Servus Kameraden,
befinde mich momentan in einer BFD-Maßnahme (verkürzte Ausbidung nach Koblenzer Modell- Feinwerkmechaniker in 16 Mon. )
und habe seit Juli 2016 meine Übergangsgebührnisse ausgeschöpft ( SAZ 4- 7 Monate ).
Nun endet bald meine Ausbildung ( 31.01.2017 ) und ich habe demnächst eine Einladung als Wiedereinsteller ( FW-Laufbahn, Kampfmittelräumdienst, KC-Termin 20.12.2016) und würde mit Bestehen der Eignung am 01.04.2017 meinen Dienst verrichten.
Problem wird die 2-Monatige Übergangszeit sein, die bis zum 01.04 zu überbrücken wäre.
Gerne wollte ich diese mit einer Wehrübung als Reservist füllen.
Leider wurde mir nahe meines DZEs vom alten Spieß nur gesagt, ob ich irgendwann Reserve-Übungen machen möchte und prompt wurde mir eine Stelle in meiner alten TE festgesetzt.
Was mich brennend interessiert ist aber folgendes:
Was verdiene ich denn überhaupt ? Bekomme ich mein letztes Netto-Gehalt plus einem Zuschlag von meiner Ausbildungsvergütung oder würde ich nach meiner Besoldung als SAZ A5 bekommen?
Nein, ich habe nichts informatives im Internet ( Google ) noch habe ich hier im Forum bei der Suche erfolg gehabt.
Würde mich über jede Antwort freuen und danke im Voraus :)
Die Vergütung bei WÜ oder besser Reservedienstleistungen ergibt sich aus dem USG. Finden auf der Seite: Reservisten.bundeswehr.de unter Service.
Das richtet sich nach ihrem Dienstgrad und Kindern, sofern sie welche haben. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, bei Einladung durch den Truppenteil, ab 19 Tagen eine Verpflichtungsprämie zu erhalten.
Danke für die Antwort !
verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Ich habe aber ein Haus zu unterhalten und lebe momentan wegen Mieteinnahmen gerade so am Limit, weswegen es eine große Rolle spielt, wie ich diese 2 Monate überbrücke. Nicht dass sie mich als Faul sehen :)
Lese mich gerade ein.
Noch was: Würde die Bundeswehr wie üblich immer im Voraus zahlen bei WÜ oder nach ablauf eines vollen Monats?
Das erste Geld wird denke ich nach berechnet und kommt dann mit dem zweiten Monat zusammen. So glaube ich es gelesen zu haben. Fragen Sie ihren S1 nach dem Verpflichtungszuschlag. Oder Prämie oder wie das heißt.
Danke Schnolle :)
hab soweit hochgerechnet und bin wieder beruhigt :)
.. gibt es überhaupt eine Aufgabe in der Einheit? Tage? Fristen?
Achja, Frage: Plan B und C?
Die USG Leistungen werden entweder nach den aktuellen Verdienst oder nach der Mindestleistung berechnet. Hinzu kommt noch der Wehrsold (Dienstgeld). Alle Sätze stehen im USG in der Anlage für Dienstgrad und Familienstand gestaffelt..
Zitat von: F_K am 14. Dezember 2016, 06:07:34
.. gibt es überhaupt eine Aufgabe in der Einheit? Tage? Fristen?
Ja werde wenn alles klappt in meiner Alten TE in der TrspZg
Da dort eine Planstelle( wenn ich mich irre bitte korrigieren)
Für mich als reservist bereitgestellt wurde.. Damals zumindest .
Zitat von: F_K am 14. Dezember 2016, 07:31:58
Achja, Frage: Plan B und C?
Was wäre ich für ein Idiot wenn ich nur auf die Einstellung beim Bund setzen würde? Natürlich habe ich noch weitere Bewerbungen am laufen und 2 Vorstellungsgespräche, zudem wird mach der Ausbildung, ob mit oder ohne bundeswehr, eine Meisterschule besucht ! Ich stehe auf beiden Beinen und habe Gott sei Dank mehrere Möglichkeiten. Nur ist und bleibt mein Favorit die Bundeswehr :)
ZitatDa dort eine Planstelle( wenn ich mich irre bitte korrigieren)
Anmerkung:
Nur weil eine Einplanung vorliegt, liegt noch lange kein Bedarf vor - Tage und Fristen bleiben eine Herausforderung.
Also umgehend mit der Eineit Verbindung aufnehmen und das klaeren.
ZitatIch habe aber ein Haus zu unterhalten und lebe momentan wegen Mieteinnahmen gerade so am Limit, weswegen es eine große Rolle spielt, wie ich diese 2 Monate überbrücke.
Ich wuerde in der Lage "unruhig" warden - ich haette den Heranziehungsbescheid schon seit Monaten vorliegen.
Im schlimmsten Fall habe ich ja Reserven. Ja bin dabei mich darum zu kümmern. Habe schon Kontakt aufgenommen mit meiner Kaserne :)
.. man kann Kasernen anrufen?!
Was war denn die Antwort?
Die Kaserne war "besetzt"... :o
Ich habe den Kontakt zu Kameraden aufgenommen, welche mir rieten mit dem Spieß zu sprechen, der mir genaueres sagen soll. Er selber ist Reservist und momentan Vertretung für den eigentlichen Spieß. Warte auf einen Rückruf
Zitat von: budimudi am 14. Dezember 2016, 13:43:17
Die Kaserne war "besetzt"... :o
Grüne Männchen mit Ausrüstung aus dem Army Shop? :o
Die "Urlauber" wären so "höflich" gewesen und hätten den Hörer abgehoben.... ::)
.. naja, ein KpFw hat wohl kaum Ueberblick, ob in einer TrspGrp Bedarf fuer eine RDL besteht.
Hier waere zuerst der Vorgesetzte (ZgFhr o. ae.) zu kontaktieren - fuer den Papierkram S1.
Just my 2 cents ...
danke !
ist nur schwierig, da der TE-Führer von einem Kameraden ( OSG ) Vertreten wird :D
Zum Thema, Bedarf besteht, Papierkram muss nur noch erfolgen und dann kann es losgehen :)
Zitat von: budimudi am 13. Dezember 2016, 22:47:35
...Würde die Bundeswehr wie üblich immer im Voraus zahlen bei WÜ oder nach ablauf eines vollen Monats?
Zitat von: Schnolle am 13. Dezember 2016, 22:57:34
Das erste Geld wird denke ich nach berechnet und kommt dann mit dem zweiten Monat zusammen.
Man kann auf Antrag beim BAPersBw aber einen Abschlag in Höhe von 80% in der Mitte des 1. Monats erhalten.
Das geht recht problemlos per Mail und einem vorhergehenden Telefongespräch.
Immer vorausgesetzt, daß alle zur Berechnung notwendigen Unterlagen dort vorliegen. ;)
Rein rechtlich sind USG-Leistungen zwingend im voraus zu zahlen, klappt aber im neuen System praktisch nicht mehr.