Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: DefSkidrow am 14. Dezember 2016, 19:12:06

Titel: Abmelden
Beitrag von: DefSkidrow am 14. Dezember 2016, 19:12:06
Hallo,

Ich bekomme morgen den Zusatz FA. Nun hatten wir heute die Diskussion ob ich mich mit neuem Dienstgradzusatz abmelde oder nicht.  Was meint ihr dazu?

Grüße

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Pericranium am 14. Dezember 2016, 19:14:49
Nein. Einfach Dienstgrad benutzen.
Der Zusatz wird mWn nur im Schriftverkehr geführt. Zumindest bei uns ist das so.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: KlausP am 14. Dezember 2016, 19:35:26
Dienstgradzusätze werden nur im Schriftverkehr geführt.

KlausP
StFw a.D.        ;)
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: DefSkidrow am 14. Dezember 2016, 20:09:52
Ja das das so ist, weiß ich auch.... War mir ehrlich gesagt einfach unsicher. Ist mir sogar peinlich gewesen. Da wir momentan eine regelrechte FA-WELLE haben, habe ich auch beides schon mitbekommen. Nur schafft es nie jemand sich richtig abzumelden und ich möchte doch lieber positiv als negativ aus der Masse herausstechen. Da sich dann unsere Fw auch nicht einig wahren, frage ich lieber :) Danke euch beiden

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Kiepenkerl am 15. Dezember 2016, 00:09:50
Abmeldung ist eh ein lustiges Thema. Ich kannte es immer nach dem Schema : "Herr/Frau [DstGrd] , [DstGrd + eigener Name] melde mich ab." Gruß (jedenfalls bis inkl. SU) , Kehrtwendung und hinfort. Letztes Jahr durfte ich dann dazu lernen, dass es das eigentlich gar nicht gibt, sondern die Abmeldung einfach nur Gruß+Kehrtwendung ist. Gleichzeitig aber der Hinweis, dass es viele trotzdem so wollen :D Ein Traum.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: DefSkidrow am 15. Dezember 2016, 05:31:59
Ja stimmt... wenn man sich diese YouTube Sachen anguckt kommt nochmal was neues. Die wiederholen den letzten befehl quasi

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: MMG-2.0 am 15. Dezember 2016, 05:52:50
Wenn der Soldat richtig Meldung macht, also mit Dienstgrad, dann ist es unnötig diesen bei Abmeldung zu wiederholen, es sei denn der Vorgesetzte hat Alzheimer.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: JohnnyThunders am 15. Dezember 2016, 08:03:17
Klingt logisch. Aber so gesehen könnte man dann auch den Dienstgrad weglassen, es sei denn, der Vorgesetzte ist blind.  ;)
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Jens79 am 15. Dezember 2016, 08:05:36
Wenn ich mich recht entsinne gibt es eine Vorschrift die sich damit beschäftigt....
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: StOPfr am 15. Dezember 2016, 13:03:01
Zitat von: MMG-2.0 am 15. Dezember 2016, 05:52:50
Wenn der Soldat richtig Meldung macht, also mit Dienstgrad, dann ist es unnötig diesen bei Abmeldung zu wiederholen, es sei denn der Vorgesetzte hat Alzheimer.

Bringt nichts. Der Effekt verpufft nach Sekundenbruchteilen.

Zitat von: Jens79 am 15. Dezember 2016, 08:05:36
Wenn ich mich recht entsinne gibt es eine Vorschrift die sich damit beschäftigt....
Mit beiden Krankheitsbildern  :o?
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: ulli76 am 15. Dezember 2016, 13:40:34
@Kiepenkerl: ".... ICH melde mich ab" Warum wird immer das Personalpronomen vergessen  :-[

Es macht schon Sinn. Dann weiss der Vorgesetzte, dass dejenige gleich weg ist. Quasi die letzte Gelegenheit, falls er noch einen Auftrag hat.
Das ist ja nicht nur für übersichtliche Gelegenheiten, wenn ein Soldat was von einem Vorgesetzen will und dann kurzfristig wieder verschwindet, sondern stell es dir mal mit Meldern zwischen Gefechtsständen oder so vor.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: schlammtreiber am 15. Dezember 2016, 13:43:34
Zitat von: ulli76 am 15. Dezember 2016, 13:40:34
@Kiepenkerl: ".... ICH melde mich ab" Warum wird immer das Personalpronomen vergessen  :-[

There is no "I" in "Team"!  >:(
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: ulli76 am 15. Dezember 2016, 13:49:53
Und auf keinen Fall von sich selber in der 3. Person sprechen. "....meldet sich ab."
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Kiepenkerl am 15. Dezember 2016, 13:55:07
Ja das stimmt natürlich Ulli ;) Wahrscheinlich dem militärisch knappen Sprachgebrauch geschuldet , der so ein Wort dann gerne mal verschluckt.
Ich suche morgen mal nach der 10/8 oder wie die jetzt heißt. Da müsste der entsprechende Passus drin zu finden sein. Heute komme ich leider nicht mehr ins Intranet :(
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: F_K am 15. Dezember 2016, 14:39:46
Zitat3.5 Meldungen
Wird Vorgesetzten gemeldet, so ist 3 Schritte vor diesen Grundstellung einzunehmen und vor Beginn
der Meldung zu grüßen. Nach der Entlassung wird erneut gegrüßt und mit einer Kehrtwendung
weggetreten. In einem geschlossenen Raum wird ohne Kopfbedeckung gemeldet. Offiziere und
Unteroffiziere mit Portepee grüßen während der Dauer der Meldung.
322. Gemeldet im Dienst wird in knapper Form mit ,,Dienstgrad, Name, Einheit ,
Auf t rag oder ausgeübte Tä t igke i t ". Gemeldet wird allen Vorgesetzten und allen
Generalen oder Admiralen. Bei Anwesenheit mehrerer erhält die dienstgradhöchste Person die
Meldung; Leitende, Dienstgradhöchste oder Dienstälteste melden nur für den eigenen
überschaubaren Bereich.
323. Im Einsatz, in der Ausbildung und bei Übungen ist entsprechend der Lage und dem Auftrag
so zu melden, dass die Durchführung des Auftrages nicht beeinträchtigt wird.
324. Formale Meldungen sind nur bei besonderem Auftrag zu erstatten. Der Wortlaut
dieser Meldung ist meist festgelegt.

