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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: erkstz am 01. Januar 2017, 21:25:11

Titel: Sanitätszusatzqualifizierung als Infanterist
Beitrag von: erkstz am 01. Januar 2017, 21:25:11
Moin, kurz zu mir, bevor ich mit der Frage starte. m/18, Gefr., 4 Monate Dienstzeit, z.Z. in der DPA FschJg.

Nun zu der Frage - in der GA hat mir die SanAusb zum Einsatzersthelfer Alpha so viel Spaß bereitet und mein Interesse gefesselt, dass ich mir durchaus vorstellen kann, in weitergehenden Ausbildungen im "Sanitätswesen" fortgebildet zu werden.
Welche Lehrgänge warten mit Grantie auf mich und welche könnte ich mit einer Prise Glück bekommen?
Kann man die militärischen Lehrgänge auch in der zivilen Welt nutzen?

Danke für konstruktive Antworten, Kameraden!
Titel: Antw:Sanitätszusatzqualifizierung als Infanterist
Beitrag von: miguhamburg1 am 01. Januar 2017, 22:18:03
Wenn ich Ihren Beitrag richtig interpretiere, dann sind Sie in der Laufbahn der Mannschaften, richtig? Wie lange ist Ihre festgesetzte Dienstzeit?

Im Allgemeinen werden Sie keine weiteren sanitätsdienstlichen Ausbildungen erhalten, weil sie für Mannschaften in anderer Verwendungungen als im unmittelbaren Sanitätsdienst (wenn überhaupt nur dort) schlicht nicht vorgesehen sind.
Titel: Antw:Sanitätszusatzqualifizierung als Infanterist
Beitrag von: erkstz am 01. Januar 2017, 22:31:05
Ja genau, Mannschafter. Noch FWDL-23, denke aber über evtl. SaZ nach...

Hatte damals in meiner AU Kp gehört, dass gerade FschJg zum EEH B ausgebildet werden. Stimmt das demnach nicht?
Titel: Antw:Sanitätszusatzqualifizierung als Infanterist
Beitrag von: miguhamburg1 am 01. Januar 2017, 22:52:42
Nicht jeder Fallschirmjäger wird zum EEH B ausgebildet. Sondern nur diejenigen, die EGB-Kräfte sind und hier meines Wissens nach auch nur Feldwebeldienstgrade.

Als FWDL können Sie ja auch als Gehilfe in einem Geschäftszimmer, einer Waffenkammer, als Sporthallenwart oder in der UHG/OHG als Ordonnanz landen. Für diese Verwendungen benötigen Sie ja auf keinen Fall einen EEH B.
Titel: Antw:Sanitätszusatzqualifizierung als Infanterist
Beitrag von: erkstz am 01. Januar 2017, 23:08:37
Bin aber statt im GeZi oder WaKa in der 3. gelandet zur Ausbildung. Eine unserer zwo EGB Kp. Obwohl mir ein Kamerad gesagt hat, dass man mind. SaZ 4 sein müsstee, um die volle EGB Ausbildung "genießen" zu dürfen, wie er so schön gesagt hat.
Titel: Antw:Sanitätszusatzqualifizierung als Infanterist
Beitrag von: miguhamburg1 am 01. Januar 2017, 23:18:39
Auch die 3./ Ihres FschJgRgt hat Geschäftszimmer und eine Waffenkammer. Und als FWDL werden Sie ganz sicher nicht als EGB-Soldat ausgebildet werden.
Titel: Antw:Sanitätszusatzqualifizierung als Infanterist
Beitrag von: 200/3 am 02. Januar 2017, 03:44:43
ZitatSondern nur diejenigen, die EGB-Kräfte sind und hier meines Wissens nach auch nur Feldwebeldienstgrade

