Hallo,
ich möchte einfach gerne ein paar Meinungen hören.
Ich bin Polizeibeamter (Kripo/A11) und Leutnant d. R. (Luftwaffe/"gescheiterter Fliegerischer Dienst"). Ich sehe seit einiger Zeit im Job keine große Perspektive mehr und bin durch die Teilnahme an einigen DVags wieder auf dem "Geschmack" Bundeswehr gekommen. Daher auch der Gedanke noch einmal zu wechseln. Allerdings würde ich eine sichere und nicht unkomfortable Position aufgeben, was im Hinblick auf die Familie nicht ganz unwichtig ist. Zudem bin ich auch schon 42 Jahre alt, was sicher auch kein Vorteil ist.
Vielleicht hat jemand Erfahrungen oder Ansichten zu dieser Verrückten Idee.
VG
Erste Hürde: Bei jedem Ü40-Bewerber muss das BMF der Einstellung zustimmen. Das tuit es aber nur dann, wenn der Bedarf für den konkreten Dienstposten nicht durch einen jüngeren Bewerber gedeckt werden kann.
Zweite Hürde: Ob Sie dann Berufssoldat werden steht noch mal wieder auf einem anderen Blatt ... oder eher in den Sternen.
Ich würde (wenn ich der Karriereberater wäre) abraten.
Wenn ich die Überschrift mit der Betonung auf "als Beamter" lese, dann gilt die Regelung ab 40 nur mit Zustimmung BMF meines Wissens nicht. Wie die Möglichkeiten sind, als Polizist in die zivile Wehrverwaltung zu wechseln, weiß ich nicht.
Als Soldat in deiner Lage zurückzukehren, halte ich für eine Schnapsidee.
Als Beamter im Kriminalpolizeidienst besteht nach einem positiven Bewerbungsverfahren sicherlich die Möglichkeit eines Dienstherrnwechsel in ein Beamtenverhältnis bei der Bundeswehr. Nach meiner persönlichen Einschätzung würde dies Ihre beruflichen Perspektiven im Falle einer Übernahme grundsätzlich verbessern, dies hängt jedoch auch von Ihrer örtlichen Mobilität und der möglichen Verwendung ab.
Übrigens: Als Beamter in der Wehrverwaltung können Sie bei besonderen Auslandsverwendungen auch im Soldatenstatus teilnehmen.
Der TE möchte aber "Soldat" werden, und kein Beamter bei der BW Verwaltung.
Unabhängig davon hat die Bw Verwaltung sicherlich wenig bis kein Bedarf an Polizeibeamten.
Danke für die Beiträge.
Die Überschrift ist tatsächlich missverständlich. Nein, in die Wehrverwaltung möchte ich nicht. "Beamter" bezieht sich auf den derzeitigen Status.
Ich gehe einmal davon aus, dass Sie als A11er einen Hochschulabschluss haben...
Lesen Sie einmal die aktuelle Soldatenlaufbahnverordnung
§ 4 Abs 3
und
§ 28 dort insbesondere den Abs 4
Na dann hoffen Sie mal auf einen entsprechenden Bedarf.