater auch Soldat ist und somit sein Einkommen gesichert und bekannt ist, wird er sich auch einer Zahlung des Sonder- bzw. Mehrbedarfs für sein Kind nicht entziehen können.

Das weiß man auch im BAPersBw...

Hinzu kommt die Aussage von Ihnen, dass Sie nur Teilzeit arbeiten können...

Hier wird man die Frage stellen, warum Sie sich nicht die Betreuung mit dem Vater teilen, zumal er das gesetzliche Sorgerecht hat...und am selben Standort tätig ist?

Sie werden argumentativ nicht weit kommen, wenn Sie den Vater als möglichen Betreuer ausklammern.

Bzw. wird man Ihnen ggf. sagen, dass eine Vollzeitbeschäftigung möglich ist, wenn z.B. das Kind am Nachmittag von einer Tagesmutter betreut wird. Wie gesagt, die Kosten muss auch der Vater anteilig übernehmen.

Und weil ein Rechtsanspruch auf ganztägliche Unterbringung in einer Kindertagesstätte besteht.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html

Kann die zust. Gemeinde dies nicht erfüllen und es fallen für die Eltern Mehrkosten an, z.B. Tagesmutter, ist die  Gemeinde schadensersatzpflichtig.

Auch hier brauchen Sie gute Argumente, warum Sie trotz diesem  Rechtsanspruch nur Teilzeit arbeiten können.




Zu Ihrer Info allg.:

A) Mehrbedarf

Mehrbedarf ist ein während eines längeren Zeitraums regelmäßig anfallender Bedarf, der die üblichen Kosten übersteigt und deshalb vom laufenden Unterhalt nicht bezahlt werden kann.

Bsp. für MB: Unterbringung in einer Privatschule, Nachhilfeunterricht, krankheitsbedingte Mehrkosten und Kosten für Kindergarten und Kinderhort, allerdings nicht der in diesen Kosten enthaltene Verpflegungsanteil

Beispiel: das Kind muss wegen schlechter Leistungen auf einer öffentlichen Regelschule eine Privatschule besuchen. Der Schulbesuch kostet monatlich 500,00 €. Der Unterhaltspflichtige Vater verdient monatlich 3000,00 €, die Mutter monatlich 1200,00 €. Nach Abzug der jeweiligen Freibeträge bleiben für den Vater monatlich 1900,00 € und für die Mutter monatlich 100,00 €. Die Schul Kosten sind zwischen den Eltern also im Verhältnis von 19 zu 1 zu verteilen. Der Vater zahlt von den Schul Kosten also 475,00 €, die Mutter 25,00 €.

B) Sonderbedarf

Sonderbedarf liegt bei einmaligen, nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen waren, außergewöhnlich hohen und deshalb bei der Bemessung der laufenden Unterhaltsrente nicht berücksichtigten Zahlungen vor.

Bsp. für SB:
Die Schule legt kurzfristig den Besuch eines Schullandheims fest. Die Kosten betragen für eine Woche 250,00 €. Diese Kosten müssen von beiden Eltern anteilig übernommen werden, wobei sich die Anteile der Eltern im Verhältnis zu ihren Einkünften errechnen. Beide Eltern können sich einen Freibetrag von 1100 € abziehen. Wenn in unserem Beispiel der Unterhaltspflichtigevater 3000,00 € im Monat verdient und die Mutter und Euro 1200,00, dann bleiben dem Vater am nach Abzug des Freibetrags 1900,00 €, und der Mutter 100,00 €. Die Kosten des Schullandheims sind dann im Verhältnis von 19 zu 1 zu verteilen. Der Vater zahlt also 237,50 € und die Mutter 12,50 €.

Ausnahme:
Etwas anderes gilt, wenn der Aufenthalt im Schullandheim mehrere Monate zuvor feststeht. Dann kann der Vater verlangen, dass der Betrag von 250,00 € vom regelmäßig gezahlten Unterhalts weg gespart wird; er muss sich dann nicht beteiligen.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: LimaBravo am 26. November 2016, 15:55:19
Der Vater ist so verschuldet, dass er sich selbst nicht mal ne Wohnung nehmen kann. Wie soll er weitere Kosten tragen? Ich bin froh, dass er zur Zeit überhaupt den Unterhalt zahlt.

