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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Rollo83 am 13. Dezember 2016, 14:50:20

Titel: Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: Rollo83 am 13. Dezember 2016, 14:50:20
Hallo Zusammen.

Mein bester Freund ist gerade mit seinem Fachabitur an der BW Fachschule fertig.
Normalerweise müsste er ja jetzt in seine alte Dienststelle zurück bis Zeitraum X.
Durch die Schule hat er logischerweise keinen "normalen" Urlaubsanspruch.
Er hat seinen DV dann auf die Situation angesprochen, erklärt das er durch den Besuch der Fachschule keine Urlaubstage hat und ob es da keine Möglichkeit gibt etwas mit Sonderurlaub oder wie auch immer zu machen um zumindest zwischen den Feiertagen frei zu machen.

Der DV möchte jetzt einen ausgefüllten Urlaubsantrag mit dem Kreuz bei Sonderurlaub und einer Begründung durch den § der das her gibt.

Das diese Herangehensweise schon sehr komisch ist brauchen wir nicht drüber reden. Ich muss leider zugeben das ich bei Urlaub/Sonderurlaub jetzt auch nicht so bewandert bin. Die SUV die bei Sonderurlaub auf die Verordnung für Beamte hinweist hab ich überflogen aber vielleicht ist hier jemand der mir dazu etwa sagen kann. Eventuell sogar ein DV der so einen Fall schon mal gehandhabt hat. Das müsste ja eigentlich relativ oft vor kommen schließen doch jedes Jahre Soldaten ihre BW Fachschule ab.
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: LwPersFw am 13. Dezember 2016, 15:55:50
Zitat von: Rollo83 am 13. Dezember 2016, 14:50:20

Durch die Schule hat er logischerweise keinen "normalen" Urlaubsanspruch.

Er hat seinen DV dann auf die Situation angesprochen, erklärt das er durch den Besuch der Fachschule keine Urlaubstage hat


So pauschal stimmt dies nicht...

"Ist ein Soldat oder eine Soldatin auf Zeit zur Durchführung einer Maßnahme der schulischen oder beruflichen
Bildung nach § 5 SVG vom militärischen Dienst freigestellt, so richtet sich der Urlaub nach den besonderen
Interessen der Bildungsstätte.
Soweit Semester- oder Schulferien, lehrgangsfreie Zeit oder Urlaub gewährt werden, dienen diese Zeiten
der Abgeltung von Erholungsurlaub
und dem Selbststudium.
Der Urlaubsanspruch nach den §§ 1 oder 4 Abs. 1 SUV darf dadurch jedoch nicht geschmälert werden."


Hat er auf Grund dieser Vorgabe seine Jahresurlaub verbraucht ... geht da schon einmal nichts mehr.

Beim Thema Sonderurlaub ... ist der Chef auch an die SUV gebunden...

Über welchen Zeitraum X reden wir denn hier ?
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: Rollo83 am 13. Dezember 2016, 16:48:22
Er hat natürlich die gesetzlichen Ferien in Rheinland-Pfalz in Anspruch genommen das ist natürlich klar.
Aber er hat halt keine Urlaubstage zur freien verfügung, das meinte ich damit. Es ist ja nun mal so wenn 6 Wochen Sommerferien sind hat man sich nach diesen zu richten.

Er hätte gerne zwischen Weihnachten und Neujahr frei also diese 4 Tage.

Vor allem weil in diesen 4 Tagen auch niemand im Büro ist (Kleindienststelle).
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: LwPersFw am 13. Dezember 2016, 17:02:47
Der Chef kann bis zu 5 Tage SU für Vorstellungsgespräche und weitere Maßnahmen, zur Vorbereitung des Übergangs ins zivile Berufsleben, geben.

Etwas Anderes fällt mir da nicht ein...
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: Rollo83 am 13. Dezember 2016, 17:28:43
Ja sowas mein ich zB.
Vielleicht hab ich das auch nur übersehen oder ich bin blind aber wo steht das genau.
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: KlausP am 13. Dezember 2016, 17:32:46
Zitat von: Rollo83 am 13. Dezember 2016, 17:28:43
Ja sowas mein ich zB.
Vielleicht hab ich das auch nur übersehen oder ich bin blind aber wo steht das genau.

