Hey Leute ich habe vor später zum Bund gehen, um nicht als kompletter Schlaffi in die Grundausbildung zu gehen möchte ich vor trainieren. Ich habe vor mir dazu eine gear der Marines mit Dessert MARPAT zu holen, mit Rucksack und passenden Boots, auf den Helm würde ich verzichten...
Mit diesem "Outfit" würde ich größtenteils durch die Wälder Tigern, ist das rechtlich erlaubt, oder eher weniger? Habe mich schon informiert, habe aber nix richtiges gefunden
LG Olaf
Warum willst du sowas in Tarnkleidung machen? Rambo in Spe oder was?
Zieh dir doch einfach zivile Klamotten an und gut ist.
Zitat... Mit diesem "Outfit" würde ich größtenteils durch die Wälder Tigern ...
Wo - in Sibirien? Immer dran denken: Tiger sind streng geschützt ... ::)
Ist eigentlich schon wieder Vollmond? *koppschüttel*
Verboten ist es nicht.
.. auch ohne Helm könnte es den Eindruck einer Uniform erwecken - und auch ausl. Uniformen sind geschützt.
und bei unseren jägern würd ich aufpassen - nicht das die dich für ne wuidsau halten und erlegen :o :o
Ähnliche Themen hatten wir ja nun schon zur Genüge. Wenn man natürlich zu faul oder zu ... zum Suchen ist ... ::)
Das Thema "was ist eine Uniform" hatten wir tatsächlich schon öfter.
Richtlinie: würde der gemeine deutsche Zivilist den Eindruck haben, dass es sich um einen Soldaten handelt oder nicht? Hat der gemeine Zivilist den Eindruck, dass es sich um eine echte Uniform handelt, ist es nicht erlaubt. Hat er den Eindruck, dass sich jemand verkleidet hat oder in etwas merkwürdiger Bekleidung seinen Freizeitaktivitäten handelt, ist es erlaubt.
Ein anderer Aspekt ist, in wieweit man sich damit zum Horst macht und ob das überhaupt zweckmäßig ist.
Zitat von: ulli76 am 29. Dezember 2016, 22:02:24
Das Thema "was ist eine Uniform" hatten wir tatsächlich schon öfter.
Richtlinie: würde der gemeine deutsche Zivilist den Eindruck haben, dass es sich um einen Soldaten handelt oder nicht? Hat der gemeine Zivilist den Eindruck, dass es sich um eine echte Uniform handelt, ist es nicht erlaubt. Hat er den Eindruck, dass sich jemand verkleidet hat oder in etwas merkwürdiger Bekleidung seinen Freizeitaktivitäten handelt, ist es erlaubt.
Ein anderer Aspekt ist, in wieweit man sich damit zum Horst macht und ob das überhaupt zweckmäßig ist.
Man macht sich damit schon sehr zum Horst und es hat ja auch null nutzen
Zitat von: Verteidiger am 29. Dezember 2016, 22:09:51
Man macht sich damit schon sehr zum Horst...
Auch das ist nicht verboten... ;)
Es sind wieder Ferien