Bundeswehrforum.de
Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Keldana87 am 10. Januar 2017, 16:36:21
-
Hallöchen,
mein DZE ist jetzt über 1 Jahr her und ich bin gerade dabei meine Steuererklärungen der letzten Jahre nachzuholen. Allerdings war ich beim Sammeln der ganzen Ausfertigungen nicht so fleißig.
Mir fehlen zum Abschluss jetzt noch die Bescheinigungen über gezahltes AVZ. Meine Ex-Stammeinheit hat allerdings neues Personal und konnte mir nicht weiterhelfen, an wen ich mich wenden muss, um diese Bescheinigungen neu anzufordern. Mein netter Bearbeiter aus dem BVA, von dem ich die Bezügeabrechnung bekomme, war damit ebenfalls überfordert.
Könnte mir jemand aus dem Forum weiterhelfen und eine Adresse/Telefonnr./Zuständigkeit nennen, die mir diese Bescheinigungen zuschicken können?!
Vielen Dank im Vorraus
lg Mario
-
Du kannst das doch auch über deine Kontoauszüge nachweisen.
Das sind jeweils Extrazahlungen wo sogar "AVZ" dabei steht.
-
Wird AVZ als seperate Zahlung ausgezahlt oder in den Monatsbezug gerrechnet bzw ergänzt? Frage eines unwissenden :)
-
Nach meinem Wissen wird das separat gezahlt, wobei sich die Zuständigkeiten auch schon mal geändert haben. Das BVA bzw. dessen "Vorgänger" waren aber eigentlich nie in Berechnung und Auszahlung involviert.
-
Zuständig ist immer die jeweilige Einsatzwehrverwaltung im Einsatzland.
Aber da das AVZ Einkommensteuerfrei gezahlt wird ist es für die Berechnung der tatsächlich festzulegenden Einkommensteuer eh irrelevant.
-
Es geht auch zunächst nicht um die Einkommensteuer...sondern die Werbungskosten.
Bei Auslandseinsätzen können für die ersten drei Monate ebenfalls Verpflegungsmehraufwendungen berücksichtigt werden. Je nach Einsatzland gibt es unterschiedlich hohe Pauschalen. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 05.07.2012 können auch Telefonkosten anstatt Heimfahrten geltend gemacht werden.
Die gesamten Werbungskosten sind jedoch im Verhältnis „steuerfreier Auslandsverwendungszuschlag : steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn“ aufzuteilen.
Das Finanzamt benötigt dafür u.a. eben den Nachweis,
was dem Soldaten im Einsatz gezahlt wurde.
Bei mir hat sich dies deutlich ausgewirkt.
-
@ Andi:
Steuerfrei, aber Progressionserhöhend - insoweit ist Deine Aussage sachlich unzutreffend.
-
Zuständig ist immer die jeweilige Einsatzwehrverwaltung im Einsatzland.
Der AVZ wird, wie von "Andi" bereits absolut richtig erwähnt, immer von der Einsatzwehrverwaltung bearbeitet. Dort wird der erste Abschlag gezahlt, die monatlichen Zahlungen (im Nachhinein für den abgelaufenen Monat!) angewiesen und die Abschlußzahlung erfolgt ebenfalls von dort. In der Regel wird dem Soldaten nach seinem Einsatz an seine Dienststelle im Inland eine Beschinigung über den gezahlten AVZ zugesandt, ausgestellt ebenfalls von der Einsatzwehrverwaltung im betreffenden Einsatzland.
Wenn Diese Bescheinigung Sie nicht erreicht hat, sollten Sie die Einsatzwehrverwaltung im Einsatzland in dem Sie waren, über die Feldpost, 64298 Darmstadt, anschreiben!
Korrekte Anschriften wären z. B.:
Einsatzwehrverwaltungsstelle KFOR
Field Camp Prizren - KOS
Feldpost
64298 Darmstadt
oder
EinsWVwSt Resolute Support
Camp Marmal - AFG
...
usw. ...
-
Vielen Dank für die Antworten.
Die Zahlungsnachweise über die Kontoauszüge soll laut Steuerberater nicht ausreichen.
Aber ja, die Bescheinigung sind zur Feststellung der Werbungskosten.
@Tommie
Ich hab vergessen zu erwähnen, dass ich Ex-Seefahrer bin und somit unsere Feldpost zumindest nicht über Darmstadt verschickt wurde, sondern über die Flottille. Daher wird wahrscheinlich auch der Ansprechpartner für die Bescheinigungen ein anderer sein?
-
Bei Auslandseinsätzen der Marine ist der Rechnungsführer der seegehenden Einheit die entsprechende Verwaltungsstelle. Und sofern es die Einheit noch gibt sollte der Ansprechpartner klar sein. Ansonsten über die jeweilige Flottille gehen, sofern die Unterlagen noch von der Dienststelle vorgehalten werden (müssen). Wenn nicht wird es von Seiten der Bundeswehr wohl keinerlei Bescheinigung mehr geben.
Gruß Andi
-
Lieber Andi, und zur Ergänzung, nicht alle seegehenden Einheiten haben einen eigenen Rechnungsführer, in den Booten wird der jeweils im Geschwaderstab vorgehalten. Es sei denn, die Boote waren im Einsatz, dann ist es der Rechnungsführer im jeweiligen Einsatzstab.