Hallo an alle, war vor ein paar Tagen beim Einstellungsberater doch der gibt mir ständig andere Informationen zur Möglichkeit der Wiedereinstellung.
Hoffe Ihr könnt meine Fragen sachgerecht beantworten.
Vorab schonmal danke!
Ich bin 2000 aus der Bundeswehr nach 10 monaten GWDL.
Bin heute 37,5 Jahre.
Würde gerne die Laufbahn als Kampfmittelabwehr FW absolvieren.
Hab abgeschlossene Berufsausbildung und die Befähigung zur Ausbildung d.h. Ausbildung der Ausbilder IHK.
Besteht die Möglichkeit der Bewerbung zur o.g. Laufbahn ?
Das geht nur, wenn Ihr Beruf für die Verwendung förderlich ist, d.h., dass Sie mit höherem Dienstgrad eingestellt werden könnten. Welchen Beruf haben Sie gelernt?
Elektroinstallateur
Und was der Karriereberater gesagt? Ist der beruflich dafür förderlich?
Der sagte mir im ersten gespräch das geht und druckte mir das Profil zur Laufbahn aus und heute wollte ich einen termin zwecks abgabe der Bewerbung vereinbaren und dann meint er das die angestrebte laufbahn doch nicht geht ... nur mit Meister ...
Das macht keinen Sinn, denn Gesellenberufe sind für die Einstellung als StUffz für die Fw-Lfb ausschlaggebend und Meisterberufe für die Einstellung als Fw.
KampfmittelAbw ist sogar eine Mangelverwendung, bei der es bei Einstellung eine Verpflichtungsprämie gibt; es liegt also auch nicht daran, dass mglw. nur zeitnah zu besetzende Dienstposten frei sind.
Ob der EloIns-Beuf nun genau dafür auch verwertbar ist, lässt sich nur mit Blick ins IntranetBw sagen, das geht frühestens morgen früh.
Alles klar, dann schonmal danke und bis morgen !
Zitat von: Ralf am 13. Dezember 2016, 20:40:22
Das macht keinen Sinn, denn Gesellenberufe sind für die Einstellung als StUffz für die Fw-Lfb ausschlaggebend und Meisterberufe für die Einstellung als Fw.
KampfmittelAbw ist sogar eine Mangelverwendung, bei der es bei Einstellung eine Verpflichtungsprämie gibt; es liegt also auch nicht daran, dass mglw. nur zeitnah zu besetzende Dienstposten frei sind.
Ob der EloIns-Beuf nun genau dafür auch verwertbar ist, lässt sich nur mit Blick ins IntranetBw sagen, das geht frühestens morgen früh.
Nein, leider ist die Stelle nicht mit einer Prämie bestückt.. Weiß ich, weil ich dadrauf getestet werde demnächst :)
lg mo
Also der Elektroinstallateur ist ein nutzbarer Beruf für den Kampfmittelabwehrfeldwebel Streitkräfte.
@budimudi: Und die AVR 23105 KpfmAbw fällt beim Heer unter den §43b. Das weiß ich, weil Prämien u.ä. zu meinem Aufgabengebiet gehören. Spätestens beim Einplaner, wenn er die Stellen raussucht, wird man dir das mitteilen können, weil das bei der Stellenausschreibung gekennzeichnet ist.
Tut mir leid ! Ich habe die Kampfmittelräumer gemeint! Diese sind nicht mit Prämien verbunden .. Oder können Sie mir hier was anderes sagen?
Nein, die nicht.
Gerade die, die eigentlich Mangel sind... Sind nicht mit Prämien verbunden, wieso ?
Weil sie zum Zeitpunkt der Erhebung keinen Mangel gem. den Definitionen des §43b darstellten. Und hier kommt es nicht darauf an, ob es in einer Einheit oder einem Verband unbesetzte Dienstposten gibt. Sondern immer in einem ersten Schritt darauf an, ob ein Mangelfachbereich (Werdegang) unter 90% besetzt ist.
Zitat von: Ralf am 14. Dezember 2016, 05:31:42
Also der Elektroinstallateur ist ein nutzbarer Beruf für den Kampfmittelabwehrfeldwebel Streitkräfte.
@budimudi: Und die AVR 23105 KpfmAbw fällt beim Heer unter den §43b. Das weiß ich, weil Prämien u.ä. zu meinem Aufgabengebiet gehören. Spätestens beim Einplaner, wenn er die Stellen raussucht, wird man dir das mitteilen können, weil das bei der Stellenausschreibung gekennzeichnet ist.
Danke Ralf ! ich fasse nochmal zusammen: Ich kann mich mit meinem aktuellen Alter und dem Gesselenbrief bewerben.
Mein Einstellungsberater hat nie was von der Prämie erwähnt.
Wer bekommt bei einer Einstellung die Prämie und wie hoch ist die ?
Wenn der Dienstposten dafür vorgesehen ist. Das kann jedoch erst bei der Einstellung festgestellt werden, weil dann der Einplaner die Stellen abspricht. Zu den Details, -wie aufgeführt- §43b BBesG lesen.
Die Prämie ist an bestimmte Dienstposten gebunden, nicht an komplette Verwendungen. Ob die Stelle, auf die Sie sollen, berechtigt ist, kann Ihnen nur der Einplaner sagen, das steht in der jeweiligen Stellenausschreibungen. Der Berater muss dazu auch nichts sagen, weil er keinerlei Einfluss darauf hat, ob Sie auf eine prämienberechtigte Stelle kommen.