(1) In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nicht berufen werden, wer
1.
durch ein deutsches Gericht wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu Freiheitsstrafe verurteilt ist,
Es geht um die markierte Stelle.
Bedeutet das, SAZ darf nicht werden der:
1. wegen eines Verbrechens verurteilt wurde UND dafür mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe bekommen hat
oder bedeutet es:
2. entweder wegen eines Verbrechens verurteilt wurde, ODER mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe bekommen hat?
Die richtige Antwort ist die Nummer 1 ;) ! Und ... es ist egal, ob die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht, sofern das bei Verbrechen überhaupt möglich ist!
Zitat von: Tommie am 16. Januar 2017, 08:53:30
Die richtige Antwort ist die Nummer 1 ;) ! Und ... es ist egal, ob die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht, sofern das bei Verbrechen überhaupt möglich ist!
Ist möglich. Ich wurde zu 7 Monate Jugendstrafe auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. Das ganze ist nun 4 Jahre her. Der Straftatbestand Geldfälschung, obwohl es ein Inverkehrbringen war, ist ein Verbrechen.
Bitte Gesetze immer im Zusammenhang lesen:
Zitat§ 48 Verlust der Rechtsstellung eines Berufssoldaten
Der Berufssoldat verliert seine Rechtsstellung, wenn gegen ihn durch Urteil eines deutschen Gerichts im Geltungsbereich des Grundgesetzes erkannt ist 1. auf die in § 38 bezeichneten Strafen, Maßregeln oder Nebenfolgen,
2.
auf Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlich begangener Tat oder
3.
auf Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen Bestechlichkeit, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Wehrdienst bezieht.
Entsprechendes gilt, wenn der Berufssoldat auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat.
Diese Regeln führen dazu, das SaZ bzw. BS, mit denen Deutschland ein Treueverhältnis eingegangen ist, ENTLASSEN werden.
Dementsprechend sind dies absolute Einstellungshindernisse.
Auch deutlich darunter finden deshalb keine Einstellungen statt, weil diese Menschen charakterlich nicht geeignet sind.
Die Tilgungsfrist beginnt mit Ablauf der Bewährung - läuft also noch 4 Jahre - bis dahin ist es bei der Bewerbung anzugeben.
Da demnächst ALLE neu antretenden Soldaten einer Ü1 unterzogen werden, wird ein unbeschränkter BZR Auszug automatisch angefordert - es "kommt also raus".
7 Monate Jugendstrafe ist eine "erhebliche" Hausnummer - im Erwachsenenstrafrecht hätte die Strafe deutlich über einem Jahr gelegen.
Ich denke, damit sind Deine Chancen klar, oder?
Bewirb Dich halt, viel Erfolg - aber Plan B und C nicht vergessen.
Zitat von: F_K am 16. Januar 2017, 09:00:25
Bitte Gesetze immer im Zusammenhang lesen:
Zitat§ 48 Verlust der Rechtsstellung eines Berufssoldaten
Der Berufssoldat verliert seine Rechtsstellung, wenn gegen ihn durch Urteil eines deutschen Gerichts im Geltungsbereich des Grundgesetzes erkannt ist 1. auf die in § 38 bezeichneten Strafen, Maßregeln oder Nebenfolgen,
2.
auf Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlich begangener Tat oder
3.
auf Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen Bestechlichkeit, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Wehrdienst bezieht.
Entsprechendes gilt, wenn der Berufssoldat auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat.
Diese Regeln führen dazu, das SaZ bzw. BS, mit denen Deutschland ein Treueverhältnis eingegangen ist, ENTLASSEN werden.
Dementsprechend sind dies absolute Einstellungshindernisse.
Auch deutlich darunter finden deshalb keine Einstellungen statt, weil diese Menschen charakterlich nicht geeignet sind.
Die Tilgungsfrist beginnt mit Ablauf der Bewährung - läuft also noch 4 Jahre - bis dahin ist es bei der Bewerbung anzugeben.
Da demnächst ALLE neu antretenden Soldaten einer Ü1 unterzogen werden, wird ein unbeschränkter BZR Auszug automatisch angefordert - es "kommt also raus".
7 Monate Jugendstrafe ist eine "erhebliche" Hausnummer - im Erwachsenenstrafrecht hätte die Strafe deutlich über einem Jahr gelegen.
Ich denke, damit sind Deine Chancen klar, oder?
Bewirb Dich halt, viel Erfolg - aber Plan B und C nicht vergessen.
Vielen Dank für die Info. Beworben habe ich mich bereits, wir werden sehen was daraus wird.
Plan B und C brauche ich nicht, da ich in unbefristeter Festanstellung bin - alles gut soweit.
Danke für eure Hilfe!