Eine Vollzeitbetreuung kommt für mich nicht in Frage! Zumindest nicht von fremden! Ich schicke meine Tochter gewiss nicht von 7 bis 17:30 zur Tagesmutter  >:(
Zumal auch da die Kosten steigen, egal ob nun TaMu oder KiTa. Dann kann ich sie auch gleich komplett abschieben, sorry. Einen Großteil der Erziehung möchte immer noch ich übernehmen und das nicht nur am Wochenende oder Abends 2 Std nach der Betreuung.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: Andi8111 am 26. November 2016, 16:07:24
Hier treffen mal wieder zwei allgemeingültige Umstände zu:
"Kann nicht" wohnt meist in der "will nicht" Straße und; Man sollte den Dienstherren nicht dafür verantwortlich machen, dass man sein Privatleben nicht mit dem Dienst in Einklang bringen kann.

Ich glaube, dass LwPersFw schon genug Ratschläge gegeben hat, dass der Kindsvater verschuldet ist und dass Sie das Kind nicht den ganzen Tag betreuen lassen wollen, sind wohl Fakten, die der Dienstherr nicht zu verantworten hat, weswegen man an dieser Stelle keinen Hebel ansetzen kann.

Und zu den Mobbingvorkommnissen: Beschweren. Nicht an den Wehrbeauftragten, halten Sie den Dienstweg ein und beschweren sich nach WBO.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: LimaBravo am 26. November 2016, 16:20:26
Beschwerden sind schön längst eingereicht und bearbeitet. Beim kpchef konnte ich ja keine Beschwerde über den kpchef einreichen.

Aber dann wirds wohl ne kleine bruchbude oder mit Glück ein wg Zimmer werden. Schade, schießen, Übungsplatz etc fällt dann wohl in Zukunft aus. Oder ich lass die Kleine einfach bei Oma und Besuch sie einmal im Monat. Mal gucken. Danke für eure Antworten.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: FoxtrotUniform am 26. November 2016, 16:28:45


Zitat von: LimaBravo am 26. November 2016, 16:20:26
Beim kpchef konnte ich ja keine Beschwerde über den kpchef einreichen.

Doch, aber sowas von! Ich würde aber dennoch eine Ebene höher wählen.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: KlausP am 26. November 2016, 16:41:39
Zitat von: FoxtrotUniform am 26. November 2016, 16:28:45


Zitat von: LimaBravo am 26. November 2016, 16:20:26
Beim kpchef konnte ich ja keine Beschwerde über den kpchef einreichen.

Doch, aber sowas von! Ich würde aber dennoch eine Ebene höher wählen.

Am besten dann "mündlich zur Niederschrift" ...  :D
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: ulli76 am 26. November 2016, 17:25:37
Das Ganze ist so ein Kuddelmuddel, dass da wohl der Gang zum Sozialdienst ggf. auch zum Standortpfarrer das Sinnvollste sein wird.
Durchaus auch ein Termin beim PersFhr zum Personalgespräch zusammen mit dem Vater des Kindes.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: LimaBravo am 26. November 2016, 17:43:50
Kuddelmuddel ist noch gut ausgedrückt :D
Wäre nur schön gewesen, wenn hier Jemand Infos zu dem Erlass hat. Würde diesen nämlich unter anderem gerne in meiner Stellungnahme zur Stellungnahme des Kommandeurs mit aufführen. Muss die am Montag zurück schicken in die Einheit. Vllt erreiche ich rechtzeitig Jemanden beim Sozialdienst der mir helfen kann. :-)
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: bayern bazi am 26. November 2016, 17:59:08
du kannst deinen Standortpfarrer anrufen - egal ob den katholischen oder evangelsichen - die haben möglichkeiten dich bei den Problemen zu unterstützen

die telefonnummer "deines" Kath Pfarrers findest du HIER

UND du kannst da auch am Wochenende über mobiltelefon unter umständen jemand erreichen
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: LimaBravo am 26. November 2016, 18:27:40
Super, vielen Dank!
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: wolverine am 26. November 2016, 18:59:52
Ich kann mir - ehrlich gesagt - nicht vorstellen, dass jeder Alleinerziehende ein Härtefall sein soll. Ein anerkannter Härtefall generiert einen Anspruch und zur Not sogar ein DiPäK. Da es nicht so unüblich ist, dass sich heute Paare trennen, könnte das die Personallage schnell überspannen.
Und ich halte es auch für sachlich nicht begründet, dass jeder Alleinerziehende, allein aus diesem Grund, ein Härtefall sein soll.
Wenn keiner diesen ominösen Erlass kennt, kann das auch daran liegen, dass er vielleicht nicht existiert.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: F_K am 26. November 2016, 19:07:08
Aufgrund der Gleichbehandlung hätte ein paar mit zwei Kindern ja die gleiche Belastung wie ein Alleinerziehender mit einem Kind.
Damit wären dann viele Soldaten Härtefälle.

