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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: CR am 17. Januar 2017, 18:14:37

Titel: Möglichkeit Ausbildung RettAss bzw. RettSan
Beitrag von: CR am 17. Januar 2017, 18:14:37
Hallo,

Ich bewerbe mich als SAZ8 Mannschaften und würde gerne im San Bereich eingesetzt werden.

Da meine Ausbildung zum Verkäufer nicht anerkannt ist, hoffe ich dass in meiner gewählten Laufbahn eine der o.g. Ausbildungen absolviert werden kann.

Hat jemand Infos?


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Titel: Antw:Möglichkeit Ausbildung RettAss bzw. RettSan
Beitrag von: Tommie am 17. Januar 2017, 18:20:43
Es gibt den RettAss als Ausbildung gar nicht mehr, der Nachfolger ist der Notfallsanitäter, so dass diese Ausbildung schon mal ausscheidet! Für Mannschafter ist es möglich zum Einsatzsanitäter ausgebildet zu werden, was dem zivilen RettSan entspricht. Dass dies keine anerkannte Berufsausbildung ist, wissen Sie aber?

Ach ja, eine Ausbildung zum Notfallsanitäter wäre eine mögliche ZAW in der Laufbahn der Feldwebel im Fachdienst. Dafür benötigt man jedoch eine entsprechende Eignung für diese Laufbahn und die Verpflichtungszeit beträgt 13 Jahre!
Titel: Antw:Möglichkeit Ausbildung RettAss bzw. RettSan
Beitrag von: CR am 17. Januar 2017, 18:36:24
Das ist mir bewusst. Kann der Einplaner mir direkt sagen ob ich den Einsatzsanitäter machen kann? Ist das dann auch meine Verwendungen? Wie sieht da der Alltag aus?


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Titel: Antw:Möglichkeit Ausbildung RettAss bzw. RettSan
Beitrag von: Tommie am 17. Januar 2017, 18:40:35
Ja, kann er, der Einplaner, weil die Stelle entsprechend kodiert ist und die Ausbildungen hinterlegt sind! Und ja, das ist dann auch Ihre Verwendung! Der Alltag ist geprägt com "normalen Arbeitsablauf" in einer SanStff Einsatz (zum Beispiel!) besteht aus Ausbildung (z. T. selbst halten, zum Teil assistieren) und allen möglichen Aufgaben um Ihr Material und um ggf. ein übernommenes Fahrzeug! Ansonsten erwarten Sie nicht zu viel intellektuelle Herausforderungen, nachdem Tätigkeiten für Mannschafter sich stets auf dem Niveau von Anlern- bzw. Hilfskräften bewegen!
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Beitrag von: ulli76 am 17. Januar 2017, 18:59:25
Allerdings gehört der EinsSan inzwischen zur Laufbahn der Unteroffiziere. Und üblich ist auch eine Ausbildung zum Kraftfahrer.
Titel: Antw:Möglichkeit Ausbildung RettAss bzw. RettSan
Beitrag von: F_K am 17. Januar 2017, 19:05:31
... warten wir erstmal die Eignung und die Aussage vom RB ab.
Titel: Antw:Möglichkeit Ausbildung RettAss bzw. RettSan
Beitrag von: Tommie am 17. Januar 2017, 19:06:16
Es gibt nach wie vor Einsatzsanitäter sowohl in der Laufbahn der Unteroffiziere, als auch in der Laufbahn der Mannschafter! Er muss also nicht zwingend die Eignung für die Uffz-Laufbahn haben!
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Beitrag von: CR am 17. Januar 2017, 21:14:30
Zitat von: F_K am 17. Januar 2017, 19:05:31
... warten wir erstmal die Eignung und die Aussage vom RB ab.

Muss das denn sein? Hat doch nichts mit meinen Fragen zu tun.

Da meine Einladung nach Rücksprache mit dem Rechtsberater bestehen bleibt, sollte ich mir schon Gedanken machen.


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Titel: Antw:Möglichkeit Ausbildung RettAss bzw. RettSan
Beitrag von: Tommie am 18. Januar 2017, 10:20:30
Eine Einladung zu einer Eignungsfeststellung ist allerdings noch keine Einstellungszusage! Der Rechtsberater wird in der Zwischenzeit prüfen und es ist durchaus im Bereich des Möglichen, dass er dann noch "einen Anker wirft" und Sie eben nicht eingestellt werden und eine Sperrzeit erhalten! Sie sollten diesen Tatsachen ins Auge sehen und nicht vorher schon Selbstbetrug begehen und glauben, nur weil Sie zu den Tests eingeladen wären, ist alles schon gelaufen!
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Beitrag von: CR am 18. Januar 2017, 11:17:10
Zitat von: Tommie am 18. Januar 2017, 10:20:30
Eine Einladung zu einer Eignungsfeststellung ist allerdings noch keine Einstellungszusage! Der Rechtsberater wird in der Zwischenzeit prüfen und es ist durchaus im Bereich des Möglichen, dass er dann noch "einen Anker wirft" und Sie eben nicht eingestellt werden und eine Sperrzeit erhalten! Sie sollten diesen Tatsachen ins Auge sehen und nicht vorher schon Selbstbetrug begehen und glauben, nur weil Sie zu den Tests eingeladen wären, ist alles schon gelaufen!

