Guten Tag Kameraden.
Ich habe mal eine Frage zur Beihilfe.
Ich fange ab 01.08.17 ein Ausbildung beim Finanzamt an (mittlere Dienst).
Jetzt frage ich mich wie das mit der Beihilfe nach meinem DZE (30.06.18) aussieht.
Bekommt man dann den Behilfeanspruch von der Bundeswehr oder von dem jeweiligen Bundesland, wo man die Ausbildung macht?
Nach Dienstzeitende hat die Bundeswehr nichts mehr mit Ihnen zu tun.
Beihilfe bekommt der Beamte immer von seinem jeweiligen Dienstherrn.
Ok. Weil ich gerade was gelesen habe, dass man während den Übergangsgebührnissen Beihilfeanspruch hat. Aber ich hab mir schon sowas gedcht.
Grundsätzlich hätten Sie während des Bezuges von Übergangsgebührnissen Anspruch auf Beihilfe (70 %).
Aber lesen Sie hier: § 31 Abs.5 Nr.2 des Soldatengesetz
Deshalb lassen Sie sich von der im Bundesland zuständigen Beihilfestelle beraten.