Ernsthaft: Kindererziehung ist manchmal eine Herausforderung, aber selbstgewählt und keine Härte.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: justice005 am 26. November 2016, 21:16:42
@ Fragestellerin:

Weiß man, was bei den Ermittlungen raus kam? Nach den Vorwürfen müsste doch die Wehrdisziplinaranwaltschaft ein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen den KpChef anstrengen, oder?

Sollte das im Sande verlaufen sein, oder vor allem: Sollte die Wehrdisziplinaranwaltschaft hier nichts von der Sache wissen, dann wäre eine Petition an die Ministerin durchaus gerechtfertigt.

Wer mich im Forum etwas länger beobachtet, weiß, dass ich mit diesen Vorschlägen extrem zurückhaltend bin. Ich bin kein Freund einer schnellen Eingabe an den Wehrbeauftragten und noch viel weniger ein Freund einer Petition an die Ministerin. Aber wer derart gegen Frauen und sogar Schwangere vorgeht, hat wirklich nichts anderes verdient. Und wenn sich das Büro der Ministerin einschaltet (was bei einer solchen Schilderung wahrscheinlich ist) dann rappelt es aber richtig.

Aber wie gesagt: Dazu müsste man zuerst mal wissen, wer bisher die Ermittlungen geführt hat und was dabei raus gekommen ist. Sollte "nur" der Kommandeur ermittelt haben, dann wäre ich weiter skeptisch. In diesem Fall sollten Sie den Kommandeur gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 2 der Wehrdisziplinarordnung (WDO) schriftlich um Auskunft bitten, was bei dem Disziplinarverfahren entscheiden wurde. Es werden Ihnen dann zwar keine Details bekannt gegeben, aber Sie erfahren zumindest, ob der Kommandeur eine D-Maßnahme verhängt hat oder ob die Sache an die Wehrdisziplinaranwaltschaft abgegeben wurde. Sollte die Wehrdisziplinaranwaltschaft bereits ermittelt haben, dann brauchen Sie eigentlich nichts mehr zu unternehmen, denn dann läuft die Sache höchst wahrscheinlich ordnungsgemäß.




Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: LimaBravo am 26. November 2016, 21:40:08
@justice005

Ich erhalte regelmäßig Schreiben, dass die Ermittlungen noch laufen und ich noch ein wenig Geduld haben soll.

Da ich seit 3 Monaten nicht mehr am Standort war, habe ich persönlich noch nicht nachgefragt. Zumal ich der Annahme war, es wäre noch nicht entschieden.

Mein noch-ehemann erzählte mir gestern, dass nun einige Vorgesetzte auf einen Lehrgang müssen. Irgendwas mit Personalführung.

Ich bin auch kein Fan von sofortiger Beschwerde. Aber ich habe mir solche Dinge von Oktober 15 bis April 16 anhören müssen. Ich habe mit den Ärzten gesprochen und auf deren Bitte auch mit einem Psychologen, mit dem ich die ganzen Beleidigungen aufgearbeitet habe. Auf Raten der VP und der Schwere der Aussagen hatte ich einen drei-seitigen Brief mit Allem verfasst.

Danke für den Hinweis bzgl der Auskunft. Ich werde dem noch genauer nachgehen sobald ich einen Brief erhalte, dass Alles abgeschlossen ist.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: justice005 am 26. November 2016, 22:01:27
Wie gesagt, wenn die wehrdisziplinaranwaltschaft ermittelt, dann ist alles in Ordnung. Dann wird das auch dauern und Sie müssen sich in der Tat gedulden. Es kann mehr als ein Jahr dauern, bis es tatsächlich eine Verhandlung vor dem Truppendienstgericht gibt.

Mir ist immer nur wichtig, dass die richtigen Leute mit der Sache befasst sind.

Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: LwPersFw am 27. November 2016, 16:02:27
Zitat von: LimaBravo am 26. November 2016, 15:55:19
Der Vater ist so verschuldet, dass er sich selbst nicht mal ne Wohnung nehmen kann. Wie soll er weitere Kosten tragen? Ich bin froh, dass er zur Zeit überhaupt den Unterhalt zahlt.

Eine Vollzeitbetreuung kommt für mich nicht in Frage! Zumindest nicht von fremden! Ich schicke meine Tochter gewiss nicht von 7 bis 17:30 zur Tagesmutter  >:(
Zumal auch da die Kosten steigen, egal ob nun TaMu oder KiTa. Dann kann ich sie auch gleich komplett abschieben, sorry. Einen Großteil der Erziehung möchte immer noch ich übernehmen und das nicht nur am Wochenende oder Abends 2 Std nach der Betreuung.

Ich habe Verständnis für Ihre Situation... Scheidung ist fast immer ein Problem...

Ich habe Ihnen auch gesagt was Sie tun sollen, wenn sich die Vorwürfe gegen Chef etc. bestätigt haben.
Dies ist der Weg mit mehr Erfolgsaussichten.


Ansonsten wollte ich Ihnen klar machen, dass Sie mit Äußerungen wie oben zitiert... nicht weit kommen werden...
Sie werden nur mit sachlichen Argumentationen eine Chance haben...

Warum ? Weil die Rechtslage sich so darstellt:

Aus der Rechtsprechung des BVerwG

"Die angefochtene Versetzungsentscheidung ist auch mit der ,,Teilkonzeption
Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften" vereinbar, die der
Generalinspekteur der Bundeswehr am 21. Mai 2007 erlassen hat.

Nach ständiger Rechtsprechung des Senats begründet diese Teilkonzeption keinen kon-
kreten Rechtsanspruch eines einzelnen Soldaten auf bestimmte Maßnahmen,
die die Vereinbarkeit von Familienbetreuung und Dienst fördern.
(stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 1 WDS-VR 10.07 - Rn. 33)."


Nochmal:
+ Solange der Vater am selben Dienstort ist, wird das BAPersBw ihn bei der Frage der Kindsbetreuung nicht außen vor lassen

+ Tausende Alleinerziehende Mütter und Väter in diesem Land müssen Vollzeit arbeiten gehen und lassen deshalb ihre Kinder ganztags betreuen...ebenso wie Ehepaare, wo beide Vollzeit
arbeiten gehen müssen...

+ Das der Vater - als Soldat - mit einem Netto von mind. 2000 € und mehr, sich so verschuldet hat, dass er sein Kind nicht entsprechend unterstützen kann, ist kein Verschulden der Bw


Wenn Sie also nicht die Option "Spannungsversetzung" nutzen können... und auf den Weg "Alleinerziehende" gehen wollen, suchen Sie sich Hilfe beim Sozialdienst, wie Sie Formulierungen vornehmen sollten.

Ansonsten werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg haben.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: Papierberg am 27. November 2016, 16:57:34
Nur eine Randnotiz:
Vermutlich wäre der Vater aufgrund seiner Überschuldung auch gut beraten, sich an den zuständigen Sozialdienst zu wenden und dort um Unterstützung bei der Entschuldung zu bitten. Auch das Leben des Vaters scheint insoweit momentan aus den Fugen geraten, sodass entsprechende Hilfe im Interesse aller Beteilgten liegen dürfte.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: F_K am 27. November 2016, 17:15:34
Randnotiz:

Kindesunterhalt wird vorrangig und auch über den Selbstbehalt hinaus vollstreckt - besser, wie Papierberg richtig schreibt,. ist aber eine Lösung der Probleme.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: Cherryblossom am 28. November 2016, 06:59:12
Insbesondere was den Bearbeitungsstand der Beschwerde angeht solltest Du deine zuständige GleiBmil einschalten. Diese sollte eigentlich bei der entsprechenden Thematik eh schon eingebunden sein, falls nicht kann sie aber weitergehende Informationen von der Dienststelle erhalten.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: JohnnyThunders am 28. November 2016, 08:45:17
Zitat von: justice005 am 26. November 2016, 22:01:27
Wie gesagt, wenn die wehrdisziplinaranwaltschaft ermittelt, dann ist alles in Ordnung. Dann wird das auch dauern und Sie müssen sich in der Tat gedulden. Es kann mehr als ein Jahr dauern, bis es tatsächlich eine Verhandlung vor dem Truppendienstgericht gibt.