Das ist so nicht richtig. Mal abgesehen davon, dass der ausgebildete EGB-Feldwebel im Ernstfall mit Sicherheit "besseres" zu tun hat als sich um Verwundete/Verletzte zu kümmern und in diesem Bereich eher eine Qualifizierung als CFR im Rahmen der Pipeline angestrebt wird, steht die Ausbildung zum EEH-B natürlich auch nicht-EGB-Personal offen. Sei es der konventionelle Fallschirmjäger, der (bitte nicht falsch verstehen) "Wald-und Wieseninfanterist", Grenadier, Aufklärer, Logistiker, Pionier...um nur einige zu nennen. Und hier dann auch quer durch die Verwendungen und Dienstgradgruppen: Kraftfahrer, Schütze, Truppführer, Zugführer, vom Gefreiten bis zum Oberstleutnant hab ich auf den Lehrgängen schon alles gesehen. Ich kenne es z.B. so, dass versucht wird möglichst viel Personal einer Einheit in die Ausbildung einzusteuern, gerade wenn eine Einsatzgestellung im Raum steht. Wobei natürlich klar ist, dass hier z.B. dem Waffenkämmerer eine geringere Priorität zugedacht wird als dem täglich draussen rumeimernden MKF. In meinen letzten Einsatz hatten wir im Team sogar nahezu 100% EEH-B.
Ich meine es gibt eine Beschränkung was die Restdienstzeit nach Abschluss der Ausbildung EEH-B angeht oder sogar eine Beschränkung bezüglich Status, so dass es als FWDL nichts werden dürfte mit dem EEH-B...die Einschränkungen hab ich aber leider grad nicht im Kopf, da könnte vielleicht mal einer der Kameraden die schon wieder im Dienst sind einen kurzen Blick in den Lehrgangskatalog werfen. 
Titel: Antw:Sanitätszusatzqualifizierung als Infanterist
Beitrag von: WirdMaHellImHals am 02. Januar 2017, 23:00:51
Zitat von: erkstz am 01. Januar 2017, 21:25:11
[...], dass ich mir durchaus vorstellen kann, in weitergehenden Ausbildungen im "Sanitätswesen" fortgebildet zu werden.
Zitat von: erkstz am 01. Januar 2017, 22:31:05
Ja genau, Mannschafter. Noch FWDL-23, denke aber über evtl. SaZ nach...

Warum dann bei einem Laufbahnwechsel nicht über eine Karriere im ZSanDstBW nachdenken, z.B. als Notfallsanitäter?
Titel: Antw:Sanitätszusatzqualifizierung als Infanterist
Beitrag von: erkstz am 03. Januar 2017, 00:46:51
Nach meiner Info nur möglich in der Fw Laufbahn...für mich persönlich eine (z.Z.) zu lange Verpflichtungsdauer.
Titel: Antw:Sanitätszusatzqualifizierung als Infanterist
Beitrag von: ulli76 am 03. Januar 2017, 09:31:28
Als FWDL wird man nicht auf den EEH-B oder die CFR-Lehrgänge dürfen. Schlichtweg weil Kosten und Nutzen in keinem sinnvollen Verhältnis stehen. Evtl. gibt es Möglichkeiten bei konkret geplantem Auslandseinsatz (aber auch die Fallis nehmen da kaum noch FWDL mit)

Entgegen anderslautender Gerüchte werden auch FWDL zu "normalen" Fallschirmjägern ausgebildet. Und sie düfen auch auf den Springerlehrgang.

EGB ist so eine Sache. So ganz bin ich noch nicht dahinter gestiegen. Über die Zeit scheint sich da einiges gewandelt zu haben. Am Anfang war das ja eine Qualifikation, die nur wenige Soldaten hatten, üblicherweise die aus den SpezZügen. Inzwischen gibt es ganze EGB-Kompanien. Da hat aber wohl auch nicht jeder Soldat die ganze Pipeline durchlaufen.

