Hallo Forum !
Ich hatte gestern meine Eignungsüberprüfung. Den Ärztlichen teil, den Computer Test sowie den Sport Test habe ich ohne Probleme gemeistert.
Beim psychologen lief alles auch ganz easy. Er Fr agte mich ob ich schonmal in Kontakt mit der Polizei war und ich habe darauf mit Ja geantwortet. Habe ihm halt erklärt das meine Jugend sehr turbulent war und ich in gewissen Dingen ein kleiner Rabauke war. Jetzt bin ich inzwischen 7 Jahre älter (25) und in der Zeit hat sich mein ganzes Leben geändert. Ich bin ein sehr grosses stück weit erwachsener geworden, wohne seit 5 Jahren mit meiner Freundin zusammen, haben eine kleine Familie, habe meinen Abschluss nachgemacht sowie eine Lehre mit einer sehr gut abgeschlossen. Bin in eine andere Stadt gezogen und habe vor 5 Jahren alle alten Freunde hinter mir gelassen.
Damit hatte sich das Thema schon erledigt.
Jetzt ist mir eingefallen das ich vergessen habe etwas anzugeben, in dem ganzen Stress und dem viel gerede sind wir immer schnell auf neue Themen gekommen. Ich hatte vergessen das ich vor 6 Jahren, also mit 19 meinen Führerschein für ein Jahr wegen Trunkenheit am Steuer abgegeben habe. (Wir waren feiern und mein kumpel sollte mein Auto nach hause fahren, der er aber fahranfänger war traute er sich nicht das Auto aus dem parkhaus zu fahren so hab ich es aus dem Parkhaus gefahren und unten abgestellt, eine Minute später kam die Polizei und ja son war das damals).
Das ganze ging damals vor gericht und ich bekam eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einem Jahr fahrverbot. Das ganze wurde nicht im Führungszeugnis aufgenommen wurde mir vor gericht gesagt und ich sollte mir jetzt nicht all zu viel sorgen machen. Nach dem Jahr Fahrverbot absolvierte ich erfolgreich die MPU und hatte den Führerschein wieder bekommen, mit der Vorraussetzung das ich nicht wieder auffällig werden darf da ich den Führerschein sonst erneut entzogen bekomme. Zwei Jahre Später (2014) wurde ich geblitzt und musste erneut eine MPU ablegen, das habe ich bis heute nicht getan und den Führerschein abgegeben.
Der Einplaner fragte mich warum ich den Führerschein weg hatte und ich habe zu ihm gesagt das ich geblitzt wurde und weil ich vorher auffällig war wurde er mir entzogen bis ich ein Gutachten (MPU) abgebe. Jetzt sagte der Einplaner das er die Akte braucht, warum mein Führerschein weg ist (ES könnte ja eine Fahrerflucht oder so vorliegen) um es nochmal über den rechtsberater laufen zu lassen. Sonst steht meiner Einstellung nichts im weg.
Jetzt meine Frage:
-habe ich Einstellungsbetrug begangen ?
-soll ich das umgehend dem KC melden onder einfach die Akte einreichen und warte was der Rechtsberater sagt ?
-Bin ich jetzt endgültig raus ?
Zu mir:
25 Jahre alt
Mannschafter 12 Jahre
Diensthundeführer bei Fallschirmjäger oder den Pionieren
(10 Jahre IPO Hundesport erfahrung)
Ich bitte um anständige Hilfe, da mir das alles sehr wichtig ist. Diensthundeführer war immer mein Traumjob !
ZitatJetzt meine Frage:
-habe ich Einstellungsbetrug begangen ?
Nein wieso, Du hast es doch noch angegeben (oder lese ich das falsch?)
Naja indirekt, ich habe dem Einplaner gesagt "aufgrund von früheren auffälligkeiten muss e ich nach dem ich geblitzt wurde, ein Gutachten (MPU) machen"
Also ich meine ich habe ihm zwar gesagt das es aufgrund von früheren auffälligkeiten und dadurch verlängerte probezeit war, habe ihm aber nicht gesagt das diese frühere auffälligkeiten trunkenheit am steuer waren. Der punkt warum der Lappen ja jetzt weg ist ist eigentlich wegen dem Blitzen.
Entscheidend ist, ob du es in den schriftlichen Unterlagen richtig angegeben hast.
