Es gab bereits ein Thema dazu, hier aber nochmal 2 speziellere Fragen:
1.) Der Bewerber gibt keine Vorstrafe in der Bewerbung an, obwohl die Dtrafe im BZR noch nicht getilgt ist. Kurz vor Dienstantritt ist die Strafe aber getilgt. Wenn das bei einer SÜ gesehen wird - Einstellungsbetrug oder nicht?
2.) Der Bewerber wünscht eine Einstellung 1,5 Jahre nach Eignungstest. Möglich ?
1. Ja.
2. Viele Stellen sind dann noch nicht besetzbar.
2) Falls die Stelle schon ausgeschrieben ist. I.d.R. sind sie 12 Monate vorher ausgeschrieben.