In den Ausführungsbestimmungen zur SUV.
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: F_K am 13. Dezember 2016, 17:34:40
Wer keinen Urlaub mehr hat - bekommt keinen.

Ich sehe keine (gesetzliche) Moeglichkeit, hier Sonderurlaub zu gewaehren.
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: LwPersFw am 13. Dezember 2016, 20:59:52
Zitat von: Rollo83 am 13. Dezember 2016, 17:28:43
Ja sowas mein ich zB.
Vielleicht hab ich das auch nur übersehen oder ich bin blind aber wo steht das genau.

Ich schau morgen nochmal... steht in den AusfBest
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: FoxtrotUniform am 13. Dezember 2016, 23:30:24
Als Chef hatte ich regelmäßig Soldaten die in dieser oder ähnlicher Situation zurück in die Einheit gegangen sind.

"Legal" geht das nicht, man könnte natürlich etwas konstruieren zur Vorbereitung der Wiedereingliederung (5 Tage pro Maßnahme maximal) oder ähnliches.
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: Andi am 13. Dezember 2016, 23:49:14
Man kann es sich auch unnötig schwierig machen: Der Disziplinarvorgesetzte entscheidet wann und wo der Soldat seinen Dienst zu verrichten hat. Schlimmstenfalls kann man dem Soldaten über die Feiertage ja eine einfache Sortierarbeit seiner verbliebenen Ausrüstungsgegenstände zuhause machen lassen.
Oder der Soldat ist krank und der Disziplinarvorgesetzte befiehlt ihn kzh.

Gruß Andi
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: CIRK am 14. Dezember 2016, 06:05:23
Evtl. kann er ja noch kurzfristig den einen oder anderen Sonderdienst übernehmen und die anfallende Mehrarbeit dann im entsprechenden Zeitraum abbauen.
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: LwPersFw am 14. Dezember 2016, 08:56:55
A-1420/12

Sonderurlaub

339. Urlaub kann auch gewährt werden

a) zur Vorbereitung der Aufnahme oder Wiederaufnahme eines Zivilberufs sowohl innerhalb als auch
außerhalb des öffentlichen Dienstes (z. B. persönliche Vorstellung beim möglichen künftigen Arbeitgeber;
Teilnahme an Eignungstests und Auswahlverfahren, auch zur Aufnahme eines Studiums), (...) ,
wobei der Urlaub für jede einzelne Berufsvorbereitungsmaßnahme fünf Arbeitstage nicht überschreiten darf;

Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: F_K am 14. Dezember 2016, 12:42:02
Zitateinzelne Berufsvorbereitungsmaßnahme

Die Einlassung spricht nicht von einer geplanten Massnahme.
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: FoxtrotUniform am 14. Dezember 2016, 16:12:22


Zitat von: Andi am 13. Dezember 2016, 23:49:14
...Schlimmstenfalls kann man dem Soldaten über die Feiertage ja eine einfache Sortierarbeit seiner verbliebenen Ausrüstungsgegenstände zuhause machen lassen.
Oder der Soldat ist krank und der Disziplinarvorgesetzte befiehlt ihn kzh...

Daher von mir der Hinweis, dass es "legal" nicht möglich ist.

Wenn der Disziplinarvorgesetzte das mitmacht und keiner kräht, bitte. Ich - kein Hardliner - würde das weder so handhaben, noch hätte ich das bei meinen Chefs (sofern Kenntnis erlangt) gutgeheißen.

Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: Rollo83 am 14. Dezember 2016, 18:10:06
Beginn seines Studiums ist im März.

Er ist in einem Karrierebüro und dort ist natürlich zwischen den Feiertagen niemand und einen Auftrag wird er dort nach 2 jähriger Abwesenheit an der BW Fachschule auch nicht haben.

