Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: fw fly am 15. März 2006, 18:35:17

Titel: USG Entgeldersatz Ausgleich
Beitrag von: fw fly am 15. März 2006, 18:35:17
Hallo,

wer kennt sich den mit de USG aus? Wenn ich als Reservist zu einer Einzelwehrübung gehe, verheiratet bin und ein Kind habe was wird dann ersetzt? Besonderes Problem: Ich mache die Wehrübung in meiner Freizeit auf "Gleitzeit". Das heisst ich habe eigentlich keinen Lohnausfall, sondern nur ein Verlust von 37,5 Std. Arbeitszeit, welche ich mir auch auszahlen lassen könnte. Bekomme ich nun ein Stundensatz multipiziert mal 37,5 Std. von der USG ersetzt wen ich einen entsprechenden Nachweiß des Arbeitgeber vorweisen kann? ??? ??? ???
Titel: Re:USG Entgeldersatz Ausgleich
Beitrag von: Timid am 15. März 2006, 18:46:23
Dazu wäre es vielleicht noch nicht schlecht, zu wissen, als was du arbeitest - Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft, Beamter, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, ganz was anderes? Davon hängen die Leistungen ja letztlich auch ab.
Titel: Re:USG Entgeldersatz Ausgleich
Beitrag von: fw fly am 15. März 2006, 19:07:16
Bin als Arbeitnehmer bei einer Versicherungsgesellschaft angestellt.