Zitat... onder einfach die Akte einreichen und warte was der Rechtsberater sagt ...
Sollen Sie die Akte einreichen? Zieht die nicht der Rechtsberater bei?
In welchen schriftlichen Unterlagen ? Die Bewerbung beim Karriereberater ? Ansonsten wurde mich soetwas nicht gefragt. Und nein bei der Bewerbung hatte ich das nicht angegeben.
Ja ich soll die Akte jetzt einreichen und das geht zum rechtsberater....
ZitatIn welchen schriftlichen Unterlagen ?
In Ihrem "Bewerbungsbogen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr" unter Nr. 24:
Zitat24
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen?
Nein Ja, vom – bis (Datum) Grund: (sofern bekannt: Aktenzeichen der Ordnungsbehörde/der Staatsanwaltschaft/des Gerichts, Ort)
Und da steht nichts davon, dass nur der letzte Entzug angegeben werden mnuss.
Es tut mir leid aber ich glaube ich habe diesen Bogen nie bekommen. Dazu kommt das ich Mannschafter mache und nicht Fwdl.
Zitat von: Wirbelwind92 am 13. Januar 2017, 12:12:37
Es tut mir leid aber ich glaube ich habe diesen Bogen nie bekommen. Dazu kommt das ich Mannschafter mache und nicht Fwdl.
Was für ein Quatsch! Ohne diesen von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen wären Sie gar nicht zum Karrierecenter eingeladen worden. Und auch ein SaZ leistet freiwilligen Dienst in der Bundeswehr,.
Manchmal kann man nur mit dem Kopf schütteln ...
Okay so ist das gemeint, tut mir leid. Dann habe ich das übersehn bzw habe da nichts ein getragen. Habe es aber bei der Eignungsüberprüfung erwähnt das ich zurzeit ohne Führerschein bin aufgrund das ich von früheren Ereignissen vorbelastet bin und zuletzt geblitzt wurde, das war der ausschlaggebene Punkt warum mein Führerschein jetzt weg ist.
Zurück zu meiner Frage, habe ich jetzt Einstellungsbetrug begangen ? Wenn ja, kann ich noch etwas tun ? Evtl das KC anrufen oder anschreiben und mitteilen das ich etwas nachtragen möchte ? ...oder reiche ich die Akte jetzt einfach ein und warte auf die Antwort des Rechtsberaters ?
Welche wäre jetzt die bessere Variante um eine sofortige Ausscheidung zu verringern ?
Wenn du es nicht angegeben hast, obwohl danach gefragt wurde, dann hast du Einstellungsbetrug begangen, sobald du eingestellt bist.
Also du könntest es jetzt noch geradebiegen bzw. zumindest den Betrug verhindern.
Danke ! Also eingestellt werde ich sowieso erst wenn der Rechtsberater die Akte hatte und sein okay gibt. Das ist ja auch gerade meine Auflage, die Akte zuzusenden.
Reicht das aus um das gerade zu biegen oder sollte ich noch etwas anderes unternehmen ?
Meine Güte! Sie haben in diesem Feld nichts eingetragen, nicht mal den letzten Fahrerlaubnisentzug? Dann ist das erst im Gespräch mit dem Einplaner rausgekommen? Interessant ...
KlausP wenn Sie mir nuicht weiter helfen möchten oder können dann lasssen Sie bitte Ihre Kommentre, die helfen mir auch nicht weiter. Einfach weiter blättern.
Ich bitte hier nur um antworten die mir in meiner Situation jetzt weiterhelfen.
Danke
Ich habe es beim Karriereberater gesagt, das ich ohne Führerschein bin. Er hat es auch vermerkt, soweit ich weiss wollte er aber keine Akte oder sonst etwas sonst hätte er die Bewerbung ja nicht abgeschickt.
Zitat-habe ich Einstellungsbetrug begangen ?
Zumindest versucht.
Zitat-soll ich das umgehend dem KC melden onder einfach die Akte einreichen und warte was der Rechtsberater sagt ?
Durch die SÜ wird es "rauskommen", also jetzt besser melden.
Zitat-Bin ich jetzt endgültig raus ?
Plan B und C schadet nicht - die Entscheidung trifft der RB.