Mir ist immer nur wichtig, dass die richtigen Leute mit der Sache befasst sind.

Ich würde aus dem vorigen Posting der TE nicht zwingend herauslesen, dass der WDA da ermittelt. Jedenfalls glaube ich kaum, dass die WDA an "Opfer" Sachstandsmitteilungen a la "die Ermittlungen dauern an" verschicken, da denke ich eher, das kommt vom WB.

Ich würde hier Feuer aus allen Rohren geben, GleiB, WB, Beschwerde, Schreiben an Ministerin. Einmal, damit der Chef bekommt was er verdient, und zweitens um die Spannungsversetzung hinzubekommen.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: F_K am 28. November 2016, 09:34:43
Naja, mich würden die Aussage der "Gegenseite" interessieren.

So ist es sozialüblich, ggf. den "dicken Bauch" bei Schwangeren im 7ten Monat anzusprechen - dass kann auch völlig unkritisch sein.

Nur weil mal jemand einen Schnellball wirft, würde ich nicht sofort mit dem WB, WDA oder Pfarrer "ankommen" ...
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: JohnnyThunders am 28. November 2016, 09:42:01
Klar muss man beide Seiten hören, wird man zweifellos auch.

Aber die Sprüche, die da im Auto gefallen sein sollen, wären dann schon weniger "sozialadäquat", wenn sich das bestätigt. Ebenso "Sie sind in der 7. Woche, bis zur 12. können Sie das Kind verlieren" (was im übrigen natürlich auch Blödsinn ist).
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: F_K am 28. November 2016, 09:53:58
ZitatStffFhr "Na die soll sich mal nicht die Nase operieren lassen, sondern Ihren fetten Arsch verkleinern und die kleinen Titten vergrößern lassen." KpChef zu Fahrer "Was hier im Fahrzeug gesprochen wird, bleibt im Fahrzeug."

Ein einzelner Soldat hat sich ggf. nicht richtig verhalten - der KpChef wollte den Vorfall begrenzen - der Fahrer hat gegen einen Befehl verstoßen.
Wenn der KpChef den StffFhr danach belehrt hat (oder EM / DM), ist das Thema schon abgeschlossen gewesen, bevor der Fahrer ungehorsam war.

Und nu?
Titel: Alleinerziehend schwerwiegende persönliche Gründe spG
Beitrag von: LwPersFw am 28. November 2016, 10:24:21
Ich habe einmal geforscht...

Weil sich der Sozialdienst auf eine neue Regelung ab dem 07.01.2016 beruft...

Zum 07.01.2016 wurde die maßgebliche Vorschrift - Zentralerlass B-1300/46 "Versetzung, Dienstpostenwechsel. Kommandierung" - angepasst.

Wesentliche Grundsätze sind also ab dem 07.01.2016...

"Soldatinnen und Soldaten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung
oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten.

Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten.

Vielmehr entscheiden die zuständigen Vorgesetzten beziehungsweise die Personal bearbeitende Dienststelle über deren
Verwendung nach pflichtgemäßem Ermessen.

Wird eine Versetzung beantragt, sind bei der Entscheidung hierüber aus Fürsorgegründen sowie wegen der
Schutzpflichten für Ehe und Familie auch die persönlichen, wie z. B. auch gesundheitliche und familiäre
Interessen der Soldatin bzw. des Soldaten,  dabei insbesondere der Umstand, dass eine Soldatin
bzw. ein Soldat alleinerziehendes Elternteil ist, angemessen zu berücksichtigen.

Im Zweifel muss die Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in einer Einsatzarmee indes Vorrang haben."


"Erst wenn die mit einer konkreten örtlichen Verwendung verbundenen Nachteile
für die Soldatinnen bzw. die Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihnen unter Fürsorgegesichtspunkten
nicht zugemutet werden können, muss das grundsätzlich vorrangige Interesse des Dienstherrn, die Soldatin bzw.
den Soldaten dort zu verwenden wo sie oder er gebraucht wird, im Rahmen des dienstlich Möglichen ausnahmsweise hinten angestellt werden."




