Nach einem
Urteil des FG Hamburg wurden die Bundeswehr-Unis als "Arbeitsstätten" im steuerrechtlichen Sinne anerkannt (und nicht nur als Bildungseinrichtungen), so dass (vor allem bei einem weiter weg liegendem Lebensmittelpunkt) die Pendlerpauschale angesetzt werden kann, anstatt der tatsächlichen (niedrigeren) Kosten.
Beispiel: Studium Uni Hamburg, Lebensmittelpunkt Berlin, jedes Wochenende wurde die "Heimfahrt" angetreten.
Tatsächliche Bahnkosten für Hin- und Rückfahrt im Durchschnitt rund 60 € (mit BC50), Pendlerpauschale 90 € (bei 300 km Entfernung). Für z.B. 36 Heimfahrten im Jahr macht das einen Unterschied von 1.080 € mehr Werbungskosten.
Begründung:
"Die Universität stellt eine regelmäßige Arbeitsstätte dar, weil das Studium an einer Bundeswehrhochschule integraler Bestandteil der Offiziersausbildung des Truppendienstes ist."
Vorbildlich. Haben offensichtlich nicht alle Finanzämter so gesehen. ;)