Quelle: Zentralrichtlinie A2-221_0-0-1280 Formaldienstordnung (PDF, 1,2 MB) - Im Internet verfuegbar.

Also: Stehen da mehrere Vorgesetzte: Guten Morgen Herr Vorgesetzter (ggf. Name), OberGefr Name, 1te schlagmichblau, melde mich mit folgendem Auftrag - Antrag - whatever ...

Noch Fragen?
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: funker07 am 15. Dezember 2016, 14:51:57
Zitat von: DefSkidrow am 14. Dezember 2016, 20:09:52
Nur schafft es nie jemand sich richtig abzumelden
Dann läuft aber beim Chef (der bemängelt die Meldung?) etwas schief.
Da offensichtlich ein Ausbildungsmangel (wenn seine Ansicht richtig ist) vorliegt, sollte er eigentlich erklären, was er für richtig hält.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: DefSkidrow am 15. Dezember 2016, 23:58:14
Zitat von: F_K am 15. Dezember 2016, 14:39:46
Zitat3.5 Meldungen
Wird Vorgesetzten gemeldet, so ist 3 Schritte vor diesen Grundstellung einzunehmen und vor Beginn
der Meldung zu grüßen. Nach der Entlassung wird erneut gegrüßt und mit einer Kehrtwendung
weggetreten. In einem geschlossenen Raum wird ohne Kopfbedeckung gemeldet. Offiziere und
Unteroffiziere mit Portepee grüßen während der Dauer der Meldung.
322. Gemeldet im Dienst wird in knapper Form mit ,,Dienstgrad, Name, Einheit ,
Auf t rag oder ausgeübte Tä t igke i t ". Gemeldet wird allen Vorgesetzten und allen
Generalen oder Admiralen. Bei Anwesenheit mehrerer erhält die dienstgradhöchste Person die
Meldung; Leitende, Dienstgradhöchste oder Dienstälteste melden nur für den eigenen
überschaubaren Bereich.
323. Im Einsatz, in der Ausbildung und bei Übungen ist entsprechend der Lage und dem Auftrag
so zu melden, dass die Durchführung des Auftrages nicht beeinträchtigt wird.
324. Formale Meldungen sind nur bei besonderem Auftrag zu erstatten. Der Wortlaut
dieser Meldung ist meist festgelegt.

Quelle: Zentralrichtlinie A2-221_0-0-1280 Formaldienstordnung (PDF, 1,2 MB) - Im Internet verfuegbar.

Also: Stehen da mehrere Vorgesetzte: Guten Morgen Herr Vorgesetzter (ggf. Name), OberGefr Name, 1te schlagmichblau, melde mich mit folgendem Auftrag - Antrag - whatever ...

Noch Fragen?
Es ging sich ums abmelden.... Frage richtig lesen und dann antworten. Geht sich nicht um eine Vorschrift sondern was die Leute davon halten.

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Kiepenkerl am 16. Dezember 2016, 00:55:28
Doch , passt schon :
ZitatNach der Entlassung wird erneut gegrüßt und mit einer Kehrtwendung
weggetreten

Das beschreibt ja den Vorgang des "Abmeldens". Und stützt m.M.n tatsächlich diese Interpretation , dass keine mündliche Abmeldung mehr erfolgen muss. Aber ich bin auch für andere Auslegungen offen.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: OMLT am 16. Dezember 2016, 19:19:19
Zitat von: Kiepenkerl

Das beschreibt ja den Vorgang des "Abmeldens". Und stützt m.M.n tatsächlich diese Interpretation , dass keine mündliche Abmeldung mehr erfolgen muss. Aber ich bin auch für andere Auslegungen offen.

Das wurde mir vor 11 Jahren  schon auf dem FAL so beigebracht. Kann also nicht so neu sein.

MkG
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Andi am 16. Dezember 2016, 23:21:35
Zitat von: Kiepenkerl am 16. Dezember 2016, 00:55:28
Doch , passt schon :
ZitatNach der Entlassung wird erneut gegrüßt und mit einer Kehrtwendung
weggetreten

Das beschreibt ja den Vorgang des "Abmeldens". Und stützt m.M.n tatsächlich diese Interpretation , dass keine mündliche Abmeldung mehr erfolgen muss. Aber ich bin auch für andere Auslegungen offen.

Nein, das beschreibt den Umstadt, dass man - wie in der zitierten Vorschrift zu lesen - vom Vorgesetzten entlassen wurde. Das erfolgt z.B. mit dem Wort "Wegtreten".
Wenn ein Vorgesetzter einem den Befehl gibt sich abzumelden, dann - oh Wunder - meldet sich der Soldat ab und geht nicht einfach so.

Und kurz zur Einlassung bezüglich der Beobachtung, dass in der "beobachteten" Grundausbildung quasi den letzten an sie gegebenen Befehl wiederholen bevor sie gehen: So sollte es immer sein. Der Soldat erhält einen Auftrag, wiederholt, was er verstanden hat, der Vorgesetzte weiß, das seine "3a" verstanden wurde und der Soldat kann ab diesem Momant eigenverantwortlich handeln.

Gruß Andi

Gruß Andi
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Kiepenkerl am 17. Dezember 2016, 00:13:04
Verrückt, an solche Unterscheidungen hatte ich dabei tatsächlich nicht gedacht. Wie würdest du es sehen wenn der Vorgesetzte nichts speziell sagt?  Ich habs einfach noch nirgendwo so "nonverbal" gesehen, außer im OABtl. Und wenn mich ein Vorg mit "wegtreten" entlässt , hätte ich mich wahrscheinlich auch instinktiv abgemeldet. ???
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: F_K am 17. Dezember 2016, 08:04:48
Oh Man: Ins Wochenende wegtreten - Kehrtwendung und "Weg" (kein Gruss weil Formation, keine Befehlewiederholung weil offensichtlich).