"Ein dienstliches Bedürfnis für eine Versetzung liegt regelmäßig vor, wenn

Störungen, Spannungen und/oder Vertrauensverluste, die den Dienstbetrieb unannehmbar belasten,
nur durch Versetzung der Soldatin bzw. des Soldaten behoben werden können."





Und zum Punkt "schwerwiegende persönliche Gründe" wurde präzisiert:

"Soldatinnen und Soldaten können versetzt werden, wenn schwerwiegende persönliche
Gründe vorliegen und vorrangige dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Aus den gleichen
Gründen kann von einer Versetzung abgesehen werden.

Schwerwiegende persönliche Gründe können sein:

Eine Versetzung oder ein Verbleib am bisherigen Standort wird aufgrund eines (militär-)ärztlichen
Gutachtens wegen des Gesundheitszustandes der Soldatin bzw. des Soldaten oder einer bzw.
eines mit ihr bzw. ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen oder eines in
häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes notwendig. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
die bzw. der Angehörige oder das Kind nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig ist
und von der Soldatin bzw. vom Soldaten tatsächlich betreut und gepflegt wird.


Ein mit der Soldatin bzw. dem Soldaten in häuslicher Gemeinschaft lebendes Kind kann eine über
das Ausbildungsziel der Hauptschule (oder vergleichbar) hinausführende allgemeinbildende
Schule vom bisherigen/künftigen Wohnort nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten erreichen.


Eigene Eltern sowie Eltern der Angehörigen im Sinne dieses Zentralerlasses können dann
Berücksichtigung finden, wenn diese nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig sind und keine
Geschwister der Soldatin bzw. des Soldaten oder Geschwister der Angehörigen vorhanden sind
bzw. diese selbst nicht in der Lage sind, die Pflege zu übernehmen.


Berücksichtigungsfähige Kinder sind
• Leibliche bzw. Adoptivkinder,
• Kinder in Adoptiv- oder Vollzeitpflege sowie
• Kinder der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners


Als Angehörige gelten:
Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie deren Kinder, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, in
gerader Linie verwandte oder verschwägerte Personen, Geschwister und deren Kinder,
Ehepartnerinnen und Ehepartner der Geschwister und Geschwister der Ehepartnerinnen und
Ehepartner, Geschwister der Eltern sowie Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes
Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind
(Pflegeeltern und Pflegekinder)."


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Liegen keine "schwerwiegenden persönlichen Gründe" gem. der o.g. Definition vor,
muss man eine Prüfung der Versetzungsmöglichkeit nach der folgenden Vorgabe beantragen:

"Soldatinnen und Soldaten können auch versetzt werden, wenn andere Gründe vorliegen, die
der Person der Soldatin bzw. des Soldaten oder ihren bzw. seinen privaten Lebensumständen
zugerechnet werden müssen und die Versetzung der Soldatin bzw. des Soldaten mit den dienstlichen
Belangen in Einklang gebracht werden kann. Aus den gleichen Gründen kann von einer Versetzung
abgesehen werden."
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: F_K am 28. November 2016, 10:38:21
Fassen wir also zusammen:

Die Regelung seit dem 7. 1. 2016 ist nahezu unverändert wie zuvor - Alleinerziehend mit Kind ist kein Härtefall.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: JohnnyThunders am 28. November 2016, 10:54:36
Zitat von: F_K am 28. November 2016, 09:53:58
ZitatStffFhr "Na die soll sich mal nicht die Nase operieren lassen, sondern Ihren fetten Arsch verkleinern und die kleinen Titten vergrößern lassen." KpChef zu Fahrer "Was hier im Fahrzeug gesprochen wird, bleibt im Fahrzeug."

Ein einzelner Soldat hat sich ggf. nicht richtig verhalten - der KpChef wollte den Vorfall begrenzen - der Fahrer hat gegen einen Befehl verstoßen.
Wenn der KpChef den StffFhr danach belehrt hat (oder EM / DM), ist das Thema schon abgeschlossen gewesen, bevor der Fahrer ungehorsam war.

Und nu?

Das werden die Zuständigen schon klären. Wenn sie denn Kenntnis erlangen.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: LwPersFw am 28. November 2016, 11:18:43
In Vorgesetztenfunktion sollte man mit solchen Befehlen vorsichtig sein, denn...

