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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Benedikt Kugler am 14. Januar 2017, 16:56:30

Titel: Darf man einen Aufnäher eines nicht mehr existierenden fluggeschwaders aufnähen
Beitrag von: Benedikt Kugler am 14. Januar 2017, 16:56:30
Wir haben vor eine Jacke für einen Geburtstag zu personalisieren und da das Geburtstagskind ein ehemaliger Geschwader Major ist würden wir gern ein paar der ehemaligen patches daran aufnähen und uns würde interessieren ob man den Aufnäher des Mölders Jagdgeschwaders verwenden darf oder das schon und  den Paragraphen der Amtsanmassung fällt.
Titel: Antw:Darf man einen Aufnäher eines nicht mehr existierenden fluggeschwaders aufnähen
Beitrag von: Ralf am 14. Januar 2017, 17:00:12
Nein, das ist kein Problem.
Titel: Antw:Darf man einen Aufnäher eines......
Beitrag von: Jens79 am 14. Januar 2017, 17:00:37
Amtsanmaßung...  :o Wegen einem Patch....

Guck mal genau nach was das StGB dazu sagt.
Titel: Antw:Darf man einen Aufnäher eines nicht mehr existierenden fluggeschwaders aufnähen
Beitrag von: Benedikt Kugler am 14. Januar 2017, 17:08:40
Da ich es nicht weiß oder wusste ob Gruppenzugehörigkeiten und Geschwader Abteilungen auf einer zivil Jacke schon illegal sind wollt ich einfach mal die informierten fragen
Titel: Antw:Darf man...
Beitrag von: Jens79 am 14. Januar 2017, 17:11:13
Das hab ich schon verstanden. Aber wenn ich den Begriff Amtsanmaßung benutze sollte ich wissen was das überhaupt ist.

Ansonsten:

Zitat von: Ralf am 14. Januar 2017, 17:00:12
Nein, das ist kein Problem.

Titel: Antw:Darf man einen Aufnäher eines nicht mehr existierenden fluggeschwaders aufnähen
Beitrag von: BulleMölders am 14. Januar 2017, 18:19:21
Zumal es das Jagdgeschwader "Mölders" ja seit 2005 nicht mehr gibt. Zumindest gibt es den Beinamen nicht mehr.