Problem ist wohl die Ausbildung und das Verständnis.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Kiepenkerl am 17. Dezember 2016, 11:49:51
Ging um eine "face to face" Situation,  z.B auf einem Dienstzimmer. Von Formation war keine Rede.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Andi am 17. Dezember 2016, 20:02:23
Der Vorgesetzte sagt "melden Sie sich ab" oder "sie können sich abmelden": Abmeldung, wegtreten.

Der Vorgesetzte sagt "wegtreten", "Danke", "hier-irgendwas -Gespräch-offenkundig-beendendes-einsetzen": wegtreten.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: N0rdlicht am 17. Dezember 2016, 20:21:51
Zitat von: Andi am 17. Dezember 2016, 20:02:23
Der Vorgesetzte sagt "melden Sie sich ab" oder "sie können sich abmelden": Abmeldung, wegtreten.

Der Vorgesetzte sagt "wegtreten", "Danke", "hier-irgendwas -Gespräch-offenkundig-beendendes-einsetzen": wegtreten.

So wurde / wird es immer / oft aufgebildet. Jedoch wissen wir auch, dass bestimmte Ausbildungsinhalte über "Generationen" von Ausbildern weitergetragen wurden, ohne Sie auf Richtigkeit zu prüfen. Frei nach dem Motto: "Das haben wir schon immer so gemacht".

Ich habe in der Vergangenheit zu diesem Thema auch mal Vorschriftenrecherche betrieben und auch nur den bereits genannten Abschnitt gefunden...

Zitat von: F_K am 15. Dezember 2016, 14:39:46
Zitat3.5 Meldungen
Wird Vorgesetzten gemeldet, so ist 3 Schritte vor diesen Grundstellung einzunehmen und vor Beginn
der Meldung zu grüßen. Nach der Entlassung wird erneut gegrüßt und mit einer Kehrtwendung
weggetreten. In einem geschlossenen Raum wird ohne Kopfbedeckung gemeldet. Offiziere und
Unteroffiziere mit Portepee grüßen während der Dauer der Meldung.
322. Gemeldet im Dienst wird in knapper Form mit ,,Dienstgrad, Name, Einheit ,
Auf t rag oder ausgeübte Tä t igke i t ". Gemeldet wird allen Vorgesetzten und allen
Generalen oder Admiralen. Bei Anwesenheit mehrerer erhält die dienstgradhöchste Person die
Meldung; Leitende, Dienstgradhöchste oder Dienstälteste melden nur für den eigenen
überschaubaren Bereich.
323. Im Einsatz, in der Ausbildung und bei Übungen ist entsprechend der Lage und dem Auftrag
so zu melden, dass die Durchführung des Auftrages nicht beeinträchtigt wird.
324. Formale Meldungen sind nur bei besonderem Auftrag zu erstatten. Der Wortlaut
dieser Meldung ist meist festgelegt.

Quelle: Zentralrichtlinie A2-221_0-0-1280 Formaldienstordnung (PDF, 1,2 MB) - Im Internet verfuegbar.


Wenn dieses wirklich die einzige Grundlage für das Ganze ist, dann hätte da was drinnen gestanden zum "abmelden", wenn dieses so "gewünscht" wäre.
Hat jemand sonst noch andere Quellen?

Um aber bei den Gepflogenheiten zu bleiben (unabhängig ob diese vorschriftenkonform sind) ist das von Andi geschriebene wohl das gängige Vorgehen.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: F_K am 17. Dezember 2016, 23:19:27
Andi hat schon Recht - " Melden Sie sich ab" - ist ein Befehl eine Meldung zu machen, wie die aussieht, ist in der Weisung festgelegt.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: N0rdlicht am 17. Dezember 2016, 23:40:33
"Stabsunteroffizier Mustermann, 1./ BeispielBtl 1, ich habe den Auftrag mich abzumelden"

Klingt komisch und würde dazu führen, dass sich der Meldende und der Vorgesetzte über Stunden die gleichen Sätze aufsagen würden.

Vorgesetzter: "Dann tun Sie dieses" (als mögliche Reaktion auf die Meldung)

Meldender: "Stabsunteroffizier Mustermann, 1./ BeispielBtl 1, ich habe den Auftrag mich abzumelden"

usw.

Denn scheinbar ist das Abmelden nirgendwo niedergeschrieben oder kann irgendjemand eine genaue Quelle angeben. Unter 3.5 der Vorschrift ist davon nicht die Rede. Mit ganz viel Vorstellungskraft könnte man in das Wort "Entlassung" so etwas herein interpretieren, aber das wäre doch um sehr viele Ecken gedacht.

Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: miguhamburg1 am 17. Dezember 2016, 23:41:12
Es gibt doch nun wirklich keine einzige Vorschrift, in der alle denkbaren, auch informellen Fälle aufgeführt sein können, bei denen man das Gespräch (über welches Thema auch immer suchen könnte.

Die Vorschrift regelt es doch eindeutig: Man tritt vor seine/n Vorgesetzte/n, nimmt Grundstellung ein, grüßt meldet sich mit Dienstfrad und Namen und seinem Anliegen knd grüßt wieder (wenn man Schütze bis Stabsunteroffizier ist. Dann trägt man sein Anliegen vor, wartet die Reaktion seines Vorgesetzten ab, besntwortet ggf. Fragen, hört die Entscheidung. Dann entweder : "Ich habe den Auftrag, ..." oder "Vielen Dank" oder was immer situationsangemessen, dann wieder Grundstellung, Gruß und "Ich melde mich ab!" Gruß, Kehrtwendung und wegtreten.

Was ist denn daran so missverstndlich?
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: N0rdlicht am 18. Dezember 2016, 00:00:13
Wie es üblicherweise gemacht wird, ist mir durchaus bewusst.

Zitat von: miguhamburg1 am 17. Dezember 2016, 23:41:12
...dann wieder Grundstellung, Gruß und "Ich melde mich ab!" Gruß, Kehrtwendung und wegtreten.

Genau dieses steht dort eben nicht. Denn das Gespräch könnte auf zwei Arten enden.

