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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: dehesse am 27. November 2016, 13:21:53

Titel: Trennungsgeldantrag §3 und Reisebeihilfe
Beitrag von: dehesse am 27. November 2016, 13:21:53
Moin zusammen,

ich habe die Forumsuche schon bemüht, allerdings kein genaues Ergebnis daraus schließen können.

Folgendes, ich befinde mich aktuell in der Grundausbildung, Dienstbeginn war der 04.10.2016. Ich habe eine Tochter von 3 Jahren die nicht bei mir lebt. Ich bewohne alleine eine Wohnung die ca. 60km von der Kaserne entfernt ist und meine Wohnung wurde anerkannt. Der ReFü hat mir die beiden Formulare wie im Betreff angegeben mitgegeben mit den Worten, das es Selbsterklärend sei. Ich weiß nur noch das er sagte von dem 4 eines Monats zum 5 eines Monats auszufüllen. Nunja, wollte dann gerade mal die "Selbsterklärenden" Formulare ausfüllen ..  :o :o :o :o

Sry, aber ich verstehe nur Bahnhof .. Okay der Kopf mit den Daten ist klar aber der Rest?

Gibt es irgendwo im Netz eine Ausfüllanleitung oder dergleichen?

Vielen Dank vorab, dehesse.
Titel: Antw:Trennungsgeldantrag §3 und Reisebeihilfe
Beitrag von: Andi8111 am 27. November 2016, 13:39:24
Es gibt den ReFü. Der ist die Anleitung. Hier jetzt Punkt für Punkt die Formulare durchzugehen ist nicht zielführend. In der echten, wirklichen Bundeswehr gab es auch noch ReFüs, die die Erstanträge mit dem Soldaten zusammen gemacht haben. Aber heutzutage....

Hingehen Montag und besprechen.
Titel: Antw:Trennungsgeldantrag §3 und Reisebeihilfe
Beitrag von: FoxtrotUniform am 27. November 2016, 13:40:36
Es gibt auf der Seite des BVA eine Leitfaden mit Beispielen. Eigentlich sind die Formulare selbsterklärend, jedoch stehen die Mitarbeiter des BwDLZ gerade beim ersten Ausfüllen auch gerne helfend zur Seite.
Titel: Antw:Trennungsgeldantrag §3 und Reisebeihilfe
Beitrag von: Papierberg am 27. November 2016, 17:04:07
Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass die Formulare bei erstmaliger Nutzung unübersichtlich und fremdartig erscheinen. Lassen Sie sich beim Ausfüllen von einem Rechnungsführer unterstützen, wie hier bereits angesprochen. Bestehen Sie darauf, dass Sie nur für die Richtigkeit der Angaben unterschreiben können, wenn Sie auch wirklich verstehen, welche Erklärungen Sie durch das Ausfüllen abgeben.
Unglaublich, in welcher Art von Servicewüste man sich aus verschiedenen Gründen zuweilen wiederfindet...