Hey,
Ich soll demnächst auf einen Lehrgang der eine SÜ2 voraussetzt, ich hab aber zur Zeit leider keine. Beantragt ist die schon seit längerem.
Gibt es eine Möglichkeit trotzdem auf den Lehrgang gehen zu können?
Grüße ✌️
Ich kenne das noch so, dass die Einleitung der entsprechenden SÜ ausreicht, aber das kann sich geändert haben. Der S2 sollte dazu aussagefähig sein.
Lassen Sie Ihren KpTrpFhr im Lehrgangskatalog nachsehen, ob für den Lehrgang eine Konferenzbescheinigung erforderlich ist! Sollte dem so sein, haben Sie Pech gehabt, weil eine Konferenzbescheinigung nur dann ausgestellt werden darf, wenn die entsprechende Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen ist! Das Einleiten eines SÜ einer höheren Stufe berechtigt lediglich dann zu einer Ermächtigung von bis zu sechs Monaten Dauer für die beantragte höhere Stufe, wenn vorher eine erfolgreich abgeschlossenen SÜ einer niedrigeren Stufe vorliegt. Bespiel: Ein Soldat hat eine SÜ1 VS erfolgreich und ohne Auflagen abgeschlossen und soll jetzt eine Tätigkeit übernehmen, die eine SÜ2 erfordert. Diese ist unverzüglich einzuleiten und mit der Einleitebestätigung und der erfolgreich abgeschlossenen SÜ1 kann der betreffende Soldat für maximal sechs Monate ermächtigt werden, Zugang zu Verschlusssachen der höheren Stufe zu erhalten!
Zitat von: KlausP am 19. Januar 2017, 16:57:18Ich kenne das noch so, dass die Einleitung der entsprechenden SÜ ausreicht, aber das kann sich geändert haben. Der S2 sollte dazu aussagefähig sein.
Eine solche Regelung gab es noch nie! Lediglich so, wie oben beschrieben, war es möglich, jemanden zu ermächtigen, aber niemals ohne je eine SÜ durchlaufen zu haben, und immer nur für die nächsthöhere Stufe!
Bei einer Ü2 reicht es oft, wenn die eingeleitet ist.
Bei der Ü3 sieht es dagegen meist anders aus.
Was du brauchst ist vermutlich eine Konferenzbescheinigung, die der S2 ausstellt. Der weiß auch mehr dazu.
Und wer noch nie eine SÜ erfolgreich abgeschlossen hat, dem darf keine Konferenzbescheinigung ausgestellt werden! Und ... die Lehrgänge, die ich mitgemacht habe, und für die eine SÜ2 erforderlich war, verlangten alle die Vorlage einer Konferenzbescheinigung! Und ... NEIN! Es reicht nicht aus, wenn eine SÜ2 eingeleitet ist! Damit gibt es gar nichts, weil die immer noch in die Hose gehen kann!
Eine Konferenzbescheinigung ist immer erforderlich, wenn Zugang zu VS bei anderen Dienststellen vorgesehen ist - da diese Dienststellen ja keine Sicherheitshandakte des Soldaten haben.
Ohne Arme keine Kekse ...
ZitatEs reicht nicht aus, wenn eine SÜ2 eingeleitet ist!
Ich kenne das von Verwendungen so, dass es da bei vielen ausreichend ist. Bei Lehrgängen bin ich überfragt.
"F_K" hat die Situation korrekt beschrieben! Für Lehrgänge ist in der Regel eine Konferenzbescheinigung erforderlich, siehe auch im Lehrgangskatalog (hier: z. B. IED-Berater). Und die darf definitiv nur dann ausgestellt werden, wenn eine SÜ abgeschlossen ist!
An den TE:
Sprechen Sie mit Ihrem S2, dass der über den MAD einen vorläufigen Sicherheitsbescheid anfordert! Damit könnte er Ihnen eine Konferenzbescheinigung ausstellen und Sie können den Lehrgang mitmachen.
@ Ralf:
Nochmal: Nur wenn eine SÜ1 schon erfolgreich war, reicht die eingeleitete SÜ2 für eine SÜ2 Konferenzbescheinigung.
Und wer noch nie eine SÜ hat über sich ergehen lassen, wird auch nicht zu ermächtigen sein! Absolut d´Accord, F_K!
Zitat von: F_K am 19. Januar 2017, 18:27:30
@ Ralf:
Nochmal: Nur wenn eine SÜ1 schon erfolgreich war, reicht die eingeleitete SÜ2 für eine SÜ2 Konferenzbescheinigung.
Hab ich ja nie abgestritten, oder wo habe ich das gesagt?
@ wer ich machen.
Und vielen Dank für Ihre Antworten