"Wehrstrafgesetz

§ 35 Unterdrücken von Beschwerden

(1)
Wer einen Untergebenen
+ durch Befehle,
+ Drohungen,
+ Versprechungen,
+ Geschenke oder
+ sonst
auf pflichtwidrige Weise davon abhält,
> Eingaben,
> Meldungen oder
> Beschwerden
# bei der Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder,
# bei dem Wehrbeauftragten des Bundestages,
# bei einer Dienststelle oder
# bei einem Vorgesetzten
anzubringen, Anzeige zu erstatten oder von einem Rechtsbehelf Gebrauch zu machen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

(2)
Ebenso wird bestraft, wer eine solche Erklärung, zu deren Prüfung oder Weitergabe er dienstlich verpflichtet ist, unterdrückt.

(3) Der Versuch ist strafbar."



Man beachte die Wortwahl "einer" "einem" ...

D.h. der Meldende muss weder dem nächsten Disziplinarvorgesetzten, noch seiner Einheit melden...

Er kann auch z.B. dem Kommandeur melden, oder dem BMVg...

Wenn die Meldung dabei z.B. über die betroffene Soldatin zum Kommandeur gelangt
und sich ergibt, dass Dienstpflichten verletzt wurden...
...wird dem Meldenden nichts passieren...
...da in diesem Fall die Aufdeckung von Dienstpflichtverletzungen schwerer wiegt, als die Nichtbefolgung eines Befehls





Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: F_K am 28. November 2016, 12:19:53
@ LwPersFw:

Der Fahrer war nicht "beschwert", konnte also nicht  "abgehalten" werden - insoweit ist hier ein "Unterdrücken von Beschwerden" nicht zu konstruieren.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: JohnnyThunders am 28. November 2016, 14:30:09
Auch wenn da "Unterdrücken von Beschwerden" drübersteht, ist mehr von dem TB umfasst. Insbesondere muss er nicht beschwert sein. Heikel ist es allemal, was der Chef da gemacht hat.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: F_K am 28. November 2016, 14:37:16
Ach Jungs, wer wirklich meint, dass die Feststellung, dass ein "Arsch zu fett ist", die FDGO hinreichend verletzt und / oder eine Straftat ist, der soll seine Meinung behalten.

ZitatDie Bekanntmachung ist darauf zu beschränken, dass gegen den Soldaten ein strenger Verweis verhängt worden ist.

Verschiedene Gesetze bzw. Bestimmungen sehen ausdrücklich vor, Fehlverhalten nicht zu "publizieren" - denn auch ein Täter / Tatverdächtiger hat Rechte.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: JohnnyThunders am 28. November 2016, 15:26:01
Zitat von: F_K am 28. November 2016, 14:37:16
Ach Jungs, wer wirklich meint, dass die Feststellung, dass ein "Arsch zu fett ist", die FDGO hinreichend verletzt und / oder eine Straftat ist, der soll seine Meinung behalten.

Straftat nicht unbedingt, Dienstvergehen allemal.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: F_K am 28. November 2016, 15:56:14
@ JohnnyThunders:

Bei der (zu knappen und ungenauen) Sachverhaltsschilderung eine Straftat zu sehen, ist schon "sportlich".

Dann benenne mal den § und subsummiere das Ganze mal durch ...
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: LwPersFw am 28. November 2016, 15:57:36
Zitat von: F_K am 28. November 2016, 12:19:53
@ LwPersFw:

Der Fahrer war nicht "beschwert", konnte also nicht  "abgehalten" werden - insoweit ist hier ein "Unterdrücken von Beschwerden" nicht zu konstruieren.

@ F_K

es geht hier um den Vorgang einer "Meldung" die der Fahrer erstattet hat.

Und eine "Meldung" ist vom Dienstherrn so definiert:

"Soldatinnen und Soldaten können dienstliche Vorgänge ihren Vorgesetzten melden.

Sie können auch solche Sachverhalte zum Gegenstand einer Meldung machen,
die keine Verletzung ihrer Rechte darstellen.

Meldungen sind an keine Zulässigkeitsvoraussetzungen gebunden;
insbesondere gibt es keine zu beachtenden Frist- oder Formerfordernisse..."


Wie Sie lesen können, spielt es dabei keine Rolle, ob die eigenen Rechte des Meldenden
verletzt wurden, oder ob er dienstliches Verhalten meldet, dass andere Soldaten betrifft.

Somit hat der Chef durch Befehl eine mögliche Meldung unterdrückt.

