Hallo
Erstmal etwas zu meiner Person:
Ich bin 33 Jahre alt, Verheiratet und habe ein Kind.
Im Jahr 2004 hatte ich meine Wehrpflicht als Obergefreiter verlassen.
Nun habe ich mich entschieden den Weg als Soldat auf Zeit zu gehen.
Damals war dies laut meinen Erinnerungen so, dass man einen Festen Wehrpflicht Sold bekam der zum Anfang des Monats ausgezahlt wurde + Entfernungsgeld.
Im Moment habe ich zum Wehrsold noch nichts erfahren und zurzeit bin ich allein Verdiener da meine Frau noch in Elternzeit ist, was heißt, dass Sie nur Elterngeld bekommt.
Wir wollen nur etwas planen können da wie jeder, auch wir, Rechnungen zahlen muss.
Am 03.04.2017 geht es in Sondershausen zur Grundausbildung als Stabsunteroffizier ( SaZ ) los.
Meine Fragen hier lauten:
1.Wann bekomme ich meinen ersten Wehrsold?
2.Wieviel wird das ca. sein und vor allem was für Zuschläge gibt es alles noch?
Laut Google ^^ habe ich schon einen Grundwehrsold gefunden (
http://www.besoldung-bundeswehr.de/besoldungsrechner.html ) was ein Stuffz mit Stufe 1 ca. verdient (1997,87 € + 19.44 € Amtszulage), Verheiratet ( 119,14 € ) und Kind ( 106,98 € ) kommt auch noch dazu das macht ca. 2243,43 € .
P.S.
Entfernung zur Grundausbildung vom Heimatort: hin 324 km, hin und zurück 648 km
Entfernung zur Stammeinheit vom Heimatort: hin 204 km, hin und zurück 408 km
Danke für eure Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Martin Sch.
Bzgl. Gehalt: Nutzen Sie den Rechner auf dieser Seite.
Den für Bundesbeamte... mit Gültigkeit ab 01.02.2017
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2017Im ersten Monat erhalten Sie im laufenden Monat einen Abschlag von ca. 80 %.
Fragen Sie nach Dienstantritt den zust. PerFw ob das BVA hierzu noch Unterlagen benötigt. Nehmen Sie sicherheitshalber Heiratsurkunde und Geburtsurkunde Kind mit.
Achten Sie darauf, dass auf der Aufforderung zum Dienstantritt Ihnen als Verheirateten die UKV NICHT zugesagt wird.
Dann sind Sie TG/RB-Empfänger.
Hinzu kommt, dass deine Zivile Arbeit als Erfahrung anerkannt werden kann und du eine höhere Erfahrungsstufe zugewiesen bekommst.
Und nein, du bist dann kein Wehrpflichtiger mehr und bekommst normal Gehalt nach Beamtenbesoldung