Dann hoffe ich nur das er dort nicht zwischen den Feiertagen aus irgend einem Grund um kipp wenn er sich dort 4 Tage wie auch immer alleine beschäftigen wird.
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: Jens79 am 14. Dezember 2016, 18:17:07
Mein Gott. Er wird es überleben. Es gibt Soldaten die jede Nacht auf sich allein gestellt überleben.
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: F_K am 14. Dezember 2016, 19:00:25
..dann organisiert man eine Kommandierung (Wache, Sonderdienste, whatever).
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: ulli76 am 14. Dezember 2016, 19:05:53
Oder der Chef unterschreibt einfach den Urlaubsantrag und es wurde halt einfach ein Fehler bei der Bearbeitung gemacht, so dass keinem aufgefallen ist, dass eigentlich keine Urlaubstage mehr da sind.

Achso- Noro geht auch gerade rum.
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: Rollo83 am 14. Dezember 2016, 19:29:54
Wo machen Soldaten denn überhaupt noch Wach?
Ich seh ja als TMP Prüfer relativ viele Standorte und Wache macht da kein Soldat mehr ausser OvWa.

Grad auf der Ebene Karrierebüro gibt es keine Wache/Sonderdienste.

Den NoroVirus hatte ich grad übrigens wirklich.

Ich hab ihm jetzt ein paar Tips gegeben mal schauen was sein DV draus macht.
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: FoxtrotUniform am 14. Dezember 2016, 20:32:50
Also mal ehrlich, welche Veranlassung sollte ein Chef haben, einem Soldaten außerhalb jeder Grundlage Urlaub zu schenken. Zumal das "Problem" hinreichend lange bekannt seien dürfte.

Dass hier sogar ein Dienstvergehen empfohlen wurde, überrascht mich, aber so what.
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: ulli76 am 14. Dezember 2016, 20:37:11
Was soll der Chef denn realistischerweise machen? In der Dienststelle gibt es offenbar zwischen Weihnachten und Neujahr nichts zu tun. Also sitzt der Soldat dort rum und langweilt sich oder der Chef müsste bei Nachbareinheiten rumtelefonieren, ob die noch einen Diensttuenden brauchen können- der sich weder am Standort noch in den zugehörigen Einheiten auskennt.
Jetzt schon Dienstausgleich für die Dienste zwischen Januar und März kann er ja offiziell auch nicht nehmen.
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: F_K am 14. Dezember 2016, 21:07:19
Der DV begeht mit dem "Schenken " nicht nur ein Dienstvergehen, sondern vermutlich eine Wehrstraftat - mMn reicht das für eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis.

Wenn die Ausbildung schon zwei Jahre dauert, ist das Problem auch so lange bekannt.

Self inflicted damage ...
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: Jens79 am 14. Dezember 2016, 21:08:52
Bist du jetzt unter die WDA gegangen.... ::)
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: F_K am 14. Dezember 2016, 21:12:33
Nö - extra als Meinung gekennzeichnet - ich müsste nur die Entscheidung treffen,  ob ich abgebe - und da bin ich mir sicher.
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: Andi am 14. Dezember 2016, 22:28:24
Zitat von: FoxtrotUniform am 14. Dezember 2016, 16:12:22
Zitat von: Andi am 13. Dezember 2016, 23:49:14
...Schlimmstenfalls kann man dem Soldaten über die Feiertage ja eine einfache Sortierarbeit seiner verbliebenen Ausrüstungsgegenstände zuhause machen lassen.
Oder der Soldat ist krank und der Disziplinarvorgesetzte befiehlt ihn kzh...

Daher von mir der Hinweis, dass es "legal" nicht möglich ist.

Die von mir aufgezeigten Möglichkeiten sind hundertprozentig legal.
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: FoxtrotUniform am 14. Dezember 2016, 22:46:47
Dann bitte ich mal um Erläuterung "...oder der Soldat ist krank..."

Die Sortierarbeit ist auch interessant...

