Guten Tag,
ich bin FWDL 23 und befinde mich jetzt in meinem 10ten Dienstmonat. Ich würde gerne meine Dienstzeit so verkürzen, dass ich 6 Monaten früher aus der Bundeswehr entlassen werde. Der Grund dafür ist die Wiederaufnahme meines Studiums. Das Wiedereinstiegssemester fängt im Oktober an und ich möchte das so einrichten, dass ich etwa Anfang September raus aus der Bundeswehr bin und dann zeitig das Studium im Oktober wiederaufnehme. Es ist natürlich möglich, dass ich meine 23 Monate komplett ableiste und erst dann weiter studiere, doch ich fürchte, dass diese noch längere Abwesenheit den Wiedereinstieg ins Studium noch schwerer machen würde (Wissen geht nach und nach verloren, schlechtere Noten und evtl. schlechtere Berufschancen mit diesen schlechten Noten).
Fürs Studium wäre es also besser, wenn ich es eher wiederaufnehmen würde. Meine Frage ist jetzt, ob ein Antrag auf Dienstzeitverkürzung (6 Monate weniger) mit dieser Begründung durchgehen würde.
Ich habe außerdem noch eine andere Befürchtung. Könnte es sein, dass, nach dem ich diesen Antrag gestellt habe, das Verhältnis zwischen mir und meinen Vorgesetzten sich negativ ändern würde, weil ich eher aus der Bundeswehr raus will?
Gruss und Danke für die Antworten.
ZitatMeine Frage ist jetzt, ob ein Antrag auf Dienstzeitverkürzung (6 Monate weniger) mit dieser Begründung durchgehen würde.
Woher soll das hier jemand wissen? Sowas ist immer eine Einzelfallentscheidung, einen Anspruch auf Dienstzeitverkürzung haben Sie jedenfalls nicht.
ZitatKönnte es sein, dass, nach dem ich diesen Antrag gestellt habe, das Verhältnis zwischen mir und meinen Vorgesetzten sich negativ ändern würde, weil ich eher aus der Bundeswehr raus will?
Auch das weiss hier keiner, wir kennen weder Sie noch Ihre Vorgesetzten und schon gar nicht das "Betriebsklima" in Ihrer (Teil)Einheit.
Als FWDL geben Sie einen Formlosen Antrag ab bei Ihrem Disziplinarvorgesetzten. Spieß und TE-Führer setzen Sie in Kenntnis. Sie begründen den Antrag ausführlich und weisen auf die Nachteile hin, die ein späterer Studienbeginn mit sich bringen würde (evtl. erreichen des 30. Lebensjahres etc.). Damit dürfte Ihrem Antrag auch stattgegeben werden. Gerade FWDL die nicht SAZ werden wollen, wird kein Stein in den Weg gelegt, wenn er zivil eine bessere Alternative findet (Ausbildung, Studium, Jobangebot).
Hey, Sie können ja doch sachlich. Gerne öfters mal.
Bitte nicht noch sticheln. Das muss doch nicht sein.
Ich beiß mir ja schon auf die Zunge. ;)
Aber die Grobheiten des einen oder anderen Mitforisten gehen ja auch regelmäßig unkommentiert durch.
Grobheiten können gerne bei mir abgegeben werden; ich bereite mich gerade auf den jährlichen Tripp nach
Sin City vor. ;D
Hallo Tom,
hier eine Schilderung von mir.
2010 Grundwehrdienst 9 Monate.
Hatte aufgrund einer guten Bewerbung dann ein Jobangebot, das ich normal nicht bekommen hätte. (Abschluss, Berufserfahrung usw.)
Bei mir hat sich der Spieß dann dafür eingesetzt, damit ich einen Monat früher rauskomme.
Von meinen Vorgesetzten hat mir das nie einer übel genommen.
Wünsche dir viel Erfolg.
Gruß
Anmerkung:
GWD war ein Zwangsdienst, FWDL freiwillig - und dieser TE kannte seinen Plan schon bei Eingehen der Verpflichtung.
Insoweit wird der DV dies berücksichtigen und entscheiden - viel Erfolg.
Danke für eure antworten!
Du kannst verkürzen, es handelt sich hier um einen Härtefall. Es gibt hierzu ein Antragsformular in der GAIP (Dein PersFw) sollte hier im Thema sein. Das BAPersBw benötigt hier ein Schriftstück, bei ner anstehenden Ausbildung z.B. der Vertrag, für das Studium muss es ja auch was ähnliches geben.
Wäre mir aber neu, dass bei einem Studium die Härtefallregelung greift. ???
Die GAIP sagt hierzu:
ZitatDer FWD nach § 58b SG endet gemäß § 58h Abs. 1 SG durch Entlassung entsprechend § 75 SG oder durch Ausschluss entsprechend § 76 SG.
## bei ,,Besondere Härte" (§ 58h Abs. 1 SG i.V.m. § 75 Abs. 2 Nr. 1 SG)
Eine besondere Härte liegt nur dann vor, wenn der Soldat persönlich von einer außergewöhnlichen schicksalshaften und in der Regel existenzgefährdenden Veränderung, der er sich aus rechtlicher und/ oder sittlicher Verpflichtung nicht zu entziehen vermag, so hart getroffen wird, dass die hieraus resultierenden Belastungen nur durch eine vorzeitige Entlassung beseitigt werden können. Diese enge Auslegung des Begriffs der besonderen Härte beruht darauf, dass derjenige, der sich zum längeren Wehrdienst verpflichtet, davon ausgehen muss, dass dieses Dienstverhältnis ihn in gleicher Weise bindet wie seinen Dienstherrn und er sich nicht von seiner Verpflichtung einseitig lösen kann.
Ob das Studium darunter zählt?
Spaß beiseite. Oftmals wird dem Antrag des Soldaten gefolgt, es ist aber nicht eine zwangsläufige Entscheidung, da es eben keine besondere Härte ist.
Ansonsten könnte es auch noch die Möglichkeit geben die Dienstzeit zu splitten. Ich weiß nicht, ob es die entsprechenden Regelungen noch gibt. Aber wenn ja könntest du die restlichen Monate, wenn du willst in den Semesterferien ableisten.
Gruß Andi
Gab es vor etlichen Jahren diese Möglichkeit nicht nur für GWDL? Für FWDL ist mir das nicht in Erinnerung.
Also ich habe den Fall gehabt das ein FWDLer vekürzen wollte, nicht mehr in der Probezeit. Nach Absprache BAPersBw benötigte ich hier einen Ausbildungsvertrag oder ähnliches des Soldaten woraus hervor geht dass er verkürzen möchte da er eine Ausbildungsstelle hat. In der GAIP gibt es einen Passus dazu bzgl. Härtefall. Damit meine ich nicht das was oben steht SG. Aber da muss ich selber mal recherchieren wo ich das gelesen habe.
Mein Beitrag vom 18. Januar 2017, 05:29:38 zitiert doch die GAIP.