Fall 1:
Vorgesetzter: Führen Sie Ihre Aufträge jetzt durch / Kehren Sie zu Ihrer Grp/Zg zurück (wie auch immer)
Meldender: Gruß, Kehrtwende, wegtreten

Dieser Fall ist so in der Vorschrift beschrieben.

Fall 2:
Vorsetzter: Melden Sie sich ab
Meldender macht die beschriebenen Tätigkeiten

Da Fall 2 nicht ansatzweise in der Vorschrift erwähnt wird, möchte ich einfach mal die Vermutung in den Raum stellen, dass es nie im Sinne der Vorschrift war, einem Soldaten den Auftrag zu geben sich abzumelden, sondern das Entlassen in Form von "eintreten", "wegtreten" usw.  durchzuführen. Denn wenn man mal genau darüber nachdenkt, macht der Satz "Ich melde mich ab" eigentlich keinen Sinn, da das Gespräch bereits durch den Vorgesetzten beendet wurde.   
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Jens79 am 18. Dezember 2016, 00:37:28
Mein Gott. Die Abmeldung erfolgt indem ich die Tätigkeiten des  Fall 1 durchführe. Das kann doch nicht so schwer sein.

Für manch einen müssten die Vorschriften noch 1000 Seiten mehr haben damit wirklich alle erdenklichen Konstellationen erörtert werden.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: ulli76 am 18. Dezember 2016, 02:04:32
Also offenbar erfordert die Vorschrift nicht zwingend "mit Text" abzumelden. Trotzdem ist es üblich es zu tun. Das variiert jedoch von Einheit zu Einheit.
Wieso macht man es nicht einfach so wie man es gelernt hat oder wie der Vorgesetzte es befohlen hat.

Da der ein oder andere Kamerad eh Probleme hat, seine Gedanken in verständliche Worte zu fassen, schadet es bisweilen sicher auch nicht.
Und solche Meldungen im Grundbetrieb bringen Übung für den Gefechtsdienst und andere Gelegenheiten wo das wichtig sein kann.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Kiepenkerl am 19. Dezember 2016, 14:11:23
Das Nachdenken über dieses Phänomen hat ja weniger mit der Unfähigkeit, ohne alles wörtlich regelnde Vorschrift zu leben zu tun, sondern entspringt eher einem "akademischen" Interesse. Also ist es auch müßig sich über die Erörterung der Frage aufzuregen. Niemand hier wird sich deswegen weigern sich so oder so abzumelden. Es ist einfach nur interessant wie sich solche Dinge flächendeckend gestalten. Nicht mehr und nicht weniger :D
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Jens79 am 19. Dezember 2016, 16:05:41
Aha. Akademisch also....  ::)
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: DefSkidrow am 19. Dezember 2016, 16:15:03
Wenn man mal genau guckt, hat das alles nichts mehr mit meiner Frage zu tun. Sowas nervt ehrlich gesagt nur noch.

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Jens79 am 19. Dezember 2016, 16:31:27
Deine Frage wurde schon mit der ersten Antwort abgearbeitet. Ein Forum lebt auch durch eigendynamik. Immerhin sind wir noch bei Meldungen.  ;D
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: DefSkidrow am 19. Dezember 2016, 16:46:34
Bei ComputerBase hätten wir schon Ermahnungen erhalten. X

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: ulli76 am 19. Dezember 2016, 23:55:56
Wir sind dafür bekannt, dass jede Frage umfassend beantwortet wird. Also wirklich umfassend.
Eben- wir sind ja sogar noch beim Thema und unsre Juristen sind noch nicht rechtswissenschaftlich an das Thema ran.

Also alles gut.

Edit: Falls jemand das Thema mal in einer wissenschaftlichen Abhandlung beleuchten möchte- ihr dürft uns dann gerne in der Danksagung berücksichtigen  ;Dte
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: DefSkidrow am 20. Dezember 2016, 06:37:13
Jetzt fehlt nur noch ein Kommentar von schlammi xD.

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: schlammtreiber am 20. Dezember 2016, 08:14:11
Ich vermisse bei der ganzen Thematik noch den Gender-Aspekt...
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Oliver1980 am 31. Dezember 2016, 02:38:46
Also in meinen 9 Jahren die ich bei der Bundeswehr war, kenne ich selbst auch nur die Abmeldevariante mit Text. Wie die Vorschrift ja offensichtlich zeigt, ist dieses eigentlich nicht nötig.

Letztendlich wird es aber egal sein, was die Vorschrift darüber sagt, denn man wird einfach bei einigen Individuen anecken, wenn man sich nicht mit Text abmeldet. Dafür ist dies bei einigen Spießen etc. einfach zu fest verankert. Es sei denn man möchte diese Kameraden in stiller Minute belehren.

Mir haben die paar Wörter nicht wehgetan.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Do0d am 01. Januar 2017, 21:52:45
Sicher wurde die Frage schon mit der ersten Antwort beantwortet, jedoch ist die folgende Diskussion nicht uninteressant.

Ich habe das Gefühl, dass die Abmeldung in jeder Kaserne anders ist. Man hört von mehreren, dass es laut "neuer Vorschrift" kein mündliches Abmelden mehr gibt. Man grüßt, macht kehrt und geht.
Das jedenfalls hat mit ein Uffz FA gesagt, nachdem er vom UF/FA Btl kam und dort so gelernt hat. Allerdings kennt er auch die gängige Variante und hat schon für beide Anschiss bekommen, weil die einen Vorgesetzten die alte, die anderen die neue Variante wollten.
Nun kann man sich streiten.. Sagt der Vorgesetzte: "Abmelden." Oder "Melden Sie sich ab.", möchte er wohl mündliche Meldung. Sagt er: "Wegtreten.", könnte man mit Gruß und kehrt wegtreten.
Man könnte aber auch einfach mal die genaue Vorschrift lesen..
Ganz nebenbei passiert im Film "Kein Bund fürs Leben" auch nur Gruß + Kehrt und i.d.R. recherchieren Filmemacher ganz gut.

Übrigens habe ich gelernt: "Herr/Frau DG, [EIGENER DG NAME], melde mich ab" und zu "melde mich ab" den Gruß. Danach kehrt und weg. Ohne Personalpronomen.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: DefSkidrow am 01. Januar 2017, 21:56:47
Ja, so habe ich es auch gelernt.

