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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: StUffz O am 16. Januar 2017, 17:46:19

Titel: Status MSG
Beitrag von: StUffz O am 16. Januar 2017, 17:46:19
Guten Tag Kameraden.

Kann mir jemand sagen ob MSG auch in Fahrzeugen gilt. Oder darf ich mit Status im Gelände fahren? In unserer Kp wird noch geprüft.

Danke schön.
Titel: Antw:Status MSG
Beitrag von: ulli76 am 16. Januar 2017, 17:58:05
Bei sowas geht es immer drum, was der Sinn so einer Einschränkung ist.

Am besten sollen das dein Chef und der Truppenarzt auseinanderklabustern ob du damit ein Kfz in´s Gelände fahren kannst (hängt auch davon ab, was du dort genau machen sollst- mitm Spieß Mittagessen raus fahren ist ja noch was anderes als draußen Patouille zu üben).
Oder du offenbarst was für eine Gesundheitsstörung zum Status geführt hast und findest selber mitm Chef ne Lösung.
Titel: Antw:Status MSG
Beitrag von: StUffz O am 16. Januar 2017, 18:01:12
Hautausschlag stark Juckend Status bis Abklärung Facharzt.
Einweisung und Überprüfung...

Danke für die Antwort
Titel: Antw:Status MSG
Beitrag von: ulli76 am 16. Januar 2017, 18:14:13
Ich meinte eigentlihc, dass du dich gegenüber deinem Chef offenbaren sollst/kannst.  ;)

Aber sei´s drum. Also geht es zum einen drum, dass du wahrscheinlich nicht übermäßig Dreck ausgesetzt sein und du auch nicht viel schwitzen sollst.
Außerdem weiss ich nicht, ob du noch Medikamente bekommst, die z.B. die Reaktionsfähigkeit einschränken können.

Also wäre nach den aktuellen Infos wohl möglich, dass du mit raus fährst und du draußen irgendwas organisatorisches machst. Je nach dem wie es dich beeinträchtigt/ablenkt/Medis, wäre evtl. möglich, dass du ohne zusätzlichen Gefechtsdienst selber ein Dienstfahrzeug raus fährst. (Wohlgemerkt- das ist meine Einschätzung. Nicht dass du morgen zum Chef gehst und sagst "Die Ulli ausm Bundeswehrforum hat aber gesagt..." )

Außer kzH ist kein Status genauer definiert. Status wie MSG, Innendienst, etc. macht es halt etwas einfacher und der Truppenarzt muss nicht jedes Mal einen Roman auf den Krankenmeldeschein schreiben. Im Einzelfall muss man halt schauen und absprechen, was der Soldat sinnvollerweise machen kann und was nicht.