Ich wüsste nicht dass ich das tue. Bin nur lieber vorbereitet beim Einstellungstest. ;-)
Titel: Antw:Möglichkeit Ausbildung RettAss bzw. RettSan
Beitrag von: Tommie am 18. Januar 2017, 20:36:50
Für eine Einstellung als Mannschafter reicht es aus, wenn Sie Ihre Schulpflicht erfüllt haben und unfallfrei ein Loch in den Schnee pinkeln können ;D ! Obwohl, da habe ich bei manchen Kameraden auch einen bestimmten Verdacht :D ! Sie haben jedoch ein ganz anderes Problem am ..., um das Sie sich vorrangig kümmern sollten: Den Rechtsberater, der Sie mit einem Federstrich aus diesem rennen eliminieren kann!
Titel: Antw:Möglichkeit Ausbildung RettAss bzw. RettSan
Beitrag von: CR am 19. Januar 2017, 03:11:25
Die Wertschätzung für  Mannschafter ist ja atemberaubend! Und wie sollte ich mich Ihrer Meinung nach um dieses Problem kümmern?


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Beitrag von: Tommie am 19. Januar 2017, 10:10:15
Meine Wertschätzung für Mannschafter ist durchaus vorhanden, weil es da in der Mehrzahl sehr geschickte Leute gibt! Aber wie überall im Leben hat es auch da Ausnahmen, die die Regel bestätigen! Und wie Sie sich kümmern sollten? Sie sollten alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen und nicht versuchen, hier etwas zu vertuschen, weil der Schuss ansonsten mit 100%-iger Sicherheit nach hinten los gehen wird!
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Beitrag von: CR am 19. Januar 2017, 10:52:05
Die Unterlagen hat der RB, siehe anderer Thread. Dass ich etwas vertuschen will ist glatt gelogen!


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Beitrag von: Tommie am 19. Januar 2017, 10:55:00
Verstehendes lesen ist Ihre Stärke nicht, was ;) ? Ich habe Ihnen nicht unterstellt, dass Sie etwas vertuschen wollen, ich sage lediglich, dass es genügend Kandidaten gibt, die mit der Wahrheit immer nur stückchenweise heraus rücken! Und diese Taktik ist die falsche! Alles auf den Tisch und abwarten, was der Rechtsberater sagt, auch wenn das in Ihrem Falle wohl eher eine Absage oder Sperre sein wird!
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Beitrag von: CR am 19. Januar 2017, 11:20:13
Rechtsberater hat alles und Eignungsfeststellung bleibt auf Vorbehalt bis er alles prüfen konnte. Rein nach Strafmaß wäre es ok.


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Beitrag von: ulli76 am 19. Januar 2017, 11:24:49
Da muss man unterscheiden, ob das Strafmaß einen generellen Hinderungsgrund darstellt, oder ob es zu einer befristeten oder dauerhaften Sperre kommt. Das sind unterschiedliche Dinge.

Oft kommt es aber zu Sperren von ca. 3 Jahren bei Verurteilungen in der jüngeren Vergangenheit.
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Beitrag von: Tommie am 19. Januar 2017, 11:27:46
Ihr nächstes Problem wird die Sicherheitsüberprüfung werden, der sich wohl alle neu einzustellenden Soldaten ab 01.07.2017 unterziehen sollen! Ich kenne einen Soldaten, der hatte vor sehr langer Zeit einmal mit der Justiz zu tun. Es ging nicht um ein Verbrechen, wie in Ihrem Falle (§ 146 StGB ist ein verbrechenstatbestand, weil im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr belegt, auch wenn Sie letztendlich wohl wegen eines minderschweren Falles mit weniger davon kamen!), sondern nur um ein Vergehen, die Freiheitsstrafe war zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährung war seit mehr als 10 Jahren abgelaufen und der Eintrag ins BZR war von Amts wegen zu tilgen. Dieser Soldat hat seine SÜ deswegen nur mit Auflagen bekommen. Hier steht also zu befürchten, dass der MAD bei Ihnen ein Sicherheitsrisiko feststellen wird, und Sie damit wieder zu entlassen wären! Auch über solche Sachen sollten Sie nachdenken!
Titel: Antw:Möglichkeit Ausbildung RettAss bzw. RettSan
Beitrag von: CR am 19. Januar 2017, 12:00:22
Das war mir bislang nicht bekannt! Gibt es eine Möglichkeit sich davor zu schützen? Wenn man mich nicht haben will ist das völlig ok, aber ich wäre mir vor Dienstantritt dann schon gerne sicher.


