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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Johannablz am 05. Dezember 2016, 17:34:38

Titel: Einsicht in die Krankenakte
Beitrag von: Johannablz am 05. Dezember 2016, 17:34:38
Hallo,
Ich habe eine Frage. Und zwar folgendes : ich habe durch Allergien bedingtes Asthma. Ich lag deswegen auch im Krankenhaus im Frühjahr, weil das Antiallergikum nicht gewirkt hat. Ich habe für solche Fälle neue Tabletten, seit dem keine Probleme mehr und die meisten Allergien sind ganz verschwunden. Meine Frage ist jetzt ob ich durch den Krankenhausaufenthalt von der Aufnahme ausgeschlossen bin ?
Titel: Antw:Einsicht in die Krankenakte
Beitrag von: ulli76 am 05. Dezember 2016, 17:38:04
Es erhöht zumindest nicht die Chancen. Wenn das Problem an bestimmten Pollen lag, ist es kein Wunder, dass es jetzt besser ist.
Ah Moment- da war was mit Asthma und Krankenhausaufenthalt. Muss das mal kurz googeln.

Edit: Bedingungen für die Vergabe der GZ VI 44:
"Asthma bronchiale mit einge-
schränkter Lungenfunktion
und unzureichender Belast-
barkeit trotz medikamentöser
Therapie und/oder mit statio-
närer Notfallbehandlung in
der Vorgeschichte. "

Also ja, damit bist du nicht tauglich.
Titel: Antw:Einsicht in die Krankenakte
Beitrag von: KlausP am 05. Dezember 2016, 17:38:43
ihren Thread-Titel "Einsicht in die Krankenakte" verstehe ich nicht.

Sie müssen bei der Untersuichung alle relevanten Vorerkrankungen wahrheitsgemäß angeben. Ob Sie wehrdienstfähig sind entscheidet der Mustzerungsarzt und sonst niemand.
Titel: Antw:Einsicht in die Krankenakte
Beitrag von: Tommie am 05. Dezember 2016, 17:39:16
Von welcher Aufnahme? Oder möchten Sie wissen, ob Sie durch Ihre Erkrankung ausgemustert werden?

Wenn das Ihre Frage ist, dann gibt es nur eine Antwort: Das wird sich zeigen, wenn Sie gemustert werden! Bringen Sie alle Befunde, die Sie dazu haben, mit zur Musterung und warten Sie ab, wie der Musterungsarzt entscheidet. Alles andere sind Spekulationen, an denen ich mich nicht beteiligen werde!

Ansonsten ist mit Asthma, je nach Ausprägung, eine Gesundheitsziffer 44 III bis 44 VI drinnen, also alles von T2 bis zur Ausmusterung! Und letztendlich bewertet der Musterungsarzt nach den Befunden, die Sie präsentieren können!
Titel: Antw:Einsicht in die Krankenakte
Beitrag von: Johannablz am 05. Dezember 2016, 17:53:55
Man könnte sagen, dass ich unter Asthma litt und mit dem Ende der Pubertät kam auch das Ende des Asthmas. So ist das bei der Krankheit ja oft. Ich nehme weder Medikamente noch brauche ich sonst irgendwas. Höchstens aufgrund von Birkenpollen MAL dieses neue Antiallergikum. Wenn in man dann aber in meine Krankenakte schaut sieht es aus wie die reinste Katastrophe, weil ich viele Medikamente ausprobieren musste in der Pubertät weil nichts gegen diese Allergien geholfen hat. Ich bin aber jetzt gesund und das kann auch mein Hausarzt behaupten.
Titel: Antw:Einsicht in die Krankenakte
Beitrag von: Tommie am 05. Dezember 2016, 17:56:05
Dann nehmen Sie alle relevanten Befunde mit zur Musterung und warten ab, was dabei heraus kommt! Welchen Teil meiner Ansage soll ich Ihnen nochmal buchstabieren? Wir spekulieren hier nicht, wir warten ab, was der Musterungsarzt entscheidet ...
Titel: Antw:Einsicht in die Krankenakte
Beitrag von: Johannablz am 05. Dezember 2016, 18:02:50
Ich bin einfach total verunsichert, weil ich immer zur Bundeswehr wollte. Danke für die Antworten ! :)
Titel: Antw:Einsicht in die Krankenakte
Beitrag von: Tommie am 05. Dezember 2016, 18:06:15
Von alle dem können Sie sich nichts kaufen, wenn Sie ausgemustert werden! Und ob das passiert, weiß einzig und alleine der Musterungsarzt und der wird es Ihnen sagen, sowie er es heraus gefunden hat ;) ! Warten Sie einfach ab!

Was würde es Ihnen helfen, wenn wir Ihnen, nur weil Sie das gerne hören möchten, alle bestätigen, dass "das bisschen Asthma" doch echt kein Problem darstellt, und dann der Musterungsarzt die Befunde auswertet und Ihnen kurz und knackig mitteilt, dass Sie wieder nach Hause gehen können?
Titel: Antw:Einsicht in die Krankenakte
Beitrag von: ulli76 am 05. Dezember 2016, 18:36:22
Ähm- in welchem Frühjahr war das mit dem stationären Aufenthalt? Und den Text aus der Musterungsvorschrift hast du verstanden, oder?