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: DefSkidrow am 01. Januar 2017, 21:57:47
Misst wollte noch garnicht abschicken. Habe es auch immer so gemacht. Habe das mit dem Gruß und weg aber schon oft erlebt. Anschiss habe ich aber noch nie bekommen

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Niederbayer am 01. Januar 2017, 22:01:50
Man kann sich auch trefflich über die Güte eines Vorgesetzten streiten, der wegen sowas tatsächlich einen Anschiss verteilt.
Ansprechen und gut is'.

Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: DefSkidrow am 01. Januar 2017, 22:04:32
Da ich ja bald selber in den Genuss komme, weiß ich definitiv wie ich es handhaben werde. Allgemein bin ich aber auch eher aus der alten Riege.

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Do0d am 01. Januar 2017, 22:14:49
Am sichersten ist man in jedem Fall, wenn man die Vorschrift liest und dem Vorgesetzten die Nummer sagen kann. Dann aber auch nicht den Schwanz einziehen und garnichts sagen. Man kann jeden auf Fehler hinweisen - in geeigneter Form. Vielleicht nicht vor der Front der Truppe.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: miguhamburg1 am 01. Januar 2017, 22:15:40
Mit, Verlaub, was für eine "neue Vorschrift" sollte denn regeln, dass man sich wortlos abmeldet?
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: DefSkidrow am 01. Januar 2017, 22:15:59
Funktioniert bei uns eher weniger. Gerade alte Fw sind da in ihrer eigenen Welt! Die leisten sich allgemein echt viel.

Grüße

Defskidrow

Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Do0d am 01. Januar 2017, 22:25:29
Zitat von: miguhamburg1 am 01. Januar 2017, 22:15:40
Mit, Verlaub, was für eine "neue Vorschrift" sollte denn regeln, dass man sich wortlos abmeldet?

Hier glänzt meine Unwissenheit. Ich weiß nicht, in welcher Vorschrift die Meldungen stehen. Dort ist aber sicher geregelt, wie man sich richtig abzumelden hat.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: miguhamburg1 am 01. Januar 2017, 22:50:31
Es gibt dafür nur eine einzige Vorschrift, nämlich die ZdV 3/2 bzw. deren Nachfolgeregelung - und was in der 3/2 steht (und so auch in die A - XXX übernommen wurde) kann man ein paar Seiten zuvor hier lesen.

Dass es einen Unterschied zwischen "Grüßen" und "Melden" gibt, sollte allein schon aus den beiden verschiedenen Worten ersichtlich sein. Also kann man sich mir einem (militärischen) Gruß allein nicht (Ab) Melden. Sollte auch klar sein, oder?

Die kürzste Form des Abmeldens wäre zum Beispiel: Gruß - "Obergefreiter Dosenkohl, ich melde mich ab!" Gruß - Kehrtwendung und wegtreten.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: N0rdlicht am 01. Januar 2017, 23:21:18
In der ganzen Regelung findet man in keinem Wort ein abmelden. Dort ist nur das Verhalten nach einer Entlassung geregelt und dieses ist, wie durch die Vorschreiber bereits erwähnt - Gruß und mit einer Kehrtwendung wegtreten.

Dieses Verhalten ist unter der Überschrift "Meldungen" geregelt.

Klar kann man argumentieren, dass die Entlassung durch "melden Sie sich ab" geschehen kann, aber die Diskussion gab es vorher ja schon und ich bleibe bei meiner Meinung, dass es eine solche Abmeldung nicht im Sinne der Vorschrift ist, sondern sich im Laufe der letzten Jahrzehnte entwickelt hat und weiter getragen wurde. Aber vielleicht kann ja ein "ganz alter Hase" bestätigen, dass es so einen Vorschrifteninhalt einmal gab.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: miguhamburg1 am 01. Januar 2017, 23:23:23
Das ist mit Verlaub Bullshit

Das Wort "Abmeldung" sagt ja bereits, dass es sich um eine Meldung handelt. Es gibt viele Arten von formalen Meldungen (und die sind in der 3/2) geregelt.

Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Andi am 01. Januar 2017, 23:31:04
Prüfe doch mal jeder:

"Melden Sie sich ab!"

Ein Befehl ist eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter (§ 1 Abs. 3 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt

Der versierte Verwaltungsrechtler würde sich vermutlich eher an der Formulierung "Meldung" und deren rechtlichen Konsequenzen stören. Aber es geht ja vielmehr um den verständlichen Befehl an einen Soldaten zu sagen "ich bin dann mal weg", bevor er geht und weniger um eine Meldung im eigentlichen Sinne. Und wenn der Vorgesetzte da ganze noch gesungen oder geflüstert haben will ändern das höchstens etwas an der zu prüfenden Verbindlichkeit, nicht aber daran, dass wir immernoch über einen spezifischen befehl sprechen.

Gruß Andi
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: N0rdlicht am 01. Januar 2017, 23:43:54
Zitat von: miguhamburg1 am 01. Januar 2017, 23:23:23
...Es gibt viele Arten von formalen Meldungen (und die sind in der 3/2) geregelt.


Das Abmelden kann ich mir jedoch schwer als besonderen Auftrag vorstellen, da denke ich eher an sowas wie Wachdienst usw.

Zitat von: Andi am 01. Januar 2017, 23:31:04
Prüfe doch mal jeder:

"Melden Sie sich ab!"...


Ich denke, dass keiner hier abstreiten will, dass es sich um einen Befehl handelt. 

Es ging ja hier eingangs um die Frage, wie sich der Kamerad nach Vortreten abmelden soll.

Und da ist es zwangläufig nicht das "gesprochene Abmelden", dieses muss abhängig vom Verhalten des Vorgesetzten gemacht werden. Denn beim einfachen Befehl "eintreten" findet keine Abmeldung statt, obwohl dieses häufig gemacht wird.