Mir kann auch keiner erzählen, dass es in einer Dienststelle nichts(!) zu tun gibt. Was wäre denn wenn der Soldat nicht an der Fachschule gewesen wäre und keine Lust hätte zwischen den Tagen frei zu nehmen?
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: dv_uffz am 15. Dezember 2016, 00:29:18
vielleicht den zuständigen BFD kontaktieren? Vielleicht haben die noch eine Idee ...

Ich gehe davon aus das dein Kamerad die Bundeswehrfachschule Anfang 2016 begonnen hat und jetzt
mit der Bundeswehrfachschule erstmal fertig ist.

Wenn ich mir folgendes Dokument ansehe
http://www.bildungszentrum.bundeswehr.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY5Njg2ZTM2NmE2NzMyNzcyMDIwMjAyMDIw/Jahresschulplan%20und%20Ferien%20bzw.%20Pausen_2016.pdf
hat der Kumpel wohl mehr Urlaub in den Ferienzeiträumen im Jahr gemacht.
Heißt im Endeffekt: statt Urlaub hätte er sich zum Dienst melden müssen. Und die 5 Tage fehlen ihm jetzt
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: Rollo83 am 15. Dezember 2016, 09:36:42
Er ist jetzt mit der Schule fertig, bekommt heute sein Zeugnis für die Fachhochschulreife überreicht und meldet sich logischerweise morgen im Karrierebüro zurück. Dort sitzt natürlich nicht der DV. Der sitzt, mhhh, wenn ich raten müsste in Düsseldorf im Karrierecenter. Kenn die Gliederung leider nicht aber wäre jetzt so ins blaue geraten.

Wie erwähnt, dort gibt es keine Dienste egal in welcher Form. Am Telefon hat der DV meinem Freund gesagt das er ja auch "Minusstunden" machen kann. Gut, kann man mal machen aber dann über 30 Minusstunden bis Anfang März wieder raus zu arbeiten, das ist ja nicht Sinn und Zweck der neuen SAZV.

Er wird heute noch mal telefonisch Kontakt aufnehmen und bei negativem Ausgang wird er halt zwischen den Feiertagen das Karrierebüro besetzten. Da gibts auch nichts zu meckern, wird er dann natürlich machen aber man kann doch trotzdem mal prüfen ob da nicht etwas zum machen ist. Finde ich persönlich legitim.
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: ulli76 am 15. Dezember 2016, 09:40:18
Minusstunden ist doch gar keine soo schlechte Option und zumindest legal.

@FU: Es gibt wohl zwischen den Feiertagen dort nichts zu tun. Schon gar nicht für jemanden, der die letzten Monate gar nicht dort war.
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: Rollo83 am 15. Dezember 2016, 09:42:19
Was passiert wohl wenn man noch Minusstunden zum Dienstzeiten hat, das würde mich jetzt mal interessieren. ::)
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: ulli76 am 15. Dezember 2016, 09:47:10
Zumindest im Zivilen ist es so, dass der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, dass der Arbeitnehmer auf seine Stunden kommt. Wenn es zu Minusstunden kommt, ist es primär das Problem des Arbeitgebers und dessen Dienstplangestaltung.

Wenn der Chef im das jetzt so angeboten hat, soll er es nutzen und halt nächstes Jahr versuchen die Minusstunden nach bestem Wissen und Gewissen wieder abzubauen.
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: Rollo83 am 15. Dezember 2016, 09:56:42
Jetzt mal ehrlich, er macht dann jetzt grob 35 Minusstunden.

Er beginnt im März sein Studium und vorher macht man logischerweise noch über den BFD einen Vorbereitungskurs, sowas macht ja immer sinn. Also wird er nur noch 1-2 Wochen in der Dienststelle sein und da baut man im Regelfall keine über 30 Minusstunden ab.
Hoffe ich zumindest sonst müsste ich als Personalratsmitglied mal fragen was da ab geht.

Die Hilfestellung von @Andy finde ich persönlich gut und dies hab ich so weitergetragen und nun schauen wir mal.