Der Karriereberater will und bekommt auch keine Akte über sowas. Im Übrigen ist das
Ihr Bewerbungsbogen und nur alleine
Sie sind für die wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben verantwortlich.
Zitat52 Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen wahrheitsgemäß gemacht habe. Ich bin mir bewusst, dass wahrheitswidrige Angaben meine Einstellung in die Bundeswehr verhindern bzw. nachträglich ein gerichtliches Verfahren und/oder die sofortige Auflösung des Ausbildungs-/Beschäftigungs-/Dienstverhältnisses zur Folge haben können. Ich verpflichte mich, alle Änderungen in den vorstehend genannten persönlichen und sachlichen Verhältnissen zwischen der Abgabe meiner Bewerbung und dem Tag der möglichen Einstellung der Behörde anzuzeigen, bei der ich meine Bewerbung eingereicht habe
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind Sie mit 19 rechtskräftig Verurteilt worden.
Doch diesen Umstand haben Sie in Ihrem gesamten Bewerbungs- und Testverfahren noch nicht erwähnt?
Bisher lese ich immer nur, dass Sie den letzten (2.) Führerscheinentzug "gebeichtet" haben und über den ersten nur so lapidar als vorangegangenes Vergehen tituliert haben.
Meiner Meinung nach sollten Sie das ganze mal vernünftig zu Papier bringen und zwar alle damit zusammen hängenden Tatsachen und es schnellstens dem KC zukommen lassen. Ob das jetzt noch hilft, eine eventuelle Sperre durch den Rechtsberater oder eine nicht einstellung wegen mangelnder Karakterlichen Eignung zu verhindern, können nur die beurteilenden Personen sagen.
Und da hilft Ihnen auch kein "wie seht ihr das" oder sonst was, denn das sind immer Einzelfallentscheidungen.
Wirbelwind 92,
Sie haben bisher KEINEN Einstellungsbetrug begangen.
Aus welchen hier nicht nachvollziehbaren Gründen "vergaßen" Sie, den Führerscheinentzug (siehe Bewerbungsbogen Nr. 24) genauso anzugeben, wie den vorherigen Führerscheinentzug auf ein Jahr wegen Trunkenheit am Steuer (immerhin eine Straftat). Das will ich hier gar nicht weiter kommentieren.
Was Sie tun können? In dem Anschreiben an das KC mit der Anlage des hier gefragten Vorgangs würde ich an Ihrer Stelle das Versäumte nachtragen - und zwar Beides: Die Gerichtsstrafe mit dem einjährigen Führerscheinentzug und die Aufforderung zur MPU wegen des Zu-Schnell-Fahrens. Dann khat der RB von Ihnen alle nötigen Angaben und kann seine Entscheidung treffen.
Bitte Ausgliedern,falls hier falsch oder zu Missverständnissen führt!!!
Ich habe in meiner Führerscheinprobezeit diesen wegen zu schnellen Fahren für 4 Wochen abgeben müssen,dementsprechend die "normale" Strafe gezahlt und an einem ASF-Seminar teilnehmen müssen. Nach den 4 Wochen hab ich den Führerschein wieder abholen dürfen bei der zuständigen Behörde und alles war gut und bin seitdem nicht mehr auffällig geworden. Also kein Gericht,keine Verurteilung oder sonstiges. Ich kann aber weder ein AZ noch ein Datum/Zeitraum angeben,wann dies war,weil es einfach schon zu lange her ist. Es war sogar schon vor meinem Grundwehrdienst. Also über 10 Jahre her. Was gebe ich im Bewerbungsbogen an/muss ich es überhaupt angeben?!
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Nach meiner Meinung nicht, weil das eine Ordnungswidrigkeit und keine Verkehrsstraftat war.
Führerschein entzogen und Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis 1 Jahr, das war aber mehr als nur eine (einfache) fahrlässige Trunkenheitsfahrt gem. § 316 StGB, oder?
Unfall, Wiederholungstat oder (z.B. aufgrund hohem BAK) Vorsatztat?
Der Rechtsberater fordert die Strafakte an und beurteilt dann, ob aufgrund der Straftat ein Einstellungshindernis vorliegt.
Eine so alte (einfache) Trunkenheitsfahrt (keine Wiederholungstat, kein Personen- oder hoher Sachschaden, keine unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist grds. kein Einstellungshindernis.
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