Hallo
Mal eine Frage, kein kamerad meinte letztens zu mir das er auf Grund besonderer Leistungen
In erfahrungsstuffe 3 gesetzt wurden ist und das als OG ist sowas möglich ? Oder hat er da blödsinn erzählt?
Weil irgendwie kommt mir das komisch vor, die erfahrungsstuffen haben doch nur was mit der Dienstzeit zutun.
Hat jemand die nie Antwort darauf ?
MKG
Das nennt sich lt. BBesG "Leistungsstufe".
Zitat... (6) Bei dauerhaft herausragenden Leistungen kann Beamten und Soldaten der Bundesbesoldungsordnung A für den Zeitraum bis zum Erreichen der nächsten Stufe das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe gezahlt werden (Leistungsstufe). Die Zahl der in einem Kalenderjahr bei einem Dienstherrn vergebenen Leistungsstufen darf 15 Prozent der Zahl der bei dem Dienstherrn vorhandenen Beamten und Soldaten der Bundesbesoldungsordnung A, die das Endgrundgehalt noch nicht erreicht haben, nicht übersteigen. Die Bundesregierung wird ermächtigt, nähere Regelungen durch Rechtsverordnung zu treffen. In der Rechtsverordnung kann zugelassen werden, dass bei Dienstherren mit weniger als sieben Beamten im Sinne des Satzes 2 in jedem Kalenderjahr einem Beamten die Leistungsstufe gewährt wird. ...
Quelle: § 27 (6) BBesG
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__27.htmlHat etwas gedauert, ich musste erst meinen Augenkrebs kurieren ... ::)
Ich halte das für unwahrscheinlich, denn als OG in der kurzen Dienstzeit eine Stufe so herausragende (!) Leistungen zu erbringen? Zumal er ja dann in Stufe 2 müsste und nicht in 3.
Zitat von: Ralf am 13. Dezember 2016, 15:44:17
Ich halte das für unwahrscheinlich, denn als OG in der kurzen Dienstzeit eine Stufe so herausragende (!) Leistungen zu erbringen? Zumal er ja dann in Stufe 2 müsste und nicht in 3.
Das geht mir auch so, mit meinem Beitrag wollte ich nur die die prinzipielle Möglichkeit aufzeigen.
Hinzu kommt, dass Leistungsstufe und Leistungszulage schon seit Jahren für Soldaten nicht mehr vergeben werden dürfen.
Nur Leistungsprämien sind möglich.
Zitat von: Rene93 am 13. Dezember 2016, 14:28:47
...kein kamerad meinte letztens zu mir ...
Vielleicht ist das ja der wahre Kern der Frage ;)!
Auch wenn solche Fälle aus Gründen der Sozialneidvermeidung regelmäßig als geheime Kommandosache behandelt werden, ich denke, dass die Fälle des Vorziehens eines Stufenaufstiegs sehr selten sein dürften. Ist nach der Zweckbestimmung meiner Meinung nach auch völlig in Ordnung, das nicht inflationär zu handhaben.
Zitat von: LwPersFw am 13. Dezember 2016, 16:57:38
Hinzu kommt, dass Leistungsstufe und Leistungszulage schon seit Jahren für Soldaten nicht mehr vergeben werden dürfen.
Nur Leistungsprämien sind möglich.
Gibt es für das Selbststudium hierfür eine Grundlage zum nachlesen?
Das wird jährlich durch das BMVg angewiesen, wenn die Geldmittel verteilt werden.