Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: oeger am 17. Dezember 2016, 11:52:27

Titel: Beihilfe
Beitrag von: oeger am 17. Dezember 2016, 11:52:27
Guten Tag Kameraden.

Ich habe mal eine Frage zur Beihilfe.
Ich fange ab 01.08.17 ein Ausbildung beim Finanzamt an (mittlere Dienst).

Jetzt frage ich mich wie das mit der Beihilfe nach meinem DZE (30.06.18) aussieht.

Bekommt man dann den Behilfeanspruch von der Bundeswehr oder von dem jeweiligen Bundesland, wo man die Ausbildung macht?
Titel: Antw:Beihilfe
Beitrag von: BulleMölders am 17. Dezember 2016, 12:16:32
Nach Dienstzeitende hat die Bundeswehr nichts mehr mit Ihnen zu tun.
Beihilfe bekommt der Beamte immer von seinem jeweiligen Dienstherrn.
Titel: Antw:Beihilfe
Beitrag von: oeger am 17. Dezember 2016, 12:23:32
Ok. Weil ich gerade was gelesen habe, dass man während den Übergangsgebührnissen Beihilfeanspruch hat. Aber ich hab mir schon sowas gedcht.
Titel: Antw:Beihilfe
Beitrag von: LwPersFw am 17. Dezember 2016, 12:53:34
Grundsätzlich hätten Sie während des Bezuges von Übergangsgebührnissen Anspruch auf Beihilfe (70 %).

Aber lesen Sie hier: § 31 Abs.5 Nr.2 des Soldatengesetz

Deshalb lassen Sie sich von der im Bundesland zuständigen Beihilfestelle beraten.