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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Holocene am 09. Dezember 2016, 12:50:29

Titel: Einstellung als Wiedereinsteller - wann beförderung?
Beitrag von: Holocene am 09. Dezember 2016, 12:50:29
Hallo Zusammen,

in der Regel wird man ja nach 12 Monaten Dienstzeit zum HG befördert, soweit ich das weiß...

Ich habe 15 Monate Vordienstzeit und steige als OG wieder ein. Eigentlich könnte ich ja schon seit 3 Monaten HG sein, bin es aber vermutlich aufgrund von schlechter Leistung / viel KZH nicht geworden - das ist mir bekannt und bewusst.

Wie sieht es nun mit der Beförderung aus? Wartet der neue Chef erstmal ab, oder kann ich damit rechnen, während oder nach der GA zum HG befördert zu werden?
Titel: Antw:Einstellung als Wiedereinsteller - wann beförderung?
Beitrag von: BulleMölders am 09. Dezember 2016, 13:09:18
Oh man, jetzt wo wir sie wieder gebrauchen könnten, ist sie wieder verschollen, Die Glaskugel.
Titel: Antw:Einstellung als Wiedereinsteller - wann beförderung?
Beitrag von: Holocene am 09. Dezember 2016, 13:12:58
Zitat von: BulleMölders am 09. Dezember 2016, 13:09:18
Oh man, jetzt wo wir sie wieder gebrauchen könnten, ist sie wieder verschollen, Die Glaskugel.

Ach man, ich hab nie Glück mit der...  >:(
Titel: Antw:Einstellung als Wiedereinsteller - wann beförderung?
Beitrag von: SGBunny am 09. Dezember 2016, 13:13:35
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Zitat von: bayern bazi am 09. Dezember 2016, 12:42:35
Beförderungen sind ein KANN bestimmung - keine MUSS

wir wissn nicht welche Leistung du zeigst , ob du alle Ausbildungen für den Dienstposten hast ecc

keiner hat das anrecht auf fristgerechte Beförderung - frag mal bei einrn HptFw, die auf den Staberer wartet ;) - die warten teilweise 5 Jahre und mehr
Titel: Antw:Einstellung als Wiedereinsteller - wann beförderung?
Beitrag von: Holocene am 09. Dezember 2016, 13:20:31
Zitat von: SGBunny am 09. Dezember 2016, 13:13:35
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Zitat von: bayern bazi am 09. Dezember 2016, 12:42:35
Beförderungen sind ein KANN bestimmung - keine MUSS

wir wissn nicht welche Leistung du zeigst , ob du alle Ausbildungen für den Dienstposten hast ecc

keiner hat das anrecht auf fristgerechte Beförderung - frag mal bei einrn HptFw, die auf den Staberer wartet ;) - die warten teilweise 5 Jahre und mehr

Das beantwortet die Frage nicht.
Titel: Antw:Einstellung als Wiedereinsteller - wann beförderung?
Beitrag von: KlausP am 09. Dezember 2016, 13:26:38
Zitat von: Holocene am 09. Dezember 2016, 13:20:31
Zitat von: SGBunny am 09. Dezember 2016, 13:13:35
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Zitat von: bayern bazi am 09. Dezember 2016, 12:42:35
Beförderungen sind ein KANN bestimmung - keine MUSS

wir wissn nicht welche Leistung du zeigst , ob du alle Ausbildungen für den Dienstposten hast ecc

keiner hat das anrecht auf fristgerechte Beförderung - frag mal bei einrn HptFw, die auf den Staberer wartet ;) - die warten teilweise 5 Jahre und mehr

Das beantwortet die Frage nicht.

Okay, dann das vielleicht:

Zitatin der Regel wird man ja nach 12 Monaten Dienstzeit zum HG befördert, soweit ich das weiß...

In der Regel kann man nach 12 Monaten befördert werden. Die Ausnahme, die diese Regel bestätigt sehen Sie, wenn sie in den Spiegel schauen.