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Beitrag von: Tommie am 19. Januar 2017, 12:07:16
Ich weiß nicht, ob jetzt schon jeder Bewerber den Fragebogen zu der Sicherheitsüberprüfung ausfüllen muss! Ich glaube es fast nicht, da die gesetzliche Grundlage erst noch gelegt werden soll. Fakt ist, dass eine Einstellung ohne Sicherheitsüberprüfung dann nur auf Widerruf erfolgen würde und wenn Sie keinen Sicherheitsbescheid bekommen, womit bei ihnen definitiv zu rechnen ist, dann werden Sie wieder entlassen. Damit könnten Sie sich im wahrsten Sinne des Wortes ein gewaltiges Loch ins Knie schießen!
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Beitrag von: ulli76 am 19. Januar 2017, 12:10:34
Wahrscheinlich wird dich schon der RB grounden, so dass sich das Problem gar nicht erst ergibt.
Wie im Rahmen der neuen Sicherheitsüberprüfung zu verfahren ist, wenn einer trotz Verurteilung eingestellt wurde, wird man sehen. Es geht ja vor allem um Extremismus.
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Beitrag von: Tommie am 19. Januar 2017, 12:14:46
Ich persönlich würde einen kleineren zweistelligen betrag auf eine Sperre von drei Jahren setzen ;) !
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Beitrag von: CR am 19. Januar 2017, 12:24:22
Drei Jahre ab Bewerbung oder Verurteilung?


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Beitrag von: Tommie am 19. Januar 2017, 12:25:10
Drei Jahre ab Bekanntgabe der Entscheidung des Rechtsberaters!
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Beitrag von: CR am 24. Februar 2017, 10:00:59
Rechtsberater hat geprüft: Keine Sperre, Bewerbung kann fortgesetzt werden.
Ich werde beim Termin KC die Thematik bzgl. der SÜ ansprechen.
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Beitrag von: Tommie am 24. Februar 2017, 10:06:05
was wollen Sie da ansprechen? Das KarrCBw hat darauf keinen Einfluss, das entscheidet einzig und alleine der Geheimschutzbeauftragte beim MAD-Amt! Und wenn der ein Sicherheitsrisiko feststellt, werden Sie am nächsten Tag entlassen, weil eine Einstellung nur unter Vorbehalt erfolgen wird!
Titel: Antw:Möglichkeit Ausbildung RettAss bzw. RettSan
Beitrag von: CR am 24. Februar 2017, 10:07:23
Zitat von: Tommie am 24. Februar 2017, 10:06:05
was wollen Sie da ansprechen? Das KarrCBw hat darauf keinen Einfluss, das entscheidet einzig und alleine der Geheimschutzbeauftragte beim MAD-Amt! Und wenn der ein Sicherheitsrisiko feststellt, werden Sie am nächsten Tag entlassen, weil eine Einstellung nur unter Vorbehalt erfolgen wird!

Ich möchte fragen wie da der Ablauf sein wird, ob es diesbezüglich schon Infos gibt.
Ich meine: Es kann keiner erwarten dass ich unterschreibe, wenn ich mir so unsicher sein kann auch dort zu bleiben. Ich denke Sie verstehen.
Titel: Antw:Möglichkeit Ausbildung RettAss bzw. RettSan
Beitrag von: Tommie am 24. Februar 2017, 10:15:43
Ich verstehe Sie schon, aber davon können Sie sich auch nichts kaufen ;) ! Ohne erfolgreich abgeschlossene SÜ werden Sie definitiv nur unter Vorbehalt eingestellt werden und wenn es keine SÜ gibt, werden Sie wieder entlassen. Das Procedere steht fest!
Titel: Antw:Möglichkeit Ausbildung RettAss bzw. RettSan
Beitrag von: CR am 24. Februar 2017, 10:17:19
Zitat von: Tommie am 24. Februar 2017, 10:15:43
Ich verstehe Sie schon, aber davon können Sie sich auch nichts kaufen ;) ! Ohne erfolgreich abgeschlossene SÜ werden Sie definitiv nur unter Vorbehalt eingestellt werden und wenn es keine SÜ gibt, werden Sie wieder entlassen. Das Procedere steht fest!

Ich werde mir die 2,5 Tage auf jeden Fall Zeit nehmen. Mal sehen was der Einplaner überhaupt anbietet.