Guten Abend zusammen,
Ich hab jetzt wirklich schon gesucht aber finde so recht nichts!
Aus privaten Gründen sehe ich mich gezwungen das Dienstverhältnis zu beenden. Ich bin SAZ4 und befinde mich noch in meiner Probezeit.
Ich habe bis jetzt weder mit dem Spieß noch mit irgend jemanden anderen darüber gesprochen, da man ja im Endeffekt sowieso dann der Buh-Mann ist sobald man das Thema abschneidet.
Also wie gesagt, SAZ 4, noch 3 Monate Probezeit und vor einer Woche in die Stammeinheit versetzt worden.
Kann mir da jemand etwas konkretes sagen?
Welche Frist ist einzuhalten?
Gruß.
ZitatIch hab jetzt wirklich schon gesucht aber finde so recht nichts!
Keine Ahnung, wo und wie Sie gesucht haben, aber solche Fragen gibt's hier etliche.
Zitatda man ja im Endeffekt sowieso dann der Buh-Mann ist sobald man das Thema abschneidet.
Schwachsinn.
und was für ne Frist?
wenn noch 3 Monate Probezeit sind kann bis zum letzten Tag beiderseitig! gekündigt werden.
Einfach innerhalb der Probezeit das Gespräch mit dem Spieß suchen und ihm mündlich / schriftlich mitteilen, dass man vom Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte. Dann wird der Ihnen sagen, was er dafür alles von Ihnen braucht und Sie sind innerhalb weniger Tage wieder Zivilist.
Dazu gibts hier aber auch schon etliche Threads. ;)
Also während der Suche habe ich X-viele Antworten gelesen, dass es mir nicht möglich ist irgendwelche Schlüsse zu ziehen und genau aus dem Grund frage ich einfach. Hier gibt es sonst wie viele Threads in denen so viel undurchsichtige Sachen stehen.
Aber danke für die schnellen Antworten!
Also ist es mir möglich bis zum 28.02.2017 zu kündigen ohne Kündigungsfrist?
Danke für die bisherigen Antworten..
Zitat von: Flexscan am 29. November 2016, 19:29:50
wenn noch 3 Monate Probezeit sind kann bis zum letzten Tag beiderseitig! gekündigt werden.
Streng genommen könnben Sie nicht "kündigen", Sie können innerhalb der ersten 6 Monate jederzeit von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen - wenn Sie auch tatsächlich eine "widerrufliche Verpflichtungserklärung" unterschrieben haben. Das ist zwar der Normalfall, aber ob das so ist können im Moment nur Sie wissen.
Zitat von: KlausP am 29. November 2016, 19:40:56
Streng genommen könnben Sie nicht "kündigen", Sie können innerhalb der ersten 6 Monate jederzeit von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen - wenn Sie auch tatsächlich eine "widerrufliche Verpflichtungserklärung" unterschrieben haben. Das ist zwar der Normalfall, aber ob das so ist können im Moment nur Sie wissen.
So viele Dokumente wie ich in den letzten 3 Monaten signiert habe da müsste, puh.
Allerdings ist das ja, zumindest ein für meine Seite, eine positive Nachricht. Denn daraus entnehme ich das ich das Dienstverhältnis ohne groß Trubel auflösen kann.
ZitatSo viele Dokumente wie ich in den letzten 3 Monaten signiert habe da müsste, puh.
Wieso? Die Verpflichtungserklärung haben Sie doch beim Einplaner unterschrieben und davon eine von den drei Ausfertigungen für Ihre Unterlagen bekommen
Zitat von: KlausP am 29. November 2016, 19:46:59
ZitatSo viele Dokumente wie ich in den letzten 3 Monaten signiert habe da müsste, puh.
Wieso? Die Verpflichtungserklärung haben Sie doch beim Einplaner unterschrieben und davon eine von den drei Ausfertigungen für Ihre Unterlagen bekommen
Deswegen müsste ich ja erst einmal nachsehen ob denn dieses Dokument in den Unterlagen ist.
Wenn Sie Ihre nicht finden, hat der PersFw eine in Ihrer Akte.