Allein schon die Tatsache, dass er dies mit einem Befehl getan hat, zeigt auch, dass
er sich in diesem Moment klar bewusst war, was eine solche Äußerung für Folgen haben kann.

Aber es dessen ungeachtet:

Ergeben die Ermittlungen im Rahmen der Meldung, dass der Chef die gebotenen Maßnahmen
ergriffen hat, wird ihm ja auch nichts passieren.

Hat er dies aber nicht getan, wird er nicht so einfach davon kommen...

Denn ... auch wenn es so Mancher immer noch nicht begriffen hat...
Wer sich mit solchen Sprüchen erwischen lässt, muss mit den Konsequenzen leben...
Gerade als Vorgesetzter muss man sich im Klaren sein, dass die Grenze zwischen Spass und Ernst dünn ist...

Und gerade die Herren ... die meinen die Frauen sollten nicht so "zickig" sein bei solchen "Späßchen..."
brauchen mir nicht erzählen das sie es spaßig finden würden... wenn die Frauen in ihrer Einheit
gegenüber anderen z.B. über sie äußern würden:

"Der XXXX hat den kleinsten Schwanz im ganzen Regiment! Den sollte er sich mal operieren lassen"...


Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: F_K am 28. November 2016, 16:03:24
@ LwPersFw:

Zitatihren Vorgesetzten

Der Meldeweg "geht" aber nicht von einem Mannschafter über einen Anderen und erst dann zu Vorgesetzten, insbesondere, wenn die Bitte der Weiterleitung fehlt.

(Wir sind ja einer Meinung, dass der Fahrer hier ggf. Meldung machen kann - wenn er dabei aber gegen Befehle verstößt bzw. diese missachtet, muss er wenigstens die Meldung "richtig" machen.)

Offtopic:
Welche der "Damen" kennt denn alle "Schwänze" im ganzen Regiment?
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: StOPfr am 28. November 2016, 16:26:20
Kann man das so weit ins "offtopic" stellen, dass es diesen Thread nicht belastet und dieser dem Anliegen der TE immer noch in irgendeiner Weise gerecht wird?

Nein, kann man nicht und deswegen ist dieser Thread bei nächster passender Gelegenheit dicht.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: JohnnyThunders am 29. November 2016, 07:57:54
Zitat von: F_K am 28. November 2016, 15:56:14
@ JohnnyThunders:

Bei der (zu knappen und ungenauen) Sachverhaltsschilderung eine Straftat zu sehen, ist schon "sportlich".

Dann benenne mal den § und subsummiere das Ganze mal durch ...

Kannst du lesen?

Da steht Straftat nicht unbedingt... ::)
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: BulleMölders am 29. November 2016, 08:10:34
Da einige das:
Zitat von: StOPfr am 28. November 2016, 16:26:20
Kann man das so weit ins "offtopic" stellen, dass es diesen Thread nicht belastet und dieser dem Anliegen der TE immer noch in irgendeiner Weise gerecht wird?

Nein, kann man nicht und deswegen ist dieser Thread bei nächster passender Gelegenheit dicht.
scheinbar nicht verstehen (wollen) mache ich jetzt mal dicht. Die TE kann sich gern an das Team wenden wenn sie noch Fragen hat oder Anmerkung machen möchte, dann machen wird das Thema wieder auf.
Titel: Antw:Versetzung von Alleinerziehenden/Probleme in Kompanie
Beitrag von: bayern bazi am 29. November 2016, 17:09:00
Zitat von: BulleMölders am 29. November 2016, 08:10:34
Da einige das:
Zitat von: StOPfr am 28. November 2016, 16:26:20
Kann man das so weit ins "offtopic" stellen, dass es diesen Thread nicht belastet und dieser dem Anliegen der TE immer noch in irgendeiner Weise gerecht wird?

Nein, kann man nicht und deswegen ist dieser Thread bei nächster passender Gelegenheit dicht.
scheinbar nicht verstehen (wollen) mache ich jetzt mal dicht. Die TE kann sich gern an das Team wenden wenn sie noch Fragen hat oder Anmerkung machen möchte, dann machen wird das Thema wieder auf.

was auch schön wär - wenn das Ergebniss derganzen aktion mitgeteilt würde - damit es hier veröffetnlicht werden kann - allein schon als Information für andere User

einfach an jemanen vom Team schicken - wir pflegen dies dann schon hier mit ein