Zitat von: Andi am 01. Januar 2017, 23:31:04
Prüfe doch mal jeder:

...Aber es geht ja vielmehr um den verständlichen Befehl an einen Soldaten zu sagen "ich bin dann mal weg", bevor er geht und weniger um eine Meldung im eigentlichen Sinne. ...

Dieses "ich bin dann mal weg" kann auch durch eine Gruß und Kehrtwendung angezeigt werden.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Andi am 01. Januar 2017, 23:58:13
Zitat von: N0rdlicht am 01. Januar 2017, 23:43:54
Dieses "ich bin dann mal weg" kann auch durch eine Gruß und Kehrtwendung angezeigt werden.

Nein, wenn der Auftrag lautete "melden sie sich ab", dann ist eine Meldung eben befohlen. Und da ich ja gerade schon mal ein wenig aus dem WStG geräubert habe kannst du ja mal nachschauen, welche Schwelle wir da ganz schnell reißen, wenn sich der Soldat wortlos abwendet nachdem ihm befohlen wurde sich abzumelden...
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: N0rdlicht am 02. Januar 2017, 00:03:05
Wenn der Auftrag so lautet, gehe ich da sofort mit, dass dem Befehl nachzukommen ist. Wenn jedoch der einzige Grund für den Befehl das Anzeigen von "ich bin dann mal weg" ist, wird der Befehl eigentlich nicht benötigt, denn der Soldat könnte genauso einfach entlassen werden mit "wegtreten" und der Soldat zeigt mit Gruß und Kehrtwendung das er jetzt geht.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Jens79 am 02. Januar 2017, 00:06:12
Treten Sie weg und Melden Sie sich ab sind zwei paar Schuhe.

Lustiges im Kreis drehen....
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: N0rdlicht am 02. Januar 2017, 00:14:04
Mir ist dieses durchaus bewusst, jedoch verstehe ich hier viele so, dass man sich immer abmeldet ohne auf das Verhalten des Vorgesetzten zu reagieren. Und genauso sieht man es Tag für Tag im Dienstalltag - selbst bei "eintreten" wird sich abgemeldet und dieses sieht die Regelung nun einmal nicht vor.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Jens79 am 02. Januar 2017, 00:20:11
Bei eintreten meldet man sich ab?
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: N0rdlicht am 02. Januar 2017, 00:21:39
Das habe ich nicht behauptet. Es wird aber oft so gemacht...
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: N0rdlicht am 02. Januar 2017, 00:22:45
Ich korrigiere - ich sehe es häufig so...
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: miguhamburg1 am 02. Januar 2017, 00:44:59
NOrdlicht, sind Sie ein Querulant oder tun Sie hier nur so, um Ihre Mitnutzer permanent mit denselben Wendungen zu provozieren?

Es gibt verschiedenste Meldungen, die Soldaten durchzuführen haben, u.a. Meldungen zum Dienstantritt in einer neuen Einheit/Dienststelle, Meldungen gegenüber jedem General/Admiral, dem man im Dienst über den Weg läuft, an seine Vorgesetzten einmal täglich oder ständig, wenn man nach Gesprächsende mit einem Vorgesetzten wieder zu seiner Dienstverrichtung zurückkehren will, wenn man sich bei einer Versetzung/Kommandierung von seinen bisherigen Vorgesetzten abmeldet etc.

SÄMTLICHE dieser Meldungen werden ZUSAMMENGEFASST eindeutig in der 3/2 bzw. deren Nachfolgeregelungen beschrieben - und dies seit Jahrzehnten mit unverändertem Wortlaut. Damit gilt dieser Wortlaut für sämtlche o.g. Meldungen, die Soldaten durchzuführen haben.

Das, was Sie hier tun, ist schlicht Rabulistik und Provokation. Dass diese Art formaler Meldung nicht überall so durchgeführt wird ist falsch, leitet aber keinesfalls eine Art Gewohnheitsrecht ab. Dass mehr oder weniger viele Vorgesetzte nicht auf koorekte Meldungen ihrer Untergebenen Wert legen ist streng genommen ein Dienstvergehen dieser Vorgesetzten, es leitet aber ebenfalls kein Recht für Untergebene ab, dass sie dies überall so tun dürften, denn wie es zu geschehen hat, ist zweifelsfrei beschrieben.

Sie sind also sowohl mit Ihren enervierenden Fragen, als auch mit Ihren Schlussfolgerungen schlicht und ergreifend auf dem Holzweg.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Do0d am 02. Januar 2017, 02:24:45
Fassen wir doch nochmal kurz zusammen.

"Melden Sie sich ab!" ist ein Befehl, der eine mündliche Abmeldung erfordert. Diesem muss nachgekommen werden. Man meldet sich ab, grüßt, kehrt und weg.
"Wegtreten!" oder "Eintreten!" fordert den Soldaten auf, sich mit gruß + kehrt zu "verabschieden".

Tja, das dem Vorgesetzten beizubringen bzw. zu erklären ist so eine Sache. Besagter Uffz (FA) hat sich bei seiner Beförderung nach "Treten Sie ein" mit einem Gruß und der Kehrtwendung verabschiedet. Danach wurde ein lautstarkes: "Nach dem Antreten zu mir!" hinterher gerufen. Ich schätze, dass es keinem weh tut, wenn man einfach immer sein Gebet aufsagt.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: N0rdlicht am 02. Januar 2017, 08:57:29
Provozieren war nicht meine Absicht. Da aber auch ich immer zur die selben Antworten erhalten habe, die aus meiner Sicht nicht wirklich eine nachvollziehbare Begründung für das abmelden beinhalten, haben wir uns scheinbar immer wieder im Kreis gedreht.

Ich habe eigentlich gehofft, das sich aus dem Thema eine Diskussion darüber entwickelt, wo alle am Ende mit der selben Meinung rausgehen, weil die Inhalte klar bewiesen oder widerlegt wurden.

Zitat von: Do0d am 02. Januar 2017, 02:24:45
Fassen wir doch nochmal kurz zusammen.

"Melden Sie sich ab!" ist ein Befehl, der eine mündliche Abmeldung erfordert. Diesem muss nachgekommen werden. Man meldet sich ab, grüßt, kehrt und weg.
"Wegtreten!" oder "Eintreten!" fordert den Soldaten auf, sich mit gruß + kehrt zu "verabschieden". ...