Des weiteren scheint es auch Unterschiede zwischen den Standorten zu geben.
Titel: Antw:Sanitätszusatzqualifizierung als Infanterist
Beitrag von: SCPO am 04. Januar 2017, 00:05:39
Als FWDL wird das wohl eher nichts. Ich kenne aber einen OMt (Logistik) der Bravo ist. Hat er aber auch vielleicht für AFG gebraucht. 
Titel: Antw:Sanitätszusatzqualifizierung als Infanterist
Beitrag von: ulli76 am 04. Januar 2017, 08:15:19
Mit den Marinierten ist das auch nochmal so eine Sache. Der EEH- B ist sehr heereslastig (eigentlich sogar auch der EEH-A). Die Marine hat/hatte einen speziellen Lehrgang vergleichbar mit dem alten SanLehrgang für UN- Beobachter.

Bei MUT macht der Lehrgang je nach Dienstposten Sinn.
Titel: Antw:Sanitätszusatzqualifizierung als Infanterist
Beitrag von: OMLT am 04. Januar 2017, 08:37:41
Also ich kann aus meinem Bereich (GebJgBrig 23) berichten das es gang und gäbe ist das Mannschaften auf den "Bravo" gehen. In meinem InfAusbKdo in Mali  bspw. waren nicht weniger als vier Bravos. Alles Mannschaften. Ist auch absolut sinnvoll denn andere DG haben im Fall der Fälle anderes zu tun als Sanitätsdienstlich tätig zu werden (ausgenommen Sanitätspersonal natürlich)

Somit kann ich diese Aussage:
Zitat von: miguhamburg1 am 01. Januar 2017, 22:18:03

Im Allgemeinen werden Sie keine weiteren sanitätsdienstlichen Ausbildungen erhalten, weil sie für Mannschaften in anderer Verwendungungen als im unmittelbaren Sanitätsdienst (wenn überhaupt nur dort) schlicht nicht vorgesehen sind.

absolut nicht bestätigen.


MkG und Horrido
Titel: Antw:Sanitätszusatzqualifizierung als Infanterist
Beitrag von: F_K am 04. Januar 2017, 08:48:56
Jungs,

bitte nicht aneinander vorbei reden - Im EINSATZ ist eine gewisse Menge an EEH B notwendig, deswegen wird von dem für den EINSATZ vorgesehenem Personal eine gewisse Anzahl entsprechend als Teil der Einsatzvorbereitung qualifiziert.

DANN können da auch Mannschafter (bevorzugt SaZ) dabei sein.

FWDL gehen aber nur im absoluten Ausnahmefall in einen (Land-) Einsatz, derzeit eher nicht.

Dementsprechend gibt es da keinen (EINSATZ) Ausbildungsbedarf.

(.. und auch im Einsatz nur für Teile, die so "remote" eingesetzt sind, dass die "professionelle" San Versorgung" zeitlich nicht sichergestellt werden kann).
Titel: Antw:Sanitätszusatzqualifizierung als Infanterist
Beitrag von: OMLT am 04. Januar 2017, 09:38:02
Naja, aber ich lasse diese Ausbildung den Männern ja nicht im Einsatzland angedeihen sondern zuvor.
Aber das ist jetzt Erbsenzählerei. Ich wollte nur herausstellen das m.M.n. GERADE Mannschaften dafür prädestiniert sind EEH-B zu werden. Zumindest ist das meine Erfahrung im Heer.
Und natürlich sind das im Schwerpunkt SaZ. Aber das war ja nicht die ursprüngliche Frage.

MkG und Horrido
Titel: Antw:Sanitätszusatzqualifizierung als Infanterist
Beitrag von: F_K am 04. Januar 2017, 09:45:59
Zitatgewisse Anzahl entsprechend als Teil der Einsatzvorbereitung qualifiziert

schrieb ich doch schon.

Kein Einsatz, keine EEH B Ausbildung als Vorbereitung darauf.

Die auch die FschJg keine geschlossenen Kontingente für "grosse" Einsätze stellen, wird EEH B nur im Ausnahmefall (wenn der Soldat für einen Einsatz mit dieser Funktion vorgesehen ist) ausgebildet.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Ein FWDL erhält in aller Regel KEINE San Ausbildung über den EEH A hinaus.
Titel: Antw:Sanitätszusatzqualifizierung als Infanterist
Beitrag von: erkstz am 04. Januar 2017, 16:29:07
Danke OMLT!