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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Tgler am 17. Dezember 2016, 11:52:20

Titel: Frage zum Trennungsgeld wenn "endgültig" in Stammeinheit
Beitrag von: Tgler am 17. Dezember 2016, 11:52:20
Hallo

ich werde nächstes Jahr meinen Dienst vermutlich im April antreten (Aufforderung zum Dienstantritt noch nicht da)

27 Jahre
SaZ 12 Feldwebel Fachdienst.

Ich werde ja erst mal einige Jahre auf Lehrgängen unterwegs sein. Nach Abschluß der Lehrgänge komme ich ja in meine Stammeinheit:

Diese liegt 80km von Zuhause weg. Ich bin ja nicht mehr kasernenpflichtig. Ich habe im Oktober meine Wohnung verloren und werde dann zuhause wohnen.

Fragen:

1. Kann mir der Chef "verbieten" die 80km (also 160 täglich) zu fahren?

2. Ziel ist natürlich näher an den Standort zu ziehen oder TG zu bekommen durch eine anerkannte Wohnung. Nun wird ja TG meines Wissens immer nur bei einer Versetzung oder ä. neu anerkannt.
Wie ist es denn wenn ich schon 6 Monate in der Stammeinheit bin und mir dann eine anerkannte Wohnung suche. Bekomme ich trotzdem TG?

Titel: Antw:Frage zum Trennungsgeld wenn "endgültig" in Stammeinheit
Beitrag von: KlausP am 17. Dezember 2016, 12:23:21
Bemühen Sie einfach mal die Suchfunktion. Ja, ich weiss, es gibt zig Threads zum Thema Trennungsgeld und/oder Umzug, aber hier haben auch nur wenige Lust, jede Woche sowas neu aufzudröseln.
Titel: Antw:Frage zum Trennungsgeld wenn "endgültig" in Stammeinheit
Beitrag von: LwPersFw am 17. Dezember 2016, 12:36:30
Zitat von: Tgler am 17. Dezember 2016, 11:52:20

Fragen:

1. Kann mir der Chef "verbieten" die 80km (also 160 täglich) zu fahren?

2. Ziel ist natürlich näher an den Standort zu ziehen oder TG zu bekommen durch eine anerkannte Wohnung. Nun wird ja TG meines Wissens immer nur bei einer Versetzung oder ä. neu anerkannt.
Wie ist es denn wenn ich schon 6 Monate in der Stammeinheit bin und mir dann eine anerkannte Wohnung suche. Bekomme ich trotzdem TG?

zu 1

Wenn Sie pünktlich und zuverlässig Ihre Pflichten erfüllen... können Sie fahren wie Sie möchten

zu 2.

Allein die Einrichtung eines eigenen berücksichtigungsfähigen Hausstandes am Standort führt nicht zum TG-Anspruch.

Erst wenn Sie nach Einrichtung weiter als 30 km vom Standort kommandiert oder versetzt werden, besteht ein TG-Anspruch.
Titel: Antw:Frage zum Trennungsgeld wenn "endgültig" in Stammeinheit
Beitrag von: tgler am 17. Dezember 2016, 12:43:56
Danke für die Antwort.

Ok das habe ich nicht gewusst. Sollte ich dann schauen, das ich schon vor Dienstantritt eine Wohnung bekomme oder bei einem der letzten Lehrgänge?

Zum Beispiel UL in Heide, Wohnung wäre dan mehre 100km weg TG Anspruch. Dann Versetzung in die Stammeinheit die Wohnung ist 80km weg und ich bekomme wieder TG?

Oder hab ich da einen Denkfehler?
Titel: Antw:Frage zum Trennungsgeld wenn "endgültig" in Stammeinheit
Beitrag von: LwPersFw am 17. Dezember 2016, 13:03:35
Wenn Sie die ganze Zeit, auch bei jedem Lehrgang, TG-Anspruch haben wollen...

+ müssten Sie frühzeitig vor Diensteintritt eine eigene Wohnung am Wohnort der Eltern anmieten.

+ den Mietvertrag dann sofort zum KC schicken

+ und das KC bitten, den Punkt Umzugskostenvergütung auf der Aufforderung zum Dienstantritt in Nicht-Zusage der UKV abzuändern, da Sie nun einen eigenen Hausstand haben