Da gehe sofort mit.

Zitat von: Do0d am 02. Januar 2017, 02:24:45
...
Besagter Uffz (FA) hat sich bei seiner Beförderung nach "Treten Sie ein" mit einem Gruß und der Kehrtwendung verabschiedet. Danach wurde ein lautstarkes: "Nach dem Antreten zu mir!" hinterher gerufen. ...

Vor ein paar Jahren habe ich genau den umgekehrten Fall erlebt. Abgemeldet wie man es mal gelernt hat und danach freundlich darauf hingewiesen worden, dass mab das nicht mehr  macht.

Zitat von: Do0d am 02. Januar 2017, 02:24:45

Ich schätze, dass es keinem weh tut, wenn man einfach immer sein Gebet aufsagt.

Klar tut es keinen weh mal eben einen schlanken Satz aufzusagen. Die Frage ist doch aber, ob dieses auch wirklich notwendig ist.

Zitat von: miguhamburg1 am 02. Januar 2017, 00:44:59

Sie sind also sowohl mit Ihren enervierenden Fragen, als auch mit Ihren Schlussfolgerungen schlicht und ergreifend auf dem Holzweg.

Das mit dem Holzweg mag ja sein, da ich scheinbar der  einzige bin, der so denkt. Da ich die Strasse aber nicht sehe, führen die mich doch von Holzweg dahin. Das soll jetzt nichts provozierendes sein sondern als ernst gemeinte Bitte.

Mein größtes Problem mit der Thematik ist diese Aussage:

Zitat von: miguhamburg1 am 02. Januar 2017, 00:44:59
...

SÄMTLICHE dieser Meldungen werden ZUSAMMENGEFASST eindeutig in der 3/2 bzw. deren Nachfolgeregelungen beschrieben - und dies seit Jahrzehnten mit unverändertem Wortlaut. Damit gilt dieser Wortlaut für sämtlche o.g. Meldungen, die Soldaten durchzuführen haben.


Denn eindeutig ist da aus meiner Sicht garnichts. Es wird zwar geschrieben, dass es formale Meldungen gibt und das der wortlaut meistens festgelegt ist. Wenn der wortlaut für das abmelden festgelegt ist muss es ja irgendwo stehen. Wenn nicht finde ich dieses sehr unglücklich, dass eine Meldung ist scheinbar täglich mehrfach genutzt wird nirgendwo steht.

Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: miguhamburg1 am 02. Januar 2017, 09:08:08
Noch einmal, was ist daran so schwer? Die Vorschrift beschreibt, wie Meldungen zu erfolgen haben. Es gibt auch nirgendwo eine Vorschrift, die den Wortlaut enthält, wie Sie einem General/Admiral zu melden haben, der Ihnen über den Weg läuft. Es gibt auch keine einzige Vorschrift, die den Wortlaut für Abmeldungen beim Vorgesetzten zu Lehrgängen oder was auch immer aufführt. Im Übrigen gilt das auch für die meisten Vorschriftenregelungen.

So etwas nennt man dann "Auftragstaktik" - also Handeln im Sinne gegebener Befehle, wie zum Beispiel dieser Vorschrift.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: N0rdlicht am 02. Januar 2017, 10:02:39
Wenn ich dieses mal so hinnehme, ist jedoch die Regelung zum Verhalten bei Entlassung durch den Vorgesetzten völlig hinfällig, da ich mich immer abmelde.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: itschie am 03. Januar 2017, 08:43:11
Habe es zu meiner Zeit immer mit den Abmelden so gehalten wie es der Vorgesetzte wollte mehr oder weniger. Heißt, wenn zum Ende des Gespräches irgendwie das Wort abmelden gefallen ist, kam halt der Knackige Satz, wenn nicht gab es nur Gruß und kehrt. Hat ganz gut geklappt und wenn man seine Pappenheimer kennt dann eh! Grundsatz ist ja eh immer: Totale Sicherheit ausstrahlen bei totaler Unsicherheit. Vergesse nie die Meldung zum Chef zur verkehrten Schießbahn, hat er mir aber so abgekauft oder mein Glück war, dass er vorher schon einen Kameraden getroffen hat, der gar nix auf die Kette bekommen hat.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: lennble am 24. Januar 2017, 16:54:53
Zitat von: miguhamburg1 am 02. Januar 2017, 00:44:59
Es gibt verschiedenste Meldungen, die Soldaten durchzuführen haben, u.a. Meldungen zum Dienstantritt in einer neuen Einheit/Dienststelle, Meldungen gegenüber jedem General/Admiral, dem man im Dienst über den Weg läuft

Ich muss jetzt hier mal als unwissender Zivilist nachfragen: Jedes Mal, wenn man einem General/Admiral im Dienst über den Weg läuft, muss man Meldung machen? Was meldet man denn da? Das man sich ggf. auf dem Weg in die OHG befindet, oder wie? oO
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: SGBunny am 24. Januar 2017, 17:04:14
Nein, da meldet man nicht, da grüsst man freundlich und geht seiner Wege. Sonst kämen die ja zu nix.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: lennble am 24. Januar 2017, 17:11:00
Zitat von: SGBunny am 24. Januar 2017, 17:04:14
Nein, da meldet man nicht, da grüsst man freundlich und geht seiner Wege. Sonst kämen die ja zu nix.

Ok, danke. Das macht dann schon eher Sinn
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: ulli76 am 24. Januar 2017, 17:14:46
Man muss jeden Vorgesetzten grüßen: Normalerweise bei der ersten Begegnung am Tag, Generale bei jeder Begegnung. Das ist aber nur der normale militärische Gruß je nach Situation zusammen mit einer üblichen Formel "Guten Morgen, Guten Tag, Guten Abend, Grüß Gott, Herr Dienstgrad"

Meldung macht man 1. Wenn man zu einem Vorgesetzten geht oder zu ihm befohlen wird.
                           2. Wenn der Vorgesetzte zu dir kommt.

