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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: akurria am 13. Januar 2017, 11:30:43

Titel: Zivile Beamtenausbildung mit Z -oder E Schein
Beitrag von: akurria am 13. Januar 2017, 11:30:43
Hallo,

Ich habe eine Frage.

Also Soldat, 12 Jahre mit Anspruch auf Zulassungs - oder Eingliederungsschein hat man ja die Chance in den Öffentlichen Dienst zu kommen.
Soweit so gut, habe ich geschaft und ich mache gerade eine Ausbildung beim Finanzamt.

Alle sprechen immer davon das man als Soldat bei den Prüfungen nur 5 Punkte zur Übernahme zum Beamten braucht. Alle anderen 8 Punkte!
Ist das irgendwo festgeschrieben? Zählt das bei beiden Scheinen?

Also beim Finanzamt heisst es immer 8 Punkte für die Übernahme zum Beamten, 5 brauchen Soldaten. Weil 5 ist ja bestehen.

Danke für eure Antworten!
Titel: Antw:Zivile Beamtenausbildung mit Z -oder E Schein
Beitrag von: BulleMölders am 13. Januar 2017, 12:42:00
Finanzamt, dann werden Sie Landesbeamter und damit sind dann auch die Vorschriften "Ihres" Bundeslandes maßgebend.
Titel: Antw:Zivile Beamtenausbildung mit Z -oder E Schein
Beitrag von: justice005 am 13. Januar 2017, 14:03:20
Sie müssen die Abschlussprüfung bestehen. Wenn Sie die bestanden haben, werden Sie auf jeden Fall übernommen. Daher reicht es notfalls, den Abschluss mit einer schwachen 4 (5 Punkte) hingekriegt zu haben. Alle anderen könnten bei Bestehen der Prüfung theoretisch auch übernommen werden, aber es kann natürlich sein, dass das Land mehr Leute ausbildet, als es übernehmen kann. Und wenn das so ist, dann werden nur die besten übernommen. Daher ist es natürlich denkbar, dass man 8 Punkte für eine Übernahme fordert. Wer auf dem Ticket E-Schein dabei ist, braucht sich aber um diese Quoten keine Gedanken machen, der muss "nur" bestehen.
Titel: Antw:Zivile Beamtenausbildung mit Z -oder E Schein
Beitrag von: akurria am 15. Januar 2017, 18:24:33
Zitat von: justice005 am 13. Januar 2017, 14:03:20
Sie müssen die Abschlussprüfung bestehen. Wenn Sie die bestanden haben, werden Sie auf jeden Fall übernommen. Daher reicht es notfalls, den Abschluss mit einer schwachen 4 (5 Punkte) hingekriegt zu haben. Alle anderen könnten bei Bestehen der Prüfung theoretisch auch übernommen werden, aber es kann natürlich sein, dass das Land mehr Leute ausbildet, als es übernehmen kann. Und wenn das so ist, dann werden nur die besten übernommen. Daher ist es natürlich denkbar, dass man 8 Punkte für eine Übernahme fordert. Wer auf dem Ticket E-Schein dabei ist, braucht sich aber um diese Quoten keine Gedanken machen, der muss "nur" bestehen.

Vielen Dank für deine Antwort, Z Schein aber auch oder?
Wo ist sowas niedergeschrieben?
Titel: Antw:Zivile Beamtenausbildung mit Z -oder E Schein
Beitrag von: Nachtmensch am 15. Januar 2017, 18:55:33
Dieses müsste der passende Paragraph sein wenn ich mich nicht ganz irre.

Zitat§ 9 SVG – Eingliederungsschein und Zulassungsschein
(4) Die Inhaber eines Eingliederungsscheins, eines Zulassungsscheins oder einer Bestätigung nach § 10 Absatz 4 Satz 4 sind auf die nach § 10 Absatz 1 und 2 vorbehaltenen Stellen als Beamte, dienstordnungsmäßig Angestellte oder Tarifbeschäftigte in das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, wenn sie die beamtenrechtlichen, dienstordnungsmäßigen oder tarifvertraglichen Voraussetzungen erfüllen.