ZitatWartet der neue Chef erstmal ab,

Kann er, muss er aber nicht. Wobei er die Beförderung nur vornimmt, die Unterlagenkommen vom BAPersBw - auch für SaZ Mannschaften.

Zitatoder kann ich damit rechnen, während oder nach der GA zum HG befördert zu werden

Damit rechnen können Sie, aber eher nicht in der GA (jedenfalls meine Meinung).
Titel: Antw:Einstellung als Wiedereinsteller - wann beförderung?
Beitrag von: Holocene am 09. Dezember 2016, 13:41:40
Zitat von: KlausP am 09. Dezember 2016, 13:26:38
Zitat von: Holocene am 09. Dezember 2016, 13:20:31
Zitat von: SGBunny am 09. Dezember 2016, 13:13:35
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Zitat von: bayern bazi am 09. Dezember 2016, 12:42:35
Beförderungen sind ein KANN bestimmung - keine MUSS

wir wissn nicht welche Leistung du zeigst , ob du alle Ausbildungen für den Dienstposten hast ecc

keiner hat das anrecht auf fristgerechte Beförderung - frag mal bei einrn HptFw, die auf den Staberer wartet ;) - die warten teilweise 5 Jahre und mehr

Das beantwortet die Frage nicht.

Okay, dann das vielleicht:

Zitatin der Regel wird man ja nach 12 Monaten Dienstzeit zum HG befördert, soweit ich das weiß...

In der Regel kann man nach 12 Monaten befördert werden. Die Ausnahme, die diese Regel bestätigt sehen Sie, wenn sie in den Spiegel schauen.

ZitatWartet der neue Chef erstmal ab,

Kann er, muss er aber nicht. Wobei er die Beförderung nur vornimmt, die Unterlagenkommen vom BAPersBw - auch für SaZ Mannschaften.

Zitatoder kann ich damit rechnen, während oder nach der GA zum HG befördert zu werden

Damit rechnen können Sie, aber eher nicht in der GA (jedenfalls meine Meinung).

Damit hat man eine qualifizierte Aussage von jemanden der Praxiserfahrung hat, dankesehr!
Titel: Antw:Einstellung als Wiedereinsteller - wann beförderung?
Beitrag von: Tommie am 09. Dezember 2016, 16:19:51
Und ich will erstens in die gleiche Kerbe schlagen wie "KlausP" und zweitens noch ein wenig mehr Informationen dazu beitragen:

1. Wenn Sie den Dienst auch tatsächlich antreten kommt erst das Dienstverhältnis zustande. Sollten Sie zum Dienstantritt nicht erscheinen, kommt auch kein Dienstverhältnis zustande und man braucht sich auch nicht um eine Beförderung kümmern.

2. Während Ihrer GA werden Sie einiges an Papierkram zu erledigen haben. Man erwartet einige Unterschriften von Ihnen, stellt Ihre Personalakte zusammen und sendet schlussendlich alles an BAPersBw, wenn die Unterlagen komplett sind.

3. Bei BAPersBw wird dann alles geprüft und irgendwo in diesem Prüfprozess wird auch auffallen, das Sie bereits länger als ein Jahr Soldat sind. Daraufhin wird man Ihre Beförderung verfügen und diese auf dem Dienstwege an Ihre Einheit schicken, so dass Sie dort befördert werden können.

Rechnen Sie daher schon mal damit, dass das ein wenig dauert und die Beförderung dann eventuell rückwirkend in Ihrer Stammeinheit ausgesprochen werden wird!
Titel: Antw:Einstellung als Wiedereinsteller - wann beförderung?
Beitrag von: KlausP am 09. Dezember 2016, 16:29:02
*Klugscheissmodus ein* Man kann nicht rückwirkend befördert werden, lediglich eine rückwirkende Planstelleinweisung ist möglich. *Kluscheissmodus aus*