Bei 1. meldest du dich mit deinem Anliegen oder wie befohlen. Rein praktikabel- bitte erstmal melden, DASS du ein Anliegen hast "Ich melde mich mit einem dienstlichen/privaten Anliegen" und nach dem der Vorgesetzte dich wahrgenommen hat und dich hat rühren lassen, verklickerst du ihm, WAS das Anliegen ist. Das ist nämlich sonst recht unbequem und dem Vorgesetzten fault ggf. der Arm ab.
Bei 2. meldest du was du gerade machst. Auch da- die Meldung an sich kurz halten. Und wenn die Meldung "abgenommen" wurde, dann kann man noch genauer erläutern.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: lennble am 24. Januar 2017, 17:28:41
Zitat von: ulli76 am 24. Januar 2017, 17:14:46
Man muss jeden Vorgesetzten grüßen: Normalerweise bei der ersten Begegnung am Tag, Generale bei jeder Begegnung. Das ist aber nur der normale militärische Gruß je nach Situation zusammen mit einer üblichen Formel "Guten Morgen, Guten Tag, Guten Abend, Grüß Gott, Herr Dienstgrad"

Meldung macht man 1. Wenn man zu einem Vorgesetzten geht oder zu ihm befohlen wird.
                           2. Wenn der Vorgesetzte zu dir kommt.

Bei 1. meldest du dich mit deinem Anliegen oder wie befohlen. Rein praktikabel- bitte erstmal melden, DASS du ein Anliegen hast "Ich melde mich mit einem dienstlichen/privaten Anliegen" und nach dem der Vorgesetzte dich wahrgenommen hat und dich hat rühren lassen, verklickerst du ihm, WAS das Anliegen ist. Das ist nämlich sonst recht unbequem und dem Vorgesetzten fault ggf. der Arm ab.
Bei 2. meldest du was du gerade machst. Auch da- die Meldung an sich kurz halten. Und wenn die Meldung "abgenommen" wurde, dann kann man noch genauer erläutern.

Danke, so hatte ich das auch in Erinnerung vom Wehrdienst damals. Deswegen ist mir auch das, weiter oben von mir zitierte, so komisch vorgekommen. Sprich, das man jedem General/Admiral Meldung machen muss, wenn man ihm im Dienst über den Weg läuft.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Andi am 24. Januar 2017, 18:35:48
Zitat von: ulli76 am 24. Januar 2017, 17:14:46
Man muss jeden Vorgesetzten grüßen: Normalerweise bei der ersten Begegnung am Tag, Generale bei jeder Begegnung.

Nein, auch das wurde - ohne gesonderte Information an den unterstellten Bereich - geändert. Generale/Admirale sind nur noch bei der ersten Begegnung am Tag zu grüßen.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Tommie am 24. Januar 2017, 18:38:25
Außerdem relativiert sich so etwas ganz von alleine, wenn man mehrmals am Tag einem oder gar mehreren Generalen über den Weg läuft! Die winken dann schon recht schnell selbst ab ;) ! Die haben nämlich auch keine Lust, sich die Hand an den Kopf tackern zu lassen ... ;D !
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: OMLT am 24. Januar 2017, 18:41:10
Korrigiert mich falls sich das geändert haben sollte aber ich habe es so in Erinnerung:

Ehemals 3/2:
"Der Soldat meldet seinem Vorgesetzten und ALLEN Generalen und Admiralen".

MkG und Horrido
Fabi
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: OMLT am 24. Januar 2017, 18:42:03
Zu langsam....
Die Änderung ging wohl an mir vorbei.

Danke für die Aufklärung.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Tommie am 24. Januar 2017, 18:42:35
Was war denn an dem Frage- und Antwortspiel von "ulli76" und "Andi" noch unklar ;) ? Soll ich Ihnen noch etwas erklären ;) ?

Zitat von: Andi am 24. Januar 2017, 18:35:48
Zitat von: ulli76 am 24. Januar 2017, 17:14:46
Man muss jeden Vorgesetzten grüßen: Normalerweise bei der ersten Begegnung am Tag, Generale bei jeder Begegnung.

Nein, auch das wurde - ohne gesonderte Information an den unterstellten Bereich - geändert. Generale/Admirale sind nur noch bei der ersten Begegnung am Tag zu grüßen.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: OMLT am 24. Januar 2017, 18:46:06
Ich weiß ja nicht wieso Sie sich diese herablassende Art anmaßen aber wie Ihrem grenzenlosen Leseverständnis sicher nicht entgangen sein dürfte kam es zwischen dem Absenden meines "Posts" und den anderen zu einer Überschneidung.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Andi am 24. Januar 2017, 18:49:55
Die Formaldienstordnung ist jetzt die A2-221/0-0-1280

"Kapitel 3.5
Wird Vorgesetzten gemeldet, [...]

322. [...] Gemeldet wird allen Vorgesetzten und allen Generalen oder Admiralen."

Das heißt, dass nicht jedem Vorgesetzten und auch nicht jedem General/Admiral bei jeder Begegnung zu melden ist, aber wenn es Anlässe für eine Meldung gibt, dann explizit auch jedem General/Admiral - auch wenn er kein Vorgesetzter ist.
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: Tommie am 24. Januar 2017, 18:55:57
Zitat von: OMLT am 24. Januar 2017, 18:46:06Ich weiß ja nicht wieso Sie sich diese herablassende Art anmaßen aber wie Ihrem grenzenlosen Leseverständnis sicher nicht entgangen sein dürfte kam es zwischen dem Absenden meines "Posts" und den anderen zu einer Überschneidung.

Ja, aber als ich das gelesen hatte, was es schon zu spät ;) ! Entschuldigung ...
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: OMLT am 24. Januar 2017, 18:59:47
Zitat von: Tommie am 24. Januar 2017, 18:55:57
Entschuldigung ...

Danke, ebenso!
Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: DefSkidrow am 24. Januar 2017, 19:04:20
Auch selten das Leute einfach entschuldigung sagen. :)

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

Titel: Antw:Abmelden
Beitrag von: wolverine am 24. Januar 2017, 21:28:47
Wir retten hier immer noch den weihnachtlichen Geist. Gelingt nicht immer, aber immer öfter. ;)