Minusstunden fand mein Freund jetzt nicht unbedingt als optimale Lösung.
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: CIRK am 15. Dezember 2016, 12:31:19
Zitat von: Rollo83 am 15. Dezember 2016, 09:56:42
Jetzt mal ehrlich, er macht dann jetzt grob 35 Minusstunden...

Als bei grob gerechnet 7 Arbeitswochen im Jan/Feb wären dies 5 Stunden pro Woche. Sollte machbar sein. Wenn er natürlich deutlich weniger Wochen noch abzuleisten hat wird es sicher schwierig.

Am einfachsten wäre es wirklich einen Dienst zu übernehmen oder dem Soldaten Aufträge zu übertragen, die eigentlich für Januar vorgesehen waren. Wenn das alles nicht möglich ist bleibt fast nur noch übrig, die Minusstunden bis zum Ende mitzunehmen.

Wenn zum Dienstzeitende ein Minus existiert, für das der Soldat nicht verantwortlich ist kann es ihm ja auch nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Der Chef sollte aber schon vorher alles mögliche versuchen, dieses zu vermeiden und damit meine ich nicht irgendwelche zweifelhaften Vorgehensweisen.
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: Andi am 16. Dezember 2016, 23:28:57
Zitat von: FoxtrotUniform am 14. Dezember 2016, 22:46:47
Dann bitte ich mal um Erläuterung "...oder der Soldat ist krank..."

Was ist daran nicht zu verstehen? Wenn der Soldat krank ist, ist er krank. Und um krank zu hause befohlen zu werden braucht es nicht mal einen Arzt, das kann der Disziplinarvorgesetzte auch selber entscheiden.

Zitat von: FoxtrotUniform am 14. Dezember 2016, 22:46:47
Mir kann auch keiner erzählen, dass es in einer Dienststelle nichts(!) zu tun gibt.

Deswegen gibt es ja eine Entscheidung des Disziplinarvorgesetzten im pflichtgemäßen Ermessen.

Zitat von: ulli76 am 15. Dezember 2016, 09:47:10
Zumindest im Zivilen ist es so, dass der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, dass der Arbeitnehmer auf seine Stunden kommt. Wenn es zu Minusstunden kommt, ist es primär das Problem des Arbeitgebers und dessen Dienstplangestaltung.

Das ist bei der Bundeswehr nicht so, das ist reines Arbeitsrecht. Der Soldat hat grundsätzlich mindestens 41 Stunden pro Woche zu bringen und Minusstunden hat er bis zu seinem Ausscheiden abzuleisten. Es gibt bei der dienstlichen Notwendigkeit zum Glück mittlerweile recht flexible Lösungen. Eigentlich sollte die in diesem Sinne geplante Entlastung aber vor der Belastung liegen und diese Mittel sind auch eher für Übungen mit geplanter Mehrarbeit o.ä. gedacht.

Gruß Andi
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: FoxtrotUniform am 17. Dezember 2016, 10:20:03
@Andi: Im Kausalzusammenhang leite ich von deiner Ursprungs-Aussage ab, dass der Soldat als Alternative zur "Sortieraufgabe zuhause" einfach krank geschrieben wird.

Für den Rest kann ich die Argumentationsführung nicht nachvollziehen kann (auch vor dem Hintergrund sonstiger konservativer Vorschriften-Interpretation in anderen Beiträgen).
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: Andi am 17. Dezember 2016, 20:03:46
Zitat von: FoxtrotUniform am 17. Dezember 2016, 10:20:03
@Andi: Im Kausalzusammenhang leite ich von deiner Ursprungs-Aussage ab, dass der Soldat als Alternative zur "Sortieraufgabe zuhause" einfach krank geschrieben wird.

Nö, dafür sollte er schon krank sein, oder?
Titel: Antw:Sonderurlaub nach Bundeswehrfachschule
Beitrag von: FoxtrotUniform am 17. Dezember 2016, 20:55:07
Da dieser Hinweis deinerseits anderweitig erfolgte, was hat dann deine Aussage mit der